Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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«Vierzehntes Sozialgesetzbuch»: Schädigung durch Schutzimpfungen

Bereitet sich das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf mögliche Impfschäden vor? Diesen Eindruck könnte man gewinnen, wenn man einen Blick auf das «Vierzehnte Sozialgesetzbuch» (Abk.: SGB XIV) wirft, das am 12. Dezember 2019 erlassen wurde.

Wie Wikipedia kundtut, wurde es «als Art. 1 des Gesetzes zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts» verabschiedet. Dieses soll in Deutschland bis zum 1. Januar 2024 schrittweise das «Recht der sozialen Entschädigung» neu regeln.

Aufgabe und Anwendungsbereich der sozialen Entschädigung:

«Die Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen.»

Im § 1 Abs. 2 Nr. 1-4 finden sich die Anspruchsgrundlagen. Unter Nummer 4 ist Schädigung durch Schutzimpfungen aufgeführt: «Schutzimpfungen oder andere Massnahmen der spezifischen Prophylaxe nach Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 4, die eine gesundheitliche Schädigung verursacht haben.»

Das schädigende Ereignis kann ein zeitlich begrenztes, ein wiederkehrendes oder ein über längere Zeit einwirkendes Ereignis sein. Berechtigte sind Geschädigte sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende.

Anekdote am Rande: Wie Wikipedia verrät, sah der ursprüngliche Entwurf für das Gesetz vor, es unter der Bezeichnung «Dreizehntes Sozialgesetzbuch» zu erlassen. Das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe dann jedoch entschieden, die «13» im Gesetzestitel zu vermeiden. Darüber berichtete beispielsweise die Berliner Morgenpost im Januar 2019.

Warum die chronologische Reihenfolge missachtet und die als Unglückszahl geltende «13» übersprungen wurde, erklärte der damalige Bundesarbeitsminister Hubert Heil (SPD) so:

«Ich bin kein abergläubischer Mensch und habe auch keine Angst vor Zahlen.» Er sei gläubiger Christ, so Heil. «Aber in diesem Fall geht es um ein Opferentschädigungsgesetz für Opfer von Gewalttaten.»

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