Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Verfassungsschutz streicht die Segel: Keine Beschwerde gegen AfD-Entscheidung im Eilverfahren!

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gibt auf: Die Behörde wird die Eil-Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts (VG) zur Einstufung der AfD nicht vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster anfechten. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf Nachfrage mit: „Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen.“

Das Verwaltungsgericht Köln hatte vergangene Woche im Eilverfahren entschieden, dass der Bundes-Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen und entsprechend beobachten darf. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht zwar noch aus, dürfte aber nach Einschätzung von Verfahrensbeteiligten im Ergebnis nicht anders ausfallen. Der Inlandsnachrichtendienst darf die Partei somit weiterhin nur als „Verdachtsfall“ führen.

Ob das Kölner Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren anders entscheiden wird, dürfte angesichts der ausführlichen Begründung im Eilverfahren maßgeblich davon abhängen, ob der Verfassungsschutz zusätzlich belastendes Material vorlegen kann, was äußerst zweifelhaft erscheint.

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