Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Urteil vom Bundesgerichtshof ermöglicht noch mehr Gesinnungsverfolgung: „Reichsbürger“ dürfen unbefristet in Psychiatrie eingesperrt werden!

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in einer Psychiatrie und Sie wissen nicht, wann Sie herauskommen. Oder ob Sie jemals wieder herauskommen. Eine Gerichtsentscheidung über ihre Entlassung gibt es nicht, ihr Leben liegt in der Hand von Gutachtern und Psychologen. Und das alles nur, weil die Regierung der Meinung ist, Sie seien ein „Reichsbürger“, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland anzweifelt.

Das klingt verrückt? Das ist leider seit gestern höchstrichterliche Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Februar 2023 (Aktenzeichen 3 StR 501/22 ), veröffentlicht am 6. März 2023, entschieden, dass ein niedersächsischer „Reichsbürger“, der an das Nicht-Bestehen der BRD und die Existenz von SHAEF geglaubt haben soll, an einer „Wahnerkrankung“ leidet und in „schuldunfähigem Zustand“ handeln würde – weil aber durch seine Ansichten von ihm eine große Gefahr ausgehen würde, sei die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie gerechtfertigt.

Der Beschluss des Bundesgerichtshofes ist hier zu finden:

Nun kann wahrlich über die ein oder andere Theorie gestritten werden, die durch das Internet herumgeistert und auch die Ansichten, die der Mann aus Niedersachsen vertreten haben mag (sofern die Berichterstattung stimmt), sind in Teilen sicherlich abwegig (wenngleich beispielsweise an der fehlenden Souveräntität der Bundesrepublik Deutschland für jeden politisch informierten Bürger eigentlich keinerlei Zweifel mehr bestehen dürften). Aber: Jemanden möglicherweise für den Rest seines Lebens als gemeingefährlichen „Reichsbürger“ einzusperren, weil er kritikwürdige Ansichten vertritt, ist die Schaffung einer Gesinnungsdiktatur. So spart sich die Justiz sogar, politischen Gegnern einen regulären Prozess zu machen und stuft sie kurzerhand als Verrückte ein.

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