Horst D. Deckert

US-Regierung erörtert analog zur DSGVO die Zensur von privater Konversation

In den Machtzirkeln rund um die Regierung von Joe Biden wird darüber diskutiert, ob es eventuell Möglichkeiten gibt, private Gespräche zensieren zu können. Den Griff in das Regal totalitärer Instrumente ermöglichen soll die weiterhin am Leben gehaltene Coronapandemie. In der näheren Vergangenheit diente sie bereits als erstes bedeutendstes Beispiel für die umfassende Zensur wahrer, aber nicht gewollter Informationen. Die große Frage ist, wann nicht nur der Fluss medizinisch relevanter Informationen an ihrer Quelle unterbunden wird, sondern alles, was staatskritisch sein könnte, aber auch wie tief diese Zensur in Anbetracht der weiteren Digitalisierung des Lebens in unser Privatleben eindringen könnte.

SMS ohne Empfänger

Aufmerksam auf diesen Versuch einer umfassenden Zensurpolitik bin ich bei Tucker Carlson, der in einem längeren Segment darüber sprach. Er bezog sich darin auf einen längeren Artikel von Politico über das weitere Vorgehen der US-Regierung bei ihrem Vorhaben möglichst die gesamte Bevölkerung einer Coronaimpfung zu unterziehen. Hier der entscheidende Absatz:

Biden allied groups, including the Democratic National Committee, are also planning to engage fact-checkers more aggressively and work with SMS carriers to dispel misinformation about vaccines that is sent over social media and text messages. The goal is to ensure that people who may have difficulty getting a vaccination because of issues like transportation see those barriers lessened or removed entirely.

Ganz unter dem Banner der Erleichterung von Impfungen für die Bevölkerung sollen Soziale Medienplattformen und auch „SMS Carriers“ (also Telefonanbieter) das Versenden privater Textnachrichten unterbinden, falls diese „Missinformationen über Impfstoffe“ enthalten. Noch schwirrt die Idee nur durch die Debattenzirkel der Demokratischen Partei, sprich, im politischen Umfeld der aktuellen US-Regieurng. In Anbetracht der Tatsache, dass die Idee nun öffentlich debattiert wird, lässt sich allerdings ableiten, dass es vehemente und einflussreiche Fürsprecher geben muss – aber auch Gegner eines solchen Eingriffs in die Intimsphäre informationeller Freiheit.

Definitionsräume einhalten oder neu bestimmen?

Bislang werden Soziale Medienplattformen gesetzlich als Plattformbetreiber geregelt. Als solche sind sie nicht haftbar für illegale Inhalte, so lange sie keine redaktionelle Maßstäbe anlegen und alle Inhalte in der selben Weise behandeln (z.B. Telefonanbieter). Im Unterschied dazu gibt es Publizisten, die zwar für alle Inhalte haften, die bei ihnen veröffentlicht werden, auf der anderen Seite aber auch redaktionelle Eingriffe vornehmen dürfen (z.B. Zeitungen).

Das aus freiheitlicher Perspektive kritische dabei ist, dass es diese gesetzlichen Vorschriften zur Eigenzensur in den USA heute schon gibt. Ein Einschreiten des Obersten Gerichtshof ist damit quasi ausgeschlossen. Der Gesetzgeber würde keine bestehenden Regelungen zur Meinungsfreiheit verletzen, wenn die Definitionen für Plattform oder Publizist mit weiteren Eigenschaften versehen werden, so dass die im Visier stehenden Sozialen Mediendienste und Telefonunternehmen zumindest in einem Teilbereich von der einen in die andere Kategorie fallen.

Schon seit längerem gibt es den Streit, inwieweit Soziale Mediendienstanbieter heute noch in die Kategorie von Plattformen fallen, da immer wieder legale Meinungen und ganze Personen von den Plattformen verbannt werden. Dies entspricht juristisch dem, als würde ein Telefonanbieter jemandem den Anschluss sperren, weil dessen Meinungen manchmal etwas überspitzt sind. Der Umbau dieser gesetzlich geregelten Umstände würde Klarheit in der Sache schaffen, wobei politisch liberale und konservative Stimmen für eine strikte Einhaltung der beiden Definitionsräume eintreten, die aktuell sich an der Macht befindliche politische Linke dagegen die Neudefinition bevorzugt.

DSGVO auf Steroiden

Sollte es so kommen, wie es in den Hinterzimmern der politischen Linken gerade debattiert wird, hätte dies massive Folgen. Es wäre eine Institutionalisierung der heute schon mindestens durch Facebook öffentlich kommunizierten Praxis, beim Coronathema nur noch solche Äußerungen bei Facebook zuzulassen, die den offiziellen Ansichten von CDC, WHO und Dr. Fauci entsprechen. Verrückterweise gilt das auch retroaktiv, wenn sich beispielsweise die offizielle Meinung ändert, so dass alte ehemals konforme Meinungen ebenso zensiert werden.

