Horst D. Deckert

Verbot Palästinensischer Solidaritätsbezeugungen in Berlin

Nach angeblicher „Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse“ verbot die Berliner Polizei am 11, Oktober zwei palästinensische Solidaritätskundgebungen in Berlin.

Auch eine dritte Demonstration, die sich generell gegen „Gewalt und Rassismus“ in Schulen richtete, wurde verboten.

Weiter Kundgebungen ebenfalls verboten

Im, seit „Corona-Zeiten“ bestens erprobten „Besten Verbotsdeutschland aller Zeiten“ wurden daher auch zwei für den 11.Oktober geplante palästinensische Solidaritätskundgebungen noch am selben Tag von der Berliner Polizei verboten.

Wie die Berliner Sicherheitskräfte in ihren Pressemeldungen vom 11. Oktober schreiben, befürchtet die Polizei „basierend auf Erfahrungen der vergangenen Jahre und auch der jüngeren Vergangenheit volksverhetzende, antisemitische Ausrufe, Gewaltverherrlichungen sowie Gewalttätigkeiten.“

Wir haben vorsorglich einen Screenshot der Meldung gemacht, da diese kurzfristig nicht mehr aufrufbar war.

Die zwei verbotenen Versammlungen trugen die Titel „Solidarität mit allen politischen Gefangenen am Tag der palästinensischen Gefangenen“ und „Demo in Solidarität mit Palästina.“

Die Berliner Polizei verbot kurioser Weise ebenfalls am 11. Oktober zudem auch eine dritte Demonstration vor einer Schule im Berliner Stadtteil Neukölln unter dem Titel „Gegen Gewalt an Schulen.“

Demo gegen „Schulgewalt“ ebenfalls verboten

Zu der Demonstration hatten Elternvertreter aufgerufen, nachdem es am 9. Oktober in dieser Schule zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Schüler und einem Lehrer gekommen war.

Wie die Polizei dazu am 9. Oktober mitgeteilt hatte, soll ein 14-jähriger Schüler den Streit ausgelöst haben, „weil er mit einer Palästina-Flagge als Umhang und einem Palästinensertuch um den Kopf zur Schule erschienen war“.

Auch das Verbot dieser Demonstration vor der Schule begründete die Polizei mit der Sorge vor „volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen, Gewaltverherrlichungen sowie Gewalttätigkeiten“.

Die Veranstalter der beiden palästinensischen Solidaritätskundgebungen warfen der Berliner Polizei nach besagten Verboten Rassismus vor und kündigten weitere Aktionen an.

Die Kundgebung sei „mit rassistischer Begründung“ untersagt worden, schreibt der Veranstalter, die Initiative Palästina, dazu auf ihrer Webseite.

„Wir werden uns jedoch nicht zum Schweigen bringen lassen. Wir informieren über kommende Schritte, um Palästina in Berlin auf die Straße zu bringen“, schreibt die Initiative Palästina weiter.



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