Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Vergleich des E-ID-Gesetzes – von 2020 und der neuen Vorlage von 2024:

Was hat sich geändert und wurde der Volksentscheid berücksichtigt? Ist jetzt irgendetwas besser?

Vorgeschichte und Ausgangslage: Das E-ID-Gesetz von 2020 wurde in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 mit deutlicher Mehrheit von 65 % abgelehnt. Hauptkritikpunkte  der Stimmbürger waren:

  1. Privatisierung: Die E-ID sollte von privaten Identitätsanbietern (IdP) herausgegeben werden, während der Staat lediglich Datenlieferant blieb.
  2. Datenschutzbedenken: Die Befürchtung, dass private Anbieter nicht ausreichend Datenschutz gewährleisten können.
  3. Vertrauensmangel: Viele sahen eine Überwachung durch Dritte oder Datenlecks als Risiko.

Mit diesen Erkenntnissen ging der Bundesrat in einen neuen Anlauf und präsentierte 2024 eine revidierte Vorlage, die nun ein staatliches System vorsieht. Am letzten Tag der Wintersession 2024 haben Stände- und Nationalrat in ihren Schlussabstimmungen das Bundesgesetz über die elektronische Identität und andere elektronische Nachweise verabschiedet . Da es sich bei diesem Tag um den 20. Dezember 2024 gehandelt, ist das vermutlich von vielen Schweizern im Weihnachtstrubel gar nicht zur Kenntnis genommen worden. Wer wissen möchte, wer wie abgestimmt hat (was immer aufschlussreich ist), klicke auf diesen LINK.

Doch hat diese Überarbeitung die Bedenken der Stimmbürger wirklich beseitigt, oder handelt es sich eher um einen faulen Kompromiss? WIR vergleichen die beiden Gesetzestexte.

Kernunterschiede zwischen 2020 und 2024

1. Verantwortlichkeit für die Ausstellung der E-ID

  • 2020: Das Konzept des Gesetzes von 2020 sah vor, dass private Anbieter, sogenannte Identitätsprovider (IdP), die E-ID herausgeben sollten. Der Staat wäre hierbei lediglich als Datenlieferant aufgetreten, der die Identitätsdaten zur

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