Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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USA: Generalstaatsanwalt von Nebraska trifft «bahnbrechende» Entscheidung

Kaum ein Thema ist so umstritten wie die Behandlung von Covid-Patienten mir Ivermectin und Hydroxychloroquin. Dabei handelt es sich um zwei seit langem etablierte, kostengünstige Medikamente, die in vielen Teilen der Welt mit grossem Erfolg zur Vorbeugung und Behandlung von Covid eingesetzt werden. Der Einsatz beider Medikamente wurde in den USA jedoch weitgehend unterdrückt, Ärzte wurden bedroht und bestraft, wenn sie diese verschrieben.

Nun hat der Generalstaatsanwalt von Nebraska, Doug Peterson, eine «bahnbrechende Entscheidung» getroffen und erklärt, dass Ärzte Ivermectin und Hydroxychloroquin für Covid legal verschreiben können, sofern sie die Einwilligung des Patienten einholen, berichtet das Medienportal The Defender.

Peterson gab sein Rechtsgutachten am 15. Oktober auf Ersuchen des Gesundheitsministeriums von Nebraska heraus. Darin wies er allerdings auch darauf hin, dass Ärzte disziplinarisch belangt werden könnten, sollten sie es versäumen, die Zustimmung ihrer Patienten einzuholen oder ihnen übermässig hohe Dosen verschreiben und andere Verfehlungen begehen.

Das Büro des Generalstaatsanwalts betonte, dass es keine spezifische Behandlung für Covid empfehle. «Das ist nicht unsere Aufgabe», schrieb Peterson. «Vielmehr befassen wir uns nur mit den in dieser Stellungnahme erörterten Optionen für eine frühzeitige Behandlung ausserhalb der zugelassenen Indikationen und kommen zum Schluss, dass die verfügbaren Beweise darauf hindeuten, dass sie bei einigen Menschen funktionieren könnten.»

Wenn man den Ärzten erlaube, frühzeitige Behandlungen in Erwägung zu ziehen, hätten sie die Möglichkeit, weitere Hilfsmittel zu prüfen, die Leben retten, Patienten aus dem Krankenhaus heraushalten und unser bereits überlastetes Gesundheitssystem entlasten könnten, urteilt Peterson.

Die Stellungnahme, die auf einer Bewertung der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur beruht, wurde auf Ersuchen von Dannette Smith, CEO des Gesundheitsministeriums von Nebraska, abgegeben.

Gleichzeitig habe Peterson der Food and Drug Adminstration (FDA), den Centers for Disease Control and Prevention (CDC), Anthony Fauci und den Medien vorgeworfen, Verwirrung zu stiften und Fehlinformationen zu verbreiten, so The Defender.

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