Seit Dienstag wird in Köln darum gestritten, wer die vielen deutschen Corona-Impfopfer zu entschädigen hat: Die Pharma-Firmen oder der Staat?
Wer haftet eigentlich für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Menschen, die durch die Corona-Impfung geschädigt wurden? Der Impfstoffhersteller oder die Bundesrepublik Deutschland? Der Prozess, der am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht in Köln begonnen hat, soll nun Klarheit in die verworrene Angelegenheit bringen.
Bedeutend für Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozesse
Das Urteil, wann immer es auch kommen wird, wird dann von grundsätzlicher Bedeutung für die Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozesse sein, erläutern die Anwälte der Corona-Impfgeschädigten, die zu Hunderten Klagen gegen Impfstoffproduzenten angestrengt haben.
Zu den von ihnen verklagten Pharma-Firmen gehören auch das Mainzer Pharmaunternehmen Biontech und das britisch-schwedische Unternehmen Astra-Zeneca, die aber jede Schuld von sich weisen. Sie würden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften, wie ihnen der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn zugestand, weil er den benötigten Impfstoff möglichst schnell bekommen wollte.
Arzneimittelgesetz teilweise ausgehebelt
Doch mit der seinerzeitigen Haftungssonderregelung für die Produzenten der Vakzine wurden die strengeren Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes zu Unrecht ausgehebelt, argumentieren die Kläger. Dabei käme es darauf eigentlich gar nicht an, weil die Impfstoffproduzenten nach dem Arzneimittelgesetz grundsätzlich haften, wie Juristen glauben: Sie sollen allein schon deswegen haften müssen, weil deren Produkte grundsätzlich gefährliche Neben und Folgewirkungen haben können.
Spahns Sonder-Rechtsverordnung vom Mai 2020
Doch nach der im Mai 2020 von Jens Spahn erlassenen und auch in Kraft getretenen Sonder-Rechtsverordnung soll dieser Haftungsmaßstab für die Corona-Impfstofferzeuger nun keine Gültigkeit mehr haben. Damit wären die Corona-Opfer dann in doppelter Hinsicht Geschädigte, weil sie zudem auch höhere prozessuale Hürden bewältigen müssen, als dies in anderen Arzneimittelprozessen der Fall wäre.
Der Schutz der Volksgesundheit mag am Anfang der Pandemie schwer gewogen haben, argumentiert der Anwalt eines durch die Corona-Impfung hirngeschädigten Klägers. Mittlerweile aber seien die durch die Impfung hervorgerufenen Schädigungen fast schon schlimmer als es eine Infektion durch den Corona-Virus war, weshalb man sich nach Ansicht des Anwalts nicht auf die Haftungserleichterungen berufen könne.
Großartige Gewinne durch bedingte Zulassung
Es könne nicht sein, heißt es in der von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zitierten Klageschrift, dass die Impfstoffhersteller durch die Impfung und durch die bedingte Zulassung……Gewinne einfahren, während die Risiken allein beim Bürger verbleiben.
Sonst müssten die Kosten für etwaige Ersatzansprüche wohl aus dem Bundeshaushalt beglichen werden, was die Schuldenlast des Landes noch enorm vergrößert.
Zum Autor: Kurt Guggenbichler war Mitbegründer und Chefredakteur des „Wochenblick“. Sein journalistisches Handwerk hat er bei der „Goslarschen Zeitung“ in Norddeutschland erlernt, wo er acht Jahre lang als Redakteur, Reporter und Kolumnist tätig war. Wieder zurück in seiner Heimat, arbeitete Guggenbichler in der Funktion eines Ressortleiters dann 25 Jahre lang für die „Oberösterreichischen Nachrichten“. Zum „Wochenblick“ wechselte er einige Zeit nach seiner Tätigkeit als Chefredakteur der Tageszeitung „Oberösterreichs Neue“ und für AUF1-Info ist Guggenbichler nun als Nachrichten-Redakteur, Kommentator und Reporter im Einsatz.
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