Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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VwGH urteilt zu Wegscheider: Jede einzelne Satiresendung muss „objektiv sein“

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof verlängert die Prozess-Posse gegen den Servus TV Intendanten und Satiriker Dr. Ferdinand Wegscheider. Dieser war in der vorigen Instanz vom Vorwurf freigesprochen worden, mit seiner Sendung „Der Wegscheider“ Objektivitätskriterien verletzt zu haben. Nun befand der VwGH, dass jede einzelne Sendung auf Objektivität geprüft werden müsse.

Zurück an den Start. Der Prozess gegen Dr. Ferdinand Wegscheider muss wiederholt werden. Das BVwG habe in der Urteilsfindung, bei der es sich um einen Freispruch handelte, nicht jede einzelne Sendung von „Der Wegscheider“ berücksichtigt, sondern nur befunden, dass der Sender insgesamt ausreichend objektiv agiere.

Der Prozess, der von Denunzianten des Linksaußen-Presseclubs Concordia angestoßen wurde, gilt unter Beobachtern als eine Farce. „Der Wegscheider“ ist klar erkenntlich eine Satiresendung und als solche nicht den Kriterien einer Nachrichtensendung unterworfen – sollte man meinen.

Weiters wurde hier wohl klar ersichtlich mit zweierlei Maß gemessen, wenn man die zahlreichen beanstandeten Verstöße gegen die Objektivitätspflicht betrachtet, die in den letzten Jahren gegen den ORF zu verhandeln waren. Speziell während der Pandemie, aber auch zu den Themen Gender, Klima und Ukraine-Krieg lässt der ORF nahezu durchgehend nur eine Meinung zu. Sollte die fragliche Rechtsansicht des VwGH halten, muss sie für alle gelten und damit auch für den ORF.

Dr. Ferdinand Wegscheider ist am 29. Juni zu Gast im neuen Format Dinner and Talk der Menschheitsfamilie in Steinbach am Attersee.

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