Nach den Beschlüssen der Amtsgerichte Weimar und Weilheim im April 2021 hat nun auch eine mutige Richterin des Amtsgerichts Halle im Streit um die Masken- und Testpflicht der Kinder in den Schulen klar das Kindeswohl zum obersten Maßstab erklärt und eine Privatschule, die ein Kind vom Unterricht ausgeschlossen hatte, in die Schranken gewiesen. Die Richterin stellt mit gründlichen wissenschaftlichen Belegen fest, dass sowohl von der Einschränkung des Atmens als auch von den Materialien der Masken und Teststäbchen starke gesundheitliche Gefahren ausgehen, besonders für Kinder. Und sie hebt den Vorrang des Grundrechts der elterlichen Sorge nach Art. 6 GG hervor, das auch die Sorge um die seelisch-leibliche Gesundheit des Kindes einschließt.
Die Eltern einer 8-jährigen Schülerin hatten dem Schulleiter einer Privatschule von Problemen ihres Kindes unter der Maske berichtet und gefordert, dass es ohne Maske, später auch ohne vorherigen Schnelltest am Unterricht teilnehmen könne. Sie machten auf die vom langen Maskentragen und den von den Materialien des Schnelltests ausgehenden