In der politischen Entscheidungsfindung der Schweiz spielt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Schlüsselrolle – eine Rolle, die zunehmend hinterfragt werden muss. Denn wie ein aktuelles Gespräch mit gesundheitspolitisch engagierten Experten offenbart, verlässt sich das Parlament in gesundheitsrelevanten Fragen fast vollständig auf Informationen, die direkt aus der Bundesverwaltung stammen – allen voran vom BAG.
Das eigentlich demokratisch legitimierte Parlament wird so in eine passive Rolle gedrängt: Viele Parlamentarier sind – angesichts der Fülle an Dossiers – gezwungen, sich auf die „Kompetenz“ ihrer Kommissionen zu verlassen. Diese wiederum werden laut übereinstimmenden Aussagen im Video „Schweizer Gesundheitspolitik: Wie das BAG Bundesrat und Parlament lenkt“ direkt vom BAG „informiert“ – allerdings selektiv. Kritische Punkte und abweichende Analysen werden offenbar gezielt ausgeblendet.
Dr. Philipp Gut im Gespräch mit der leitenden ABF Schweiz-Juristin Andrea Staubli Alarmierende Realität: Das BAG informiert selektiv, vernebelt kritische Fakten und verschweigt wichtige Erkenntnisse. Die Informationshoheit liegt vollständig beim BAG. Diese Machtkonkonzentration widerspricht eindeutig der Gewaltenteilung, wie sie in unserer Bundesverfassung verankert ist.
Besonders alarmierend ist: Das BAG agiert dabei nicht nur im Rahmen seiner verwaltungstechnischen Zuständigkeit, sondern bestimmt faktisch, welche Meinungen innerhalb der Politik als „wissenschaftlich“ gelten – und welche nicht. Eine freie und ausgewogene Debatte über Risiken, Nebenwirkungen oder alternative Maßnahmen wird damit systematisch erschwert.
Dieser Trend zur Monopolisierung der „Deutungshoheit“ durch Behörden wird in der Schweiz besonders deutlich am Umgang mit der Covid-19-Pandemie: Bereits 2020 richtete das BAG ein zentrales Monitoring ein, das den Informationsfluss in sozialen Medien und Medienplattformen überblickte – mit dem erklärten Ziel, „Desinformation“ zu identifizieren. Kritiker sprechen längst von einem „staatlichen Wahrheitsministerium“.
Swissmedic: Eine Behörde mit Interessenkonflikt?
Hinzu kommt die Rolle von Swissmedic, der Schweizer Arzneimittelbehörde, die offiziell dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und damit indirekt dem BAG unterstellt ist. Obwohl Swissmedic als öffentlich-rechtliche Institution firmiert, wird sie laut offiziellen Berichten zu einem erheblichen Teil durch Gebühren finanziert, die direkt von der Industrie entrichtet werden – unter anderem von Pharmaunternehmen, deren Produkte sie eigentlich unabhängig prüfen soll.
Recherchen zeigen: Im Jahr 2022 betrugen die Einnahmen von Swissmedic rund 78 Millionen Franken, davon stammten über 85 Prozent aus Gebühren, die zumeist von jenen Firmen bezahlt werden, deren Produkte geprüft und zugelassen werden sollen. Die Gefahr struktureller Abhängigkeit liegt auf der Hand – und wird bislang kaum öffentlich diskutiert.
Fazit:
Die Schweizer Demokratie lebt vom Gleichgewicht zwischen Parlament, Bundesrat und Verwaltung. Doch genau dieses Gleichgewicht scheint im Gesundheitsbereich gefährlich ins Wanken geraten zu sein. Wenn Behörden wie das BAG nicht nur Gesundheitsdaten verwalten, sondern auch die politische Auslegung dieser Daten dominieren, ist die Gewaltenteilung bedroht.

