Horst D. Deckert

Vereinigte Staaten: Höchstgericht verbietet Bevorzugung schwarzer Studenten

In den USA war vielen Menschen der Zugang zu diversen Berufen oder der Besuch einer höheren Schule lange Zeit verwehrt. Nicht nur aus finanziellen Gründen. 

1961 erließ dann Präsident Kennedy eine „Executive Order“, die Arbeitgeber verpflichtete, alle Mitarbeiter bzw. Bewerber „fair“ zu behandeln und niemanden aufgrund seiner Rasse, Hautfarbe, Nationalität oder seines Glaubens zu benachteiligen. 

Fragwürdige „positive Diskriminierung“

Erstmals taucht darin der Begriff „Affirmative Action“ auf, der heute meist mit „positiver Diskriminierung“ übersetzt wird. Diese aber hat – vor allem unter Präsident Obama – zu einer massiven Bevorteilung von Schwarzen bei der Aufnahme an Universitäten geführt. Nicht nur weiße Schulabgänger wurden so von privaten wie staatlichen Universitäten bewusst benachteiligt. 

Asiaten besonders benachteiligt

Insbesondere Menschen mit asiatischen Wurzeln können inzwischen kaum mehr einen Studienplatz an US-Universitäten ergattern. Trotz meist wesentlich besserer Noten. Diesbezüglich hatte die Studentenorganisation „Students for Fair Admissions“, zu Deutsch: „Studenten für faire Zulassungen“, Klagen gegen die Privat-Universität Harvard und die staatliche University of North Carolina eingereicht. Mit Erfolg. 

Gerechtigkeit durch US-Höchstgericht

Als letzte Instanz hat nun das US-Höchstgericht die Bevorteilung schwarzer Studenten für rechtswidrig erklärt. Wobei selbst der schwarze Richter Clarence Thomas diese Entscheidung unterstützte. Die linke Blase aber tobt. Einige der Bundesrichter mussten gar an unbekannten Orten untergebracht werden, um sie vor tätlichen Angriffen zu schützen.

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