Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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US-Gerichte sprechen sich gegen Impfzwang aus

Gleich zwei Gerichte in den USA sprachen sich unlängst gegen den Impfzwang aus, wie die Organisation National Health Freedom Action in ihrem Newsletter schreibt. «Am 31. August erliess das Bundesgericht in Michigan eine einstweilige Verfügung zugunsten von vier College-Sportlern in einem Verfahren gegen die Western Michigan University (WMU)», heisst es im Newsletter.

Die Universität habe Sportstudenten die Impfung gegen Covid-19 vorgeschrieben. Dagegen wehrten sich jedoch einige Athleten. Sie argumentierten, dass eine Impfung nicht mit ihren religiösen Überzeugungen zu vereinbaren sei. Eine Argumentation, die die Universität nicht gelten liess.

«Daraufhin beantragten sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung und machten geltend, dass die Verweigerung der religiösen Ausnahmegenehmigung durch die Schule gegen die US-Verfassung verstosse», so National Health Freedom Action. Eine Argumentation, die Richter Paul L. Maloney überzeugte. Maloney hat am 9. September eine Anhörung mit allen Parteien durchgeführt und eine einstweilige Verfügung erlassen, die es den Sportlern weiterhin erlaubt, ohne Impfung an Wettkämpfen teilzunehmen.

Ebenfalls erfolgreich klagten Mitarbeiter des Gesundheitswesens in New York gegen die Behörden. Der Bundesstaat New York hat am 26. August für Mitarbeiter des Gesundheitswesens eine Impfpflicht angeordnet.

Am 13. September reichten 17 Mediziner eine Klage gegen den Gouverneur, den Generalstaatsanwalt sowie die Beauftragten der Gesundheitsbehörde ein. «Die Beschäftigten des Gesundheitswesens wiesen in ihrer förmlichen Beschwerde darauf hin, dass die Vorschrift der Gesundheitsbehörde zwar eine medizinische, aber keine religiöse Ausnahmeregelung enthält», informiert National Health Freedom Action.

Auch machten sie darauf aufmerksam, dass bei der Entwicklung aller drei in den USA verwendeten Covid-19-«Impfstoffe» fötale Zelllinien verwendet wurden, die aus Abtreibungen stammten. Deshalb habe ihre religiöse Überzeugung sie dazu bewogen, sich nicht impfen zu lassen.

Eine Argumentation, die das Gericht unterstützte. «Am 14. September erliess Richter David N. Hurd vom US-Bezirksgericht in Utica, New York, eine einstweilige Verfügung im Namen der Mediziner, die ‹aufrichtige religiöse Überzeugungen haben, die sie dazu zwingen, die derzeit erhältlichen Covid-19-Impfstoffe abzulehnen›», heisst es im Newsletter.

Das Gericht kam zum Schluss, dass es dem Arbeitgeber untersagt sei, religiöse Ausnahmen zu verweigern. Das Gleiche gelte für die Gesundheitsbehörden. Auch sie müssten religiöse Ausnahmen respektieren. Zudem dürften die Gesundheitsbehörden keine Massnahmen gegen die Kläger ergreifen, weil sie eine religiöse Ausnahme beantragt haben.

Gemäss Richter Hurd wird die Verfügung am 27. September in Kraft treten. Die New Yorker Gesundheitsbehörden verlangten kürzlich, dass sich bis zu diesem Tag alle Mitarbeiter des Gesundheitswesens impfen lassen.

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