Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Vereinigte Staaten: Höchstgericht verbietet Bevorzugung schwarzer Studenten

In den USA war vielen Menschen der Zugang zu diversen Berufen oder der Besuch einer höheren Schule lange Zeit verwehrt. Nicht nur aus finanziellen Gründen. 

1961 erließ dann Präsident Kennedy eine „Executive Order“, die Arbeitgeber verpflichtete, alle Mitarbeiter bzw. Bewerber „fair“ zu behandeln und niemanden aufgrund seiner Rasse, Hautfarbe, Nationalität oder seines Glaubens zu benachteiligen. 

Fragwürdige „positive Diskriminierung“

Erstmals taucht darin der Begriff „Affirmative Action“ auf, der heute meist mit „positiver Diskriminierung“ übersetzt wird. Diese aber hat – vor allem unter Präsident Obama – zu einer massiven Bevorteilung von Schwarzen bei der Aufnahme an Universitäten geführt. Nicht nur weiße Schulabgänger wurden so von privaten wie staatlichen Universitäten bewusst benachteiligt. 

Asiaten besonders benachteiligt

Insbesondere Menschen mit asiatischen Wurzeln können inzwischen kaum mehr einen Studienplatz an US-Universitäten ergattern. Trotz meist wesentlich besserer Noten. Diesbezüglich hatte die Studentenorganisation „Students for Fair Admissions“, zu Deutsch: „Studenten für faire Zulassungen“, Klagen gegen die Privat-Universität Harvard und die staatliche University of North Carolina eingereicht. Mit Erfolg. 

Gerechtigkeit durch US-Höchstgericht

Als letzte Instanz hat nun das US-Höchstgericht die Bevorteilung schwarzer Studenten für rechtswidrig erklärt. Wobei selbst der schwarze Richter Clarence Thomas diese Entscheidung unterstützte. Die linke Blase aber tobt. Einige der Bundesrichter mussten gar an unbekannten Orten untergebracht werden, um sie vor tätlichen Angriffen zu schützen.

Wir sind unabhängig, weil Sie uns unterstützen!

AUF1 ist durch seine Zuseher finanziert. Wenn Ihnen unser Angebot gefällt, dann bitten wir Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu helfen. Nur mit dieser Hilfe können wir ein tägliches Programm aufrechterhalten und weiter ausbauen.

Der Zensur zum Trotz:

Folgen Sie uns auf Telegram (@auf1info) und tragen Sie sich jetzt in den zensurfreien Newsletter von AUF1 ein, um rechtzeitig vorzubauen: http://auf1.tv/newsletter

Ähnliche Nachrichten