Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

“Verharmlosung von Angriffskriegen”: Russland-Versteher jetzt “Volksverhetzer”

Mit allen legislativen Tricks setzt die deutsche Bundesregierung die schleichende Aushöhlung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und die Verengung des Korridors von noch zulässigen, frei sagbaren Ansichten fort: Vergangenen Donnerstagabend ließ sie – klammheimlich und ohne jede vorherige parlamentarische Aussprache – vom Bundestag eine massive Verschärfung des Volksverhetzungs-Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches durchwinken, der ab sofort eine Reihe neuer “Delikte” kriminalisiert.

So gilt ab sofort auch die “Verharmlosung” und “Leugnung” von Angriffskriegen oder Kriegsverbrechen als strafbar. Erkennbar wurde diese Verschärfung ergänzt, um ab sofort auch “Russland-Versteher” oder all jene zu kriminalisieren, die zu kriegerischen Konflikten der Gegenwart eine andere (oder differenziertere) Meinung haben, als das herrschende politische Narrativ es vorgibt.

Die neue Regelung wurde einfach an einen anderen Gesetzentwurf mit völlig anderem Inhalt angehängt. Wer von nun an Kriegsverbrechen leugnet, auch bei Versammlungen, muss mit einer Geldstrafe oder sogar mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Im neuen Gesetz heißt es, die Äußerung müsse „geeignet“ sein, den öffentlichen Frieden zu stören und zu Hass oder Gewalt aufzustacheln.

Angebliche EU-Uralt-Vorgabe: Wieso dann die Heimlichkeit?

Die Ampel-Regierung erklärte, mit der neuen Vorschrift setze man einen EU-Beschluss zum Thema Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aus dem Jahr 2008 um, weil ansonsten ein Vertragsverletzungsverfahren drohen würde. Zugleich gab man aber zu, über den EU-Beschluss hinauszugehen. Der Wortlaut der neuen Bestimmung stammt ausgerechnet von FDP-Justizminister Marco Buschmann und ist dermaßen unkonkret, dass ihrer willkürlichen Anwendung Tür und Tor geöffnet sind.

Kritische Äußerungen zur Ukraine können Gefängnis bedeuten

Wer etwa die Meinung vertritt, der Ukraine-Krieg sei nicht auf einen russischen Angriff zurückzuführen oder wer russische Kriegsverbrechen bezweifelt, kann nur hoffen, auf einen Staatsanwalt oder Richter zu treffen, der noch am Grundrecht auf Meinungsfreiheit festhält. Außerdem verschafft sich die Regierung damit ein weiteres Einschüchterungsmittel, um Menschen dazu zu bringen, bestimmte Dinge aus Angst vor Strafe erst gar nicht mehr zu äußern. 

Sind auch verharmloste Verbrechen an Deutschen gemeint?

Hochinteressant dürfte dabei sein, ob in Zukunft dann auch die Leugnung von Kriegsverbrechen oder genozidalen Handlungen zulasten Deutscher, wie etwa die Massenvergewaltigungen und Morde in Ostpreußen durch die Rote Armee oder die Vertreibung der Sudetendeutschen ebenso eifrig verfolgt werden – oder ob sich die neue Bestimmung nur gegen die “Feindbilder” des gegenwärtigen Narrativs wendet.

Kritik von AfD und Polizei-Gewerkschaft

Die AfD verurteilte das dubiose Zustandekommen des Gesetzes und seine inhaltliche Unschärfe. Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte, dass es schwierig  sei, eine rechtssichere Grenze zwischen Meinungsäußerung und strafbaren Aussagen zu ziehen.

Ähnliche Nachrichten