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Wie 10.000 Behörden Zugriff auf Ihre Daten kriegen
Die Bundesregierung verkauft die Vorratsdatenspeicherung als „milde Variante“. Doch Kritiker warnen: In Kombination mit EU-Regelungen könnten umfassende Nutzerprofile entstehen – mit weitreichenden Folgen für die Privatsphäre.
von Hermann Sauer
Kurz vor Weihnachten holte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ein Thema aus der Schublade, das viele bereits für tot gehalten hatten: die Vorratsdatenspeicherung. Bereits zweimal ist das Vorhaben vor deutschen und europäischen Gerichten krachend gescheitert – zuletzt erklärte der Europäische Gerichtshof im September 2022 die deutschen Regelungen für unionsrechtswidrig. Nun soll ein dritter Anlauf richten – diesmal in einer angeblich harmlosen Version.
Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm begrüßt den Vorstoß ausdrücklich: „Wir brauchen wirksame Werkzeuge, um Täterinnen und Täter im Netz nicht im Dunkeln zu lassen“, erklärte er.
Terrorismus, Cyberkriminalität und Hasskriminalität hinterließen oft nur eine IP-Adresse als Spur. „Wenn diese Daten nach wenigen Tagen verschwunden sind, bleiben zu viele Verfahren ohne Ergebnis.“
Der Entwurf sieht eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen vor – keine Verbindungsdaten, keine Standortinformationen. Bewegungsprofile oder umfassende Kommunikationsübersichten würden nicht geschaffen, so Grimm.
„Die Pläne von Bundesjustizministerin Hubig sind äußerst problematisch”
Doch was auf den ersten Blick harmlos erscheint, stößt bei der Internetwirtschaft auf scharfe Kritik. Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze beim eco – Verband der Internetwirtschaft, widerspricht der Regierung vehement.
„Die Pläne von Bundesjustizministerin Hubig sind äußerst problematisch. Eine dreimonatige, anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht vereinbar.“
„Sie gefährden die Meinungsfreiheit und damit eine der Grundlagen der Demokratie“
Auch der Chaos Computer Club (CCC) warnt seit Jahren vor einer „Massenüberwachung, die die Grundrechte untergräbt“. In einer Stellungnahme kritisiert der CCC: „Die Pläne, Massenüberwachung auszuweiten, gefährden die Meinungsfreiheit und damit eine der Grundlagen der Demokratie.“
Was in der öffentlichen Debatte kaum beachtet wird: Parallel zur deutschen Regelung tritt am 18. August 2026 die E-Evidence-Verordnung der EU in Kraft. Nach Angaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ermöglicht sie „den direkten grenzüberschreitenden Zugriff mitgliedstaatlicher Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel“ – ohne dass ein Rechtshilfeersuchen nötig wäre.
Bei grenzüberschreitenden Anfragen gilt das Recht des anfragenden Staates
Die Dimension ist gewaltig: Nach Schätzungen des europäischen Providerverbands Euro-ISPA werden rund 400.000 Serviceprovider in ganz Europa mit mehr als 10.000 Strafverfolgungsbehörden vernetzt.
Allein in Deutschland sind laut IHK Nürnberg „hunderttausende Unternehmen“ betroffen – darunter nicht nur Telekommunikationsanbieter, sondern auch Cloud-Dienste, Online-Shops, Foren und Gaming-Plattformen.
Besonders problematisch: Bei grenzüberschreitenden Anfragen gilt das Recht des anfragenden Staates. Wenn spanische Ermittler bei einem deutschen Provider Daten anfordern, müssen diese nach spanischem Recht herausgegeben werden. Kritiker sehen darin eine Einschränkung des deutschen Datenschutzniveaus.
Unternehmen müssen auf Anfragen ausländischer Behörden innerhalb von zehn Tagen – in Notfällen sogar binnen acht Stunden – Nutzerdaten herausgeben. Kritiker sehen hier ein erhöhtes Missbrauchsrisiko: Bei Kompromittierung eines Behörden-Accounts könnten Unbefugte theoretisch auf sensible Nutzerdaten zugreifen.
Zwar existieren rechtliche und organisatorische Sicherheitsvorgaben, doch aus Sicht des eco-Verbands sind diese angesichts der Systemgröße unzureichend.
In 20 EU-Ländern gilt bereits Vorratsdatenspeicherung
Besonders brisant: In 20 von 27 EU-Ländern existieren weiterhin Vorratsdatenspeicherungsgesetze – teilweise mit Speicherfristen von bis zu zwölf Monaten. Irland etwa, wo viele Tech-Konzerne ihre europäischen Zentralen haben, speichert Verbindungsdaten ein Jahr lang.
Deutsche Ermittler können über das E-Evidence-System auf diese Daten zugreifen. Legt man die im Ausland erhobenen Verbindungsdaten mit den in Deutschland gespeicherten IP-Adressen übereinander, entsteht ein vollständiges Bild des digitalen Lebens – das komplette Nutzungsverhalten jedes Einzelnen wird rekonstruierbar.
Der eco-Verband kritisiert zudem: „Empirisch gibt es keine Belege, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote signifikant verbessert. Professionelle Täter umgehen solche Maßnahmen leicht.“
„Das faktische Ende der Online-Anonymität“
Im April 2024 hat der EuGH seine einst strenge Rechtsprechung aufgeweicht. IP-Adressen dürfen nun zur Verfolgung jeglicher Kriminalität gespeichert werden – nicht mehr nur bei schweren Straftaten. Das Digitalrechte-Netzwerk European Digital Rights (EDRi) spricht von einer „traurigen Wende beim Schutz der Privatsphäre“.
Die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net kritisiert: „Der EuGH hat den massenhaften automatisierten Zugriff auf IP-Adressen genehmigt.“ Dies markiere „das faktische Ende der Online-Anonymität“.
Gleichwohl betonte der EuGH, dass die Speicherung zeitlich begrenzt sein und eine Zusammenführung verschiedener Datenquellen ausgeschlossen bleiben müsse – genau das aber ermöglicht E-Evidence.
Fazit: Kritiker warnen vor schleichender Ausweitung
Die neue Vorratsdatenspeicherung wirft grundlegende Fragen auf. Jede einzelne Maßnahme mag für sich genommen verhältnismäßig erscheinen.
Doch Datenschützer und Internetwirtschaft befürchten, dass in der Summe ein System entsteht, das weit über das hinausgeht, was Gerichte ursprünglich für zulässig erklärt haben.
Ob diese Bedenken berechtigt sind oder ob die Schutzmechanismen ausreichen, wird sich in der Praxis zeigen müssen. Klar ist: Die Debatte um die Balance zwischen Sicherheit und Privatsphäre ist mit diesem Gesetzentwurf nicht beendet.
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