Horst D. Deckert

Vergesst die Impfung!

Pflegeheim in Corona-Zeiten (Foto:Imago)

Dass aktuell wieder dasselbe abläuft, was sich vor ziemlich genau einem Jahr abzeichnete, ist weder ein Wunder noch ein Hexenwerk: Mit der kälteren Jahreszeit läuft die Erkältungssaison an, und insbesondere Immungeschwächte – gesundheitlich Vorbelastete und Ältere – werden krank. Ob die auslösenden Viren Influenza- oder Coronastämme sind, spielt dabei zunächst keine große Rolle. Die natürliche Regelmäßigkeit dieser saisonalen Wellenbewegung wird auch durch keine Impfung durchbrochen – die ohnehin nicht ansatzweise hält, was sie verspricht.

Wenn sich nun aktuell immer mehr Ältere mit infizieren, die doch eigentlich „vollständig“ – zwei- und teilweise schon dreifach – dagegen geimpft sind, ist dies eigentlich kein Anlass zur Panik – sondern eher Grund, die bisherige Panik zu hinterfragen. Wichtig wäre das, was schon 2020 hätte anstelle flächendeckender Lockdowns getan werden müssen: Konsequenter Schutz der vulnerablen Gruppen statt Impfung und Hygiene-Katechismus für alle (vor allem für Altersgruppen, in denen überhaupt kein Realrisiko einer ernsthaften Erkrankung besteht). Damit wären wir wieder am Anfang der Pandemie – und bei dem, was damals schon versaubeutelt wurde, weil die Regierung auf die grundfalschen Berater hörte: Essentiell wäre ein Schutz von Senioren in ihren Altersheimen sowie effektive Konzepte für Pflegeheime und Kliniken – anstelle zeremonieller 2G- und 3G-Diskriminierung und absurde Verhaltenskonditionierungen im Alltag.

Die Impfung ist offensichtlich tauglos. Die, die ohne sie genauso wenig von einer Ansteckung zu befürchten hätten und an den Impfreaktionen und/oder -nebenwirkungen oft schwerer tragen als an Covid selbst, können ohnehin auf sie verzichten. Und die Älteren und Schwachen schützt sie überhaupt nicht, sondern wiegt sie stattdessen in einer trügerischen Sicherheit. Dabei wären bei diesen – und nur bei diesen – konventionelle Schutzmaßnahmen durch Test- und Hygienekonzepte durchaus sinnvoll.

Gestorben trotz oder an der Impfung

Wenn diese nicht schleunigst umgesetzt werden und die Fehlfokussierung auf den Impf-Wahn nicht unterbleibt, werden sich tragische Fälle wie etwa in Bad Doberan bei Rostock häufen, wo bis gestern alleine zehn Pflegeheim-Bewohner an Corona starben – vollgeimpft, versteht sich – und die inoffizielle Sterbekategorie „gestorben trotz oder an der Impfung“ potenzieren. So gut wie gewiss ist: Hätte man Corona  – wie jede schwere Grippewelle – zum Anlass genommen die Insassen wirksam zu schützen, statt sich auf eine potentiell womöglich sogar schädliche Experimentalimpfung zu verlassen, wäre diese Tragödie – wie noch viele weitere – wohl zu verhindern gewesen.

Für den „Gesundheitsschutz“ der Bevölkerung ist es völlig irrelevant, ob Weihnachtsmärkte für Ungeimpfte gesperrt werden, ob umgeimpfte Kinder nicht auf Theateraufführungen dürfen oder ob beim Einkaufen und Feiern 2G gilt – denn von diesen stirbt sowieso niemand. Und die Hospitalisierungsentwicklung, die uns hinterlistig ebenfalls schon wieder als alarmierend verkauft wird, verrät bei näherem Hinsehen nur eines: Ausgerechnet bei denen, für die die Impfung gedacht war, bringt sie offenbar überhaupt nichts. Denn zu Recht weist Kassenärzte-Chef Andreas Gassen laut „dts“ darauf hin, „im Wesentlichen“ kämen derzeit noch zwei Arten von Patienten auf die Intensivstationen: Die einen seien „sehr alte und gesundheitlich vorbelastete Patienten, die trotz Impfung erkranken„. Die anderen sind „nicht geimpfte Personen, von denen allerdings viele ebenfalls zuvor nicht mehr gesund“ gewesen seien.

Die „Stabilität des Gesundheitssystems“ ist durch den gestrigen  Hospitalisierungsgrad – Ansage berichtete gestern – ohnehin in keiner Weise kritisch (und wird es auch bei saisontypisch noch deutlich höheren Einlieferungszahlen nicht werden). Auch Virologe Hendrik Streeck teilte hier gestern nüchtern mit: „Die besondere Gefährdungslage, die eine vom Staat verbindlich festgelegte 2G-Lösung rechtfertigen würde, ist derzeit offenbar nicht gegeben.“ Sie ist eigentlich zu keinem Zeitpunkt gegeben, denn auch namhafte Ex-Verfassungsrichter wie Hans-Jürgen Papier haben der staatlichen Apartheid bereits bescheinigt, dass sie grundgesetzwidrig und damit im Prinzip nicht ist.

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