Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Willkürliche Geld- und Bewährungsstrafe: Zensur und Unterdrückung für “Rechte” in Belgien

In Belgien gibt es einen weiteren Präzedenzfall für die juristische Bekämpfung der Meinungsfreiheit. Der rechtskonservative Dissident Dries Van Langenhove wurde erneut zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt. Für Postings, die nicht einmal von ihm selbst stammen.

Das belgische Berufungsgericht in Gent hat ein Zeichen gesetzt – nicht für Rechtsstaatlichkeit, sondern für die politische Justiz neuer Prägung. Der konservative Aktivist Dries Van Langenhove wurde zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Es geht um Inhalte in einer Chatgruppe, die er vor sieben Jahren mitverwaltete – Beiträge, die nicht von ihm selbst stammen, sondern von Dritten.

Dass ein Mensch für fremde Nachrichten in einem privaten digitalen Raum belangt wird, hätte noch vor wenigen Jahren als juristische Absurdität gegolten. Doch die Maßstäbe haben sich verschoben. Nicht mehr die Tat selbst, sondern deren politische Einordnung entscheidet zunehmend über Schuld oder Unschuld. Das Gericht folgte dieser Logik konsequent – und eröffnete damit ein gefährliches Feld.

Vom Chat zum Strafgericht

Im Zentrum des Prozesses steht eine private Facebook- und Discord-Gruppe namens „Schild & Vrienden“, in der laut Anklage rassistische Memes und Cartoons kursierten. Die Inhalte wurden durch eine TV-Dokumentation öffentlich – nicht durch Anzeige, sondern durch journalistische Recherche. Van Langenhove postete selbst nichts. Doch das reichte nicht, um ihn freizusprechen. Die bloße Möglichkeit, Inhalte zu löschen, wurde ihm als unterlassene Handlung ausgelegt.

Das ist ein Paradigmenwechsel: Es genügt nun offenbar, dass eine Person hätte handeln können. Das Schuldprinzip wird durch ein Präventivprinzip ersetzt, das jede Verbindung zur Tat kriminalisiert. So wird aus einem ehemaligen Parlamentsabgeordneten ein juristisch haftbarer Mitwisser – nicht wegen Handlung, sondern wegen vermuteter Gesinnung.

Zwischen Recht und Ideologie

Belgien beruft sich auf ein Antirassismusgesetz, das bereits in der Vergangenheit zur Einschränkung der Meinungsfreiheit genutzt wurde. In Ländern wie den USA wäre ein solcher Fall mit Verweis auf den First Amendment undenkbar. Doch die EU geht einen anderen Weg: nicht der Schutz der Rede, sondern die Kontrolle ihrer Deutbarkeit ist das Ziel. Und was als „Hassrede“ gilt, definieren zunehmend politische und mediale Eliten.

Van Langenhove ist kein Einzelfall, sondern Teil eines größeren Trends. Wer sich gegen Einwanderung, gegen Genderideologie oder für nationale Selbstbestimmung ausspricht, wird nicht nur gesellschaftlich, sondern nun auch strafrechtlich isoliert. Die rote Linie verläuft nicht entlang des Gesetzes, sondern entlang ideologischer Parameter.

Strafverfolgung mit doppeltem Maß

Auffällig ist das Ungleichgewicht in der Strafverfolgung. Während islamistische Hetzer, linksextreme Gewalttäter oder antiwestliche Agitatoren in Belgien selten zur Verantwortung gezogen werden, trifft es konservative und rechte Stimmen mit aller Härte. Dass Van Langenhove wegen Humor in einem Chat mit juristischen Sanktionen belegt wird, sagt mehr über das System aus als über ihn selbst.

Dabei ist das Verfahren in mehrfacher Hinsicht fragwürdig. Die Herkunft der Chatnachrichten ist nicht restlos geklärt, es gibt Hinweise auf unautorisierte Zugriffe. Dennoch verließ sich das Gericht auf journalistisch gefilterte Informationen – und ignorierte Widersprüche und entlastende Umstände. Objektivität wich einem Bedürfnis nach Bestrafung.

Der politische Kontext ist entscheidend

Dass Van Langenhove ins Fadenkreuz geriet, ist kein Zufall. Als Kritiker der EU, der Einwanderungspolitik und des Multikulturalismus widerspricht er den dominanten Narrativen der Brüsseler Ordnung. Seine Verurteilung ist daher nicht nur juristischer, sondern auch symbolischer Natur. Wer sich dem Mainstream widersetzt, riskiert nicht nur Diffamierung, sondern inzwischen auch Kriminalisierung.

Van Langenhove sprach nach dem Urteil von einem „schwarzen Tag für Europa“. Diese Feststellung ist nicht unbegründet. Der Fall steht exemplarisch für eine EU, die in Fragen der Meinungsfreiheit ihren eigenen Werten zuwiderläuft. Nicht wegen blankem Autoritarismus, sondern durch die stille Logik des Verwaltungsstaates, der Dissens zur Ordnungsstörung erklärt.

Rechtsstaat im Rückwärtsgang

Das Urteil ist rechtskräftig, wird aber vom Kassationsgericht überprüft. Dieses entscheidet nicht über Tatsachen, sondern über Verfahrensfehler. Van Langenhove kündigte bereits an, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Doch der Weg ist lang, die Aussichten unsicher. Inzwischen wirkt die Strafe – nicht durch Haft, sondern durch politisches Stigma.

Mit jedem neuen Fall dieser Art wächst der Druck auf Andersdenkende. Europa driftet in eine Ordnung ab, in der Grundrechte nicht mehr universell gelten, sondern an Bedingungen geknüpft sind. Van Langenhove ist dabei ein Indikator für eine Entwicklung, die weit über Belgien hinausreicht.

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