Horst D. Deckert

Wer sich kritisch zur Impfung äussert, wird jetzt auch von Behörden angegriffen

«Der Staat muss entscheiden, wieviel Freiheit er den corona-skeptischen Ärzten zugestehen soll. Eine heikle Aufgabe, aufschieben sollte man sie nicht.» Mit diesen Worten beendete der TV-Journalist Thomas Vogel einen Beitrag «Ärzte im Visier: Behörden gegen Corona-Skeptiker» für das Sendegefäss «Rundschau» vom 10. Februar.

Die Behörden reagierten in vorauseilendem Gehorsam: Wenige Stunden vor der Ausstrahlung verfügte der im TV-Bericht zitierte Luzerner Kantonsarzt Roger Harstall ein Berufsverbot für Dr. med. Andreas Heisler, einer der führenden Ärzte der Schweiz, dier Pandemiemassnahmen kritisiert.

Im Vordergrund steht die wiederholte Weigerung von Andreas Heisler, in seiner Praxis die offiziellen Schutzkonzepte, namentlich die Maskenpflicht umzusetzen. Heisler stützt sich bei seiner Weigerung und bei der ebenfalls inkriminierten Ausstellung von Maskenbefreiungen auf wissenschaftliche Studien, nach denen längeres Maskentragen auf verschiedene Arten die Gesundheit beeinträchtigt.

In der Tat beruft sich selbst die WHO in einer stark kritisierten Meta-Studie zur Empfehlung der Maskenpflicht vom 1. Juni 2020 in 25 von 29 ausgewerteten Studien auf solche mit anderen Viren mit anderer Ausbreitungscharakteristik. Einen Entscheid zur wissenschaftlichen Begründung der Maskenpflicht haben die Gerichte bisher aus formellen Gründen oder mit Hinweis auf Äusserungen von Mitgliedern der Task Force abgelehnt. Es wäre zu hoffen, dass dies im nun folgenden Berufungsverfahren gegen das Berufsverbot geklärt wird.

Aufschlussreich ist das Berufsverbot aus zwei Gründen. Zum Einen ist Dr. Andreas Heisler Gründer von Aletheia (von griech. «Wahrheit»), einem Netzwerk mit über 1000 Fachleuten aus dem Gesundheitsbereich, das sich prägnant und mit wachsender Resonanz zu den Pandemiemassnahmen äussert, zuletzt mit einem 40-seitigen Brief, der per einschreiben an sämtliche eidg. Parlamentarier verschickt wurde (hier Zusammenfassung).

Zum Andern betrifft das Berufsverbot einen Arzt, der indirekt und ungewollt auf mögliche Pflichtversäumnisse des Luzerner Kantonsarztes hingewiesen hat. Darauf geht Roger Harstall insofern darauf ein, indem er Heisler u.a. vorwirft, «tatsachenwidrig die Information» verbreitet zu haben «dass ein Bewohner eines Pflegeheimes in Ebikon an den Folgen einer Covid-19-Impfung gestorben sein soll», was Andreas Heisler nachweislich nicht gemacht hat. Harstall bezieht sich dabei auf einenBericht der Luzerner Zeitung, nach dem die Heilmittelbehörde «swissmedic» einen Zusammenhang zwischen Tod und Impfung als «höchst unwahrscheinlich» bezeichnet.

Pikant: Die Luzerner Zeitung wie die swissmedic unterschlagen die Tatsache, dass der Gestorbene eine bekannte Unverträglichkeit gegenüber Grippeimpfungen hatte. Und an dieser Unterschlagung waren die Luzerner Gesundheitsbehörden und damit auch der Kantonsarzt direkt beteiligt.

Während die online-Medien auch des Mainstreams in den ersten Stunden nach Bekanntwerden des Falles noch auf die Unverträglichkeit gegenüber Grippeimpfungen des Verstorbenen hinwiesen (hier die Medienmitteilung dazu), änderte sich dies mit der Medienmitteilung der Swissmedic schlagartig.

«Abklärungen der kantonalen Gesundheitsbehörden und von Swissmedic haben ergeben, dass aufgrund der Krankengeschichte und des Krankheitsverlaufs ein Zusammenhang zwischen dem Tod und der Covid-19 Impfung höchst unwahrscheinlich ist», schrieb die swissmedic wenige Stunden nach Bekanntwerden des Todesfalls – kein Wort über die dem Heim bekannte Unverträglichkeit gegenüber Grippeimpfungen des Verstorbenen und dass dieser trotzdem geimpft wurde.

