Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Vorstufe zum C02-Budget – EU bekommt Fahrleistung und Verbrauch der Autofahrer übermittelt

Österreichs Regierung geht einen weiteren großen Schritt zur Überwachung und Registrierung des Mobilitätsverhaltens der Bürger. Jahresfahrleistung und Spritverbrauch werden erfasst und gemeldet. Wollte man individuelle CO2-Zuteilungen für alle Österreicher einführen, hätte man damit eine wichtige Vorarbeit geleistet. Hintergrund ist eine EU-Regulierung.

Wie der österreichische Automobilclub ÖAMTC berichtet, hat das „Pickerl“ oder „§57a-Gutachten“, also das, was in Deutschland „Tüv-Bericht“ genannt wird, seit 2. Februar  einen QR-Code. Mithilfe dieses QR-Codes kann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.

Eine besonders wichtige Neuerung wird ab 20. Mai 2023 eingeführt. Dann muss im Zuge der jährlichen §57a-Begutachtung des Fahrzeugs eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Januar 2021 vorgenommen werden.

Die Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale

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