Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Willkür-Staat: Anwalt droht Berufsverbot, weil er Habeck und Baerbock „Versager“ nannte!

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Weil er Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock (beide „Grüne“) als „boshafte Versager“ kritisierte, droht einem Rechtsanwalt aus Niedersachsen Berufsverbot!

Tief beeindruckt von der Rede des amerikanischen Vizepräsidenten J.D. Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz  schrieb Rechtsanwalt Markus Roscher aus Braunschweig danach auf X: „Ich, ein politisch aktiver Rechtsanwalt, wurde zu 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil ich Habeck, Scholz und Baerbock für das Heizungsgesetz als boshafte Versager tituliert habe. Für diese Verurteilung soll mir jetzt (wegen ,Unzuverlässigkeit‘) der Waffenschein entzogen werden! Die Rechtsanwaltskammer prüft sogar meine Zulassung.“

Als besonders problematisch sieht Roscher, der 2017 in Paderborn als AfD-Kandidat für den Deutschen Bundestag angetreten war, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches in seiner seit April 2021 geltenden Fassung. Demnach ist es strafbar, eine „im politischen Leben des Volkes stehende Person“  so zu beleidigen, dass ihr „öffentliches Wirken erheblich“ erschwert wird.

Roscher sagte der „Bild“-Zeitung: „Nach dem Paragrafen wurde ich verurteilt. Der ist ein Skandal für die Meinungsfreiheit. Der wird in den letzten zwei Jahren unglaublich oft angewendet, ich weiß das von vielen anderen Betroffen. So ein Majestätsbeleidigungs-Paragraf ist eines demokratischen Staates unwürdig!“

Im Strafbefehl heißt es, Roscher habe die Politiker als „korrupt, dumm“ und „arrogant“ dargestellt, das sei eine „Schmähkritik“ und würde Politiker an ihrem „politischen Vorkommen“ erheblich behindern.

Berufsverbot – hatten wir das nicht schon mal?

Anwalt Roscher ist davon überzeugt, dass der Strafbefehl politisch motiviert war. Die Staatsanwaltschaft Paderborn leitete das Urteil über 60 Tagessätze denn auch prompt an die Kreispolizeibehörde weiter. Die prüft jetzt, ob Roscher deshalb sein kleiner Waffenschein entzogen werden soll.

Nicht nur das: Das Urteil ging auch an die Rechtsanwaltskammer Kassel, dann nach Braunschweig, wo der Jurist inzwischen lebt. Roscher: „Wenn ich jetzt noch mal das Gleiche oder Ähnliches behaupte und eine Verurteilung bekomme, die über 90 Tagessätze geht, kann ich meine Zulassung verlieren. Dann kriegt man als 61-jähriger Rechtsanwalt noch ein Berufsverbot!“

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