Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Völlig irre: Faeser will kriminelle Ausländer mit Geld belohnen

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Völlig irre: Faeser will kriminelle Ausländer mit Geld belohnen

Die Ampel-Regierung plant straffällig gewordene Ausländer mit Geld zu belohnen, damit sie endlich das tun, wozu sie ohnehin verpflichtet sind: Deutschland zu verlassen.

von Christopher Martens

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) erwägt, afghanischen Straftätern finanzielle Anreize zu bieten, um ihre Abschiebung zu erleichtern. Das Innenministerium prüft derzeit Optionen, wie die Hürden für Abschiebungen gesenkt werden können. Dazu gehöre auch die Möglichkeit einer „finanziellen Reiseunterstützung“, so ein Sprecher gegenüber der Bild-Zeitung. Im Klartext: Geld für jene, die man eigentlich loswerden will. Die genaue Höhe dieser Zahlungen steht noch nicht fest. Sie soll von den Ländern festgelegt werden.

Diese sogenannte „finanzielle Reiseunterstützung“ soll die Entscheidung zur – manchmal ohnehin nicht ganz freiwilligen – Ausreise erleichtern. Zahlungen würden auch an Personen gehen, die nach geltendem Recht ohnehin zur Ausreise verpflichtet wären. Warum diese Abschiebe-Prämien – neben rechtlichen Fragen – bei der Regierung im Gespräch sein dürften, zeigt ein aktueller Fall aus Düsseldorf. Dort hatte ein 38-jähriger Mann aus der Elfenbeinküste, der abgeschoben werden sollte, am Flughafen massiven Widerstand geleistet. Er griff auf dem Weg zum Flugzeug zwei Polizisten an. Sie mussten ins Krankenhaus gebracht werden.

Trotzdem wurde der Mann anschließend weder abgeschoben noch festgenommen. Grundlage für diese Entscheidung ist eine Dienstanweisung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen an die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf. Wie aus dem Dokument hervorgeht, das der Bild vorliegt, dürfen Personen, die sich aktiv oder passiv ihrer Abschiebung widersetzen, unter bestimmten Umständen auf freien Fuß gesetzt werden. Konkret heißt es in der Anweisung: „Wenn sich der Betroffene weigert, in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen (aktiver/passiver Widerstand), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen.“ Eine finanzielle „Unterstützung“ soll offenbar als Anreiz dienen, damit sich die Betroffenen ihrer Abschiebung nicht widersetzen.

In Deutschland hat die Bundesregierung Abschiebungen nach Afghanistan mit der Taliban-Machtübernahme de facto ausgesetzt. Die Rechtssprechung in Deutschland war sich in der Frage bislang uneinig. Vier deutsche Obergerichte haben in den letzten Jahren in Einzelfällen zu Abschiebungen von alleinreisenden Männern nach Afghanistan geurteilt und sind dabei zu unterschiedlichen Einschätzungen zum Vorliegen von Abschiebungsverboten gekommen. Das Problem sind vor allem die praktischen Hindernisse. Bundeskanzler Olaf Scholz sprach sich kürzlich dafür aus, zumindest Schwerkriminelle und Gefährder nach Afghanistan abzuschieben – doch viel passiert, ist seitdem nicht.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat derweil grünes Licht für Abschiebungen nach Afghanistan gegeben. Im konkreten Fall wies der VfGH die Beschwerde eines afghanischen Asylbewerbers ab, der 2022 aus Kabul geflohen war. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gewährte ihm weder Asyl noch subsidiären Schutz und erklärte eine Abschiebung für zulässig – eine Entscheidung, die durch das VfGH im Juli bestätigt wurde.

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