Unklar ist, wie es sich bei widersprechenden Positionen durch Meinungsbenchmarks verhalten würde, wie es teilweise bei den drei relevanten Covid-Stellen der Fall ist (z.B. Masken draußen ja oder nein). Am Ende würde es wohl den Plattformanbietern obliegen, die Entscheidung zu treffen, ob eine Ansicht konform geht, oder nicht. Abhängig von den Risiken bei einer falschen Entscheidung ist zu erwarten, dass die Zensurabteilungen weit stärker zugreifen, als es notwendig wäre.

Beschwerden dagegen die unberechtigte Zensur schließich müsste über den Rechtsweg ausgefochten, wie es jetzt schon in Deutschland der Fall ist. Hierzulande wählte die Regierung ebenso den Weg über das Privatrecht, was offenbar auch in den USA als der beste Weg um die verfassungsmäßig garantierte Meinungsfreiheit erachtet wird. Am Ende hätte eine Handvoll Privatunternehmen die gesamte Macht darüber in ihren Händen, was sich im Netz verbreiten darf oder nicht.

Ein Abgrund an Totalitarismus

Wesentlich bedenklicher noch als in Deutschland sind bei dem US-Vorstoß Aspekte. Erstens geht es nicht um schon lange illegale Äußerungen, wie etwa die Verherrlichung des Nationalsozialismus (in den USA der Aufruf zu Straftaten), oder dessen dekonstruierte Verallgemeinerung in Form von „Hassrede“. Vielmehr erweitert sich das Spektrum zensurwerter Inhalt, was in die Kategorie der „öffentlichen Sicherheit“ fallen kann.

Es ist das klassische Einfallstor totalitärer Systeme für das weitere Unterbinden dissidentischer Meinungen. Ein Beispiel wäre die Debatte um den Klimawandel, bei dem zunehmend versucht wird, diesen als ein Thema der öffentlichen Gesundheit hinzustellen. Ein anderes wären Schusswaffen in Privatbesitz, da ebenso gerne hingestellt wird, dass es an den Schusswaffen liegt, wenn jemand damit ermordet wird und nicht am Mörder. Theoretisch könnte die Zensurwut über den Winkelzug der öffentlichen Gesundheit sogar Witze beinhalten, die so lustig sind, dass man deswegen einen Herzinfarkt erleidet.

Die zweite dimensionale Erweiterung ist die Tatsache, dass auch Telefonanbieter in die Pflicht genommen werden sollen. Dies hat fast schon DDR-Dimensionen, da damals vor allem verdiente Parteisoldaten und alle Bürger auf dem Weg dorthin mit einem Telefon ausgestattet wurden. In der selben Weise, nur mit 40 Jahren mehr Technologie im Spiel könnte es laufen, wenn auch Telefonanbieter zur Verhinderung der Verbreitung von „Missinformation“ aufgerufen werden. Explizit genannt werden zwar SMS, mit denen Informationen und Links verbreitet werden können, allerdings muss man die Frage stellen, welche Bedeutung diese heute überhaupt noch haben. Es ist nur eine Vermutung, aber eventuell fiel das Kürzel für Kurznachrichten nur deswegen, um nicht das Zensieren von Telefongesprächen offen ansprechen zu müssen.

Den Menschen in ihrem Zuhause den Mund verbieten

Es ist ein leichtes heute, jede Konversation aufzuzeichnen, wobei die Technik ausreicht, um die Zeitverzögerung bei der Übertragung des Signals von vielleicht 0,1 Sekunden für eine Vorfilterung der gesprochenen Worte zu verwenden. Es klingt irre, jedoch ist keineswegs ausgeschlossen, dass wir irgendwann am Telefon einen lauten Piepston hören, wenn der Gesprächspartner das falsche Wort verwendet.

Mehr noch eröffnet das Eindringen von elektronischen Alleskönnern in die Wohnung, wie etwa Alexa von Amazon, eine weitere Ebene privater Überwachung und Zensur. Heute schon arbeitet Amazon in Kriminalfällen mit den Behörden zusammen und gibt freimütig die automatischen Aufzeichnungen weiter, wenn diese in der Nähe eines Vebrechens aufgenommen wurden. Dabei soll es sogar bereits vorgekommen sein, dass Alexa autonom die Polizei rief, wenn dessen Algorithmen etwas verdächtiges wahrgenommen haben.

Aus dem Gedankenexperiment mit dem Telefongespräch muss man nun lediglich das Telefon wegdenken und sich den Gesprächspartner im Raum vorstellen, während in der Ecke Alexa über die Konversation wacht. Denn ja, so dystopisch es klingen mag, der Weg ist verstörend kurz, der heute noch zwischen uns liegt und der Zensur privater Gespräche im ehemals geschützten Raum des eigenen Zuhauses.

Quelle Titelbild

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