Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Vom illegalen und legalen Töten von Greifvögeln

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zuerst veröffentlicht bei Wattenrat Ostfriesland

Das Ausmaß illegaler Greifvogelverfolgung in Deutschland ist dramatisch groß. Der 41 Seiten starken Broschüre „Illegale Greifvogelverfolgung – erkennen, verfolgen, verhindern“ ist schon deshalb eine weite Verbreitung zu wünschen. Für den „Leitfaden für Zeugen, Naturfreunde und Strafverfolgungsbehörden“ zeichnen das renommierte Komitee gegen den Vogelmord e. V. als Herausgeber und profilierte Fachleute als Verfasser verantwortlich.

Die Broschüre konfrontiert den Leser mit kriminellen Machenschaften, den ihnen zugrundeliegenden Motiven, einem großen Dunkelfeld und erschreckend geringen Aufklärungsraten; sie liefert umfassende Informationen für die Aufklärung und Verfolgung der Straftaten. Den Verfassern ist es gelungen, darin auch einen Hinweis auf „vermehrt beobachtete Verfolgungsaktionen im Bereich von geplanten Windenergieanlagen“ zu plazieren. In der Regel handele es sich dabei um gezielte Störungen brütender Vögel oder das Fällen der Nistbäume. Durch den Ausbau der Windenergie komme es nämlich immer wieder zu Konflikten mit „windkraftsensiblen“ Vogelarten, zu deren Nestern ein gesetzlicher Mindestabstand vorgesehen sei und in der Folge Vorkommen bestimmter Greifvogelarten ein Ausschlußkriterium für Windenergieanlagen darstellten.

Bemerkenswert ist die Broschüre noch aus einem anderen Grund – nämlich wegen des Vorwortes der Bundesumweltministerin Steffi Lemke: Die Klimakrise sei in Form von Hitze, Dürre, Überschwemmungen und Waldbränden unübersehbar. Genauso dringlich wie die Klimakrise bekämpfe die neue Bundesregierung die Krise des Artenaussterbens. Viele Greifvogel- und Eulenarten könnten zwar vom Ausbau der Windkraft betroffen sein. Die Hauptursachen für den Rückgang dieser Arten seien aber ganz andere. So beklagt die Bündnisgrüne wortreich den Tod von Tausenden auf den Zugrouten illegal getöteter Greifvögel, weshalb sich Deutschland dafür einsetze, die Zugwege dieser Arten mit Aufklärung der Bevölkerung und Bekämpfung der Wilderei wieder sicher zu machen.

Der Leser mag daraus schließen, dass Deutschland die Artenvielfalt nun wie zuvor die Demokratie auch am Hindukusch verteidigt. Über die mehr als 8.500 Mäusebussarde, die von den Windenergieanlagen allein in den vier norddeutschen Bundesländern in einem jeden Jahr erschlagen werden (Stand 2016), verliert die Ministerin kein Wort. Und schon gar nicht über die Folgen der von der neuen Bundesregierung herbeigeführten Änderung des Artenschutzrechts zugunsten des Windenergieausbaus. Deswegen – und in diesem Punkt bedarf die druckfrische Broschüre der Korrektur – sind die in ihr noch genannten „gesetzlichen Mindestabstände“ und „Ausschlußkriterien“ zugunsten des Vogelschutzes faktisch bedeutungslos, weshalb in projektierten Windenergiegebieten das Motiv für das Verfolgen von Greifvögeln schlicht entfällt – das Tötungsrisiko am Rotor indessen nicht! Einer Aussage der Ministerin wird man indessen zustimmen können:

„Die bedrohte Artenvielfalt in Deutschland kann wirklich jede Hilfe gebrauchen.“

Vor allem seit Antritt der Ampelkoalition.

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