Horst D. Deckert

Was müssen Betroffene beachten, wenn die Polizei an der Tür klingelt?

Die neuste Sprechstunde AUF1 widmet sich einem ebenso brisanten wie aktuellen Thema – aktuell jedenfalls aus Sicht regierungskritischer Zeitgenossen. Es geht nämlich um Hausdurchsuchungen. Zwei prominente Rechtsanwälte und eine ehemalige Polizeibeamtin schildern ihre Erfahrungen und geben Tipps für potentielle Betroffene.

In dieser Sendung konnte Moderatorin Sabine Petzl zwei Fachleute sowie eine einstige Vertreterin der Staatsgewalt begrüßen. Den Weg ins Studio hatten der Gründer der österreichischen Rechtsanwälte für Grundrechte, Anwälte für Aufklärung und des ACU Austria (außerparlamentarischer Corona Untersuchungsausschuss Austria), der MFG-Mitbegründer Dr. Michael Brunner, und der Freiburger Fachanwalt für Strafrecht, Dubravko Mandic, sowie die ehemalige Polizeibeamtin Birgit Pühringer gefunden, die AUF1-Zusehern als Moderatorin bestens bekannt ist.

Was ist eine Hausdurchsuchung?

Zu Beginn der Sendung erklärt Rechtsanwalt Dr. Brunner die Bedeutung einer Hausdurchsuchung und deren rechtliche Grundlagen. Ferner grenzt er diese von den Begriffen Personendurchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme ab. Auf Nachfrage äußert er sich auch zur Personendurchsuchung im Rahmen einer Hausdurchsuchung. Eine wichtige Frage, die diskutiert wird, ist auch, ob ein Betroffener einen Anwalt hinzuziehen könne. Grundsätzlich sei dies möglich, so Mandic, doch da Hausdurchsuchungen meist sehr früh am Morgen stattfänden, tue man sich schwer, zu dieser Zeit einen Rechtsanwalt telefonisch anzutreffen, geschweige denn sofort zum Kommen zu bewegen.

Demütigung als Taktik?

Der Freiburger Jurist betont, dass es vielfach die Taktik der Exekutive sei, Betroffene zu überrumpeln und zu unbedachten Äußerungen zu verleiten, aber auch in manchen Fällen zu demütigen. In politischen Verfahren seien die Opfer von Hausdurchsuchungen in der Regel ganz normale Steuerzahler, die bislang nie auffällig gewesen seien. Eine Razzia habe in solchen Fällen vielmehr selten Sinn, da die Sachlage meist klar sei. Sie diene daher oft nur der Demonstration von Macht und der Einschüchterung.

Und die ganze Sendung „Sprechstunde AUF1“ zum Thema Hausdurchsuchung sehen Sie hier, bei auf.tv:

Richtervorbehalt nur eine Farce?

Voraussetzung zur Durchführung einer Hausdurchsuchung ist eine Anordnung der Staatsanwaltschaft, wobei eine solche von einem Richter unterschrieben sein muss. Ausnahmen gibt es lediglich, wenn Gefahr im Verzug ist. Dann kann auch die Polizei eigenmächtig vorgehen. So ist die Rechtslage. Mandic relativiert aber den Richtervorbehalt, indem er zu bedenken gibt, dass Richter erstens meist überlastet seien und den Fall allenfalls oberflächlich prüfen und zweitens nicht als Blockierer und Bedenkenträger vor den Kollegen dastehen wollen – auch aus Karrieregründen. Sie seien deshalb vielfach lediglich willige Vollzugsorgane der Anklagebehörde.

Polizei handelt nicht immer rechtskonform

Ferner berichtet der Fachanwalt für Strafrecht, Dubravko Mandic, als juristischer Fachmann über seine Erfahrungen im Umgang mit der Staatsmacht und deren Exekutivorganen. Dabei warnt er potentielle Betroffene sowohl vor Provokationen als auch vor unbedachten Äußerungen. Auch komme es vor, dass Polizeibeamte übergriffig werden oder in Grauzonen agieren. Politisch im oppositionellen Bereich Agierenden empfahl Mandic, sich auf eine mögliche Hausdurchsuchung vorzubereiten und eine solche einmal durchzuspielen.

Wachsamkeit erforderlich

In Deutschland müssten mittlerweile alle politisch aktiven Patrioten Vorsorge treffen – etwa Sicherung von Speichermedien – und mit Hausdurchsuchungen rechnen. Heutzutage reiche dazu schon „Aktivismus im Netz“. Mandic verweist dabei auf AfD-Politiker im Allgemeinen und den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke im Besonderen. Auch Letzterer sei schon Opfer einer Razzia geworden. Noch weniger geschützt als dieser Personenkreis seien Identitäre.

Vertrauensperson beiziehen

Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Brunner pflichtet hierbei Mandic bei und empfiehlt, rechtzeitig eine allfällig drohende Hausdurchsuchung mit einem Anwalt durchzusprechen. Dieser solle dann zur Stunde x auch erreichbar sein. Sollte dies nicht der Fall sein, rät Dr. Brunner eine andere geeignete Vertrauensperson beizuziehen, da allein deren Anwesenheit die Exekutivorgane davon abhalten werde, „offensichtlich gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen“. Schließlich sei das Hausrecht verfassungs- und strafrechtlich geschützt.

Durchsuchungsbefehl genau studieren

Des Weiteren soll man, so Dr. Brunner, den Durchsuchungsbefehl genau studieren und allfällige Unregelmäßigkeiten – wie etwa Amtsmissbrauch – darin dokumentieren lassen und gegebenenfalls eine Korrektur des Protokolls erwirken. Zur Not müsse man eine Eingabe bei der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Richter machen. Jede Amtshandlung sowie Beschlagnahme im Rahmen der Hausdurchsuchung soll man im Protokoll anführen und damit dokumentieren lassen, bevor man es am Ende unterschreibe. 

Polizisten als Vollzugsbeamte

Schließlich schildert die ehemalige Polizeibeamtin und AUF1-Moderatorin Birgit Pühringer aus eigener Erfahrung das Vorgehen der Exekutivorgane bei Razzien. So kämen in der Regel auch Spezialisten wie Datensicherer zum Einsatz. Bei geplanten Hausdurchsuchungen müsse vorher eine Gefahrenanalyse gemacht werden, etwa ob der Betroffene Waffen oder Hunde besitzt. Das Herumwühlen in persönlichen Gegenständen sei, so Pühringer, den Polizeibeamten in der Regel eher unangenehm, aber eben deren lästige Pflicht, wenn es um Gewinnung neuer Erkenntnisse gehe.  

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