Horst D. Deckert

Wegen Merkel-Äußerung: Thüringer Ministerpräsidentenwahl wird Fall für Verfassungsgericht

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Nachdem Angela Merkel im vergangenen Jahr via Anruf aus Südafrika die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen für ungültig erklärte, muss sich nun das Bundesverfassungsgericht mit dem totalitären Gebaren der Kanzlerin auseinandersetzen.

Aus Sicht der AfD haben die Kanzlerin und die Bundesregierung ihre Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf und damit das Recht der AfD auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt. Deshalb wird sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Vorgang rund um die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten beschäftigen müssen. Die Karlsruher Richter wollen sich am 21. Juli mit der Frage befassen, ob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sich auf einer offiziellen Pressekonferenz bei einer Auslandsreise dazu äußern durfte und die Statements im Internet auf den Seiten der Kanzlerin und der Bundesregierung veröffentlicht werden durften. (Az.: 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20).

Die Kanzlerin hatte, nachdem mit Stimmen der AfD Kemmerich zum Ministerpräsidenten gewählt wurde, von Südafrika aus verkündet: „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen.“ Der Vorgang sei „unverzeihlich“, das Ergebnis müsse rückgängig gemacht werden. „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“ Die CDU dürfe sich nicht an einer Regierung unter Kemmerich beteiligen.

Weder die Äußerungen noch ihre Veröffentlichungen seien verfassungsrechtlich zu beanstanden, so die Verteidigung der Gegenseite. Merkel habe sich nicht in amtlicher Funktion geäußert, sondern als Parteipolitikerin. Zudem habe sie sich ausschließlich an die CDU gewandt. Die AfD sei also „lediglich mittelbar“ betroffen. Das Statement sei dann aus „Gründen der Gesamtdokumentation“ des Staatsempfangs veröffentlicht worden, berichtet hierzu die Welt. (SB)

 

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