Auch wenn sie erst einmal weich fallen nach dem vorzeitigen Ampel-Aus, so verlieren die FDP-Minister doch ihren Anspruch auf die „Minister-Rente“. Die verbliebenen Kabinettskollegen hingegen, also auch der feine und jetzt parteilose Herr Wissing (Doppelminister für Verkehr und Justiz), profitieren von einer Sonderregel.
Drei der vier bisherigen FDP-Minister – Christian Lindner (Finanzen), Marco Buschmann (Justiz) und Bettina Stark-Watzinger (Bildung) – sind raus aus der Regierung. Durch seinen Rausschmiss bzw. Rücktritt verliert das Trio auch seine Ansprüche auf eine Minister-Pension.
Zunächst aber haben die frisch aus dem Amt geschiedenen Minister Anspruch auf ein sogenanntes Übergangsgeld. Dieser Anspruch entsteht bereits ab dem ersten Tag im Amt. Für jeden Monat als Bundesminister gibt es nach Ende der Regierungszeit einen Monat lang Übergangsgeld.
Das Übergangsgeld entspricht dem Gehalt, das Bundesminister zuvor monatlich im Amt erhalten haben. Das sind derzeit etwa 18.000 Euro monatlich. In den ersten drei Monaten nach dem Ausscheiden stehen ihnen laut Gesetz die vollen Bezüge zu. Danach erhalten sie für den restlichen Anspruchszeitraum die Hälfte.
Minister, die länger als zwei Jahre im Amt waren, haben Anspruch auf die Maximalsumme (rund 243.000 Euro).
Das Übergangsgeld wird allerdings ab dem zweiten Monat mit anderen Einkünften verrechnet. Lindner, Buschmann und Stark-Watzinger dürften deshalb nur im ersten Monat nach dem Ampel-Ausscheiden das volle Übergangsgeld überwiesen bekommen. Grund dafür sind die Abgeordneten-Diäten, die alle drei als Mitglieder des Bundestages erhalten.
Keine „Rente“ für die FDP-Minister!
Eine Pension erhalten diese drei Ex-Minister für ihre Amtsausübung nun doch nicht. Diese wird grundsätzlich erst für mindestens vier Jahre beziehungsweise eine volle Legislaturperiode im Amt ausgezahlt. Diese Amtszeit hat die Chaos-Ampel nicht erreicht.
Normalerweise hätten auch die ausgeschiedenen drei FDP-Minister Anspruch auf ein sogenanntes Ruhegehalt von 4.990 Euro im Monat gehabt. Renteneintrittsalter ist 67, wie bei Arbeitnehmern auch. Wenn sie bis zu Neuwahlen im Amt geblieben wären.
ABER: Wenn Neuwahlen, wie erwartet, spätestens im März kommen, werden die vom Bundespräsidenten entlassenen FDP-Minister trotzdem leer ausgehen.
Es gibt zwar im Ministergesetz eine Sonderregelung, die vorsieht: Wenn Bundesminister mindestens zwei Jahre im Amt sind, wird dies als volle Legislaturperiode aufgerundet – mit einer wichtigen Einschränkung allerdings: Es kommt zu einer Auflösung des Deutschen Bundestages und Neuwahlen. Und, ganz wichtig: Minister sind zuvor nicht aus dem Kabinett geflogen (Lindner) bzw. von sich aus zurückgetreten!
Bedeutet: Lindner, Buschmann und Stark-Watzinger schauen mit Blick auf ihr Ruhegehalt in die Röhre!
Wenn dagegen die anderen Minister ohne Mindest-Amtszeit von vier Jahren sowie Verkehrs- und Justizminister Volker Wissing (jetzt parteilos) ihre Ämter NACH einer Bundestagswahl verlieren, bleibt ihr Anspruch auf das Ruhegehalt erhalten.
Das könnte mit Blick auf das von Wissing betonte „Verantwortungsbewusstsein“ vielleicht so manches erklären. War der feine Herr Wissing vielleicht „verantwortungsbewusst“ vor allem in eigener Sache? (oys)
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