Aktuell ist anlässlich der Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht wieder die Frage ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt, ob die Abtreibung eines noch nicht geborenen Kindes erlaubt werden soll. Die Strafbarkeit nach § 218 StGB ist ja jetzt schon nach § 218a StGB1 bei Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen, unter Umständen sogar zweiundzwanzig Wochen nach der Empfängnis abgeschafft. Starke gesellschaftliche