Horst D. Deckert

Volksverhetzung und Meinungsfreiheit

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Am 25. November ließ der Bundesrat den im Oktober verschärften Paragrafen zur Volksverhetzung ohne Einspruch passieren. Die Gesetzesänderung blieb von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt. Künftig soll bestraft werden können, wer Kriegsverbrechen „verharmlost, billigt oder leugnet“. Doch wer entscheidet über eine Einordnung als Kriegsverbrechen – und über die mitunter strittige Täterschaft? Welche Folgen hat die nun beschlossene Ausweitung der Strafbarkeit für die Meinungsfreiheit?

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