Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wie schützt man sich vor einer staatlichen Gold-Enteignung?

In der Fachpresse (Focus, Focus Money, Smart Investor, etc.) wird in letzter Zeit häufiger über das Thema Goldverbot geschrieben. Legale und praktikable Antworten, die einen Schutz vor einem Goldverbot bieten, findet man allerdings nicht in den jeweiligen Artikeln. Die Geldretter haben jedoch eine Lösung ausfindig gemacht!

Ein Beitrag von diegeldretter.at

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Wenn wir uns beispielhaft einige Goldverbote der letzten Zeit ansehen, dann gab es in Deutschland in den Jahren 1923-1931, 1935-1945 und 1948-1951 ein solches, in der DDR von 1948-1989. In den USA war Gold von 1933-1973 verboten und in China bis 2002, in Österreich in den Jahren 1864, 1923–1931, 1935-1945 und 1945-1951.

Was ist denn der Hintergrund für ein vom Staat erlassenes Goldverbot? Es transferiert die Edelmetalle der Sparer auf den Staat. Und in Anbetracht der doch recht häufig verhängten Goldverbote seitens der Staaten ist es also nicht so ganz von der Hand zu weisen, dass es zukünftig auch wieder zu solchen Maßnahmen kommen könnte oder kommen wird.

Goldprodukte

Sehen wir uns einmal an, in welchen Formen Anleger in aller Regel in Gold investieren. Grob kann man 4 Produktkategorien unterscheiden:

  • Barren
  • Nennwert-Münzen
  • Schmuck und Kunst
  • Rare Coins (Seltene Münzen)

Barren und Nennwert-Münzen werden in unterschiedlichen Stückelungen erworben, Schmuck und Kunst naturgemäß als Einzelstücke und Rare Coins, so wie es der Begriff schon beschreibt, sind üblicherweise nicht in großen Mengen erhältlich. Die gute Nachricht lautet, dass es am Markt doch Möglichkeiten gibt, die Rare Coins in qualitativ hochwertiger Form und ausreichender Menge zu beziehen.

Wir verweisen an dieser Stelle auch auf unser Video.

Währungsgold wurde immer verboten

Eng mit einem Goldverbot zusammenhängend und verbunden ist ein weiterer Begriff, nämlich Währungsgold. Was versteht man unter sogenanntem Währungsgold?

Es sind Produkte, deren Wert ausschließlich durch das Edelmetall-Feingewicht bestimmt wird. Darunter fallen somit Barren und Nennwert-Münzen aber auch Edelmetall-Zertifikate, die einen Edelmetallanspruch verbriefen. Historisch gesehen war Währungsgold immer von staatlichen Zwangsmaßnahmen betroffen, d.h., Barren und Nennwert-Münzen unterlagen einem Goldverbot.

Erlaubte Goldprodukte

Welche Produkte waren in diesen Zeiten erlaubt? Nicht betroffen waren Produkte, die kein Währungsgold sind. Das sind also Münzen, die kein gültiges Hoheitszeichen und keinen Nennwert besitzen und Produkte mit einem hohen ideellen Wertanteil, also Schmuck und Kunst sowie Rare Coins.

Der hohe ideelle Wert ist der eigentliche Enteignungsschutz dieser beiden Produktkategorien. Denn die Möglichkeiten der Enteignung sind gemäß Staatsgrundgesetz und Bundesverfassung festgeschrieben. Das geringe Volumen der Rare Coins, der hohe administrative Aufwand und die Durchführbarkeit, die allenfalls für eine Enteignung erforderlich wären, stellen die wirkliche Hürde für den Staat dar.

Sehen Sie dazu auch das Video „Der Zauber der seltenen Münzen als Anlageform.“

Die Geldretter haben eine absolut seriöse und zuverlässige Bezugsquelle für Rare Coins für Sie ausfindig gemacht. Bei Interesse senden Sie uns bitte eine Nachricht. Sie können uns über das Kontaktformular oder per Email unter hilfe@diegeldretter.at erreichen.

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