Die Möglichkeit von schwerwiegenden Nebenwirkungen der Covid-19-Impfung bei bekannter Unverträglichkeit gegenüber Grippeimpfungen ist eine relevante Information für die Beurteilung der Sicherheit, die von den Behörden nicht unterschlagen werden darf.

«Die Gesundheitsfachperson ist verpflichtet, Patientinnen und Patienten von sich aus aufzuklären», schreibt das BAG zum «Recht auf Aufklärung».

«Sie muss auf sachliche und vollständige Weise alle nötigen Informationen geben, damit Patientinnen und Patienten in Kenntnis aller Tatsachen der Behandlung zustimmen können.» [Hervorhebung durch die Red.]

«Die zur Verfügung stehenden, umfassenden Angaben weisen auf eine natürliche Todesursache hin. Dies wurde auch so auf dem Totenschein vermerkt», schreibt die Swissmedic, offenbar aufgrund von Informationen der Luzerner Gesundheitsbehörden. Der erste Satz ist, so viel steht heute zweifelsfrei fest, ist gelogen. Der zweite Satz ist richtig, verschweigt aber eine entscheidende Tatsache.

Beim Ausfüllen eines Totenscheins muss der Arzt zwischen drei Varianten auswählen: natürliche, nicht natürliche oder unklare Todesursache. Der zweite und dritte Fall haben automatisch eine Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft zur Folge.

Der jetzt mit Berufsverbot belegte Heimarzt Andreas Heisler wählte die «natürliche Todesursache», weil er eine strafrechtliche Untersuchung für nicht angebracht hielt, meldete aber der Swissmedic die näheren Umstände samt Unverträglichkeit gegenüber Grippeimpfungen. Im Klartext: «Die zur Verfügung stehenden umfassenden Angaben» weisen eben doch auf andere mögliche Todesursachen hin.

Wie Roger Harstall in der Begründung des Entzugs der Berufsbewilligung weiter schreibt, erwägt er eine Anzeige wegen Schreckung der Bevölkerung (Art 258 StGB). Dies, weil Heisler mit «unbelegten Aussagen bezüglich der Covid-19-Impfung der Bevölkerung eine nicht erwiesene Gefahr für Leib und Leben vorspiegeln» würde.

Der Luzerner Kantonsarzt hat sich aber nicht nur an der Unterschlagung relevanter Sicherheitsinformationen beteiligt, er ist auch mitverantwortlich für die Umsetzung der Impfkampagne, bei welcher der Kanton Luzern eine Spitzenstellung in der Schweiz einnehmen wollte. Es ist durchaus möglich, dass unter diesem Druck Informationspflichten über Risiken und Nebenwirkungen nicht erfüllt wurden.

Zwar kann man sich mit der Behauptung, der mRNA-Impfstoff sei «sicher», auf eine entsprechende Mitteilung der Swissmedic stützen. Nur: Die Häufigkeit von Todesfällen und Lähmungen lässt sich bei einer Testgruppe von 20’000 Geimpften wie beim Impfstoff von Pfizer/Biontech gar nicht feststellen. Statistisch zuverlässige Angaben über sog. «rare events» erfordern die Auswertung von mehreren hunderttausend Impfungen.

Der Todesfall von Ebikon ist zudem nicht der einzige schwere Zwischenfall nach einer Impfung im Verantwortungsbereich des Luzerner Kantonsarztes. In einem anderen Altersheim starben innerhalb einer Woche nach der Impfung fünf Bewohner. Dies wurde uns aus dem Umfeld von Mitarbeitern des betreffenden Heimes mmitgeteilt. Über den Fall wurde die Öffentlichkeit bis jetzt nicht informiert, obwohl die Häufung der Todesfälle weit überdurchschnittlich ist. Im Lokalanzeiger der betreffenden Region erschienen während des ganzen Jahres 2020 nur zehn Todesanzeigen von verstorbenen Bewohnern des Heims.

Auf die Gesundheitsbehörden des Kantons Luzern und ihren Kantonsarzt warten noch einige Informationsaufgaben.



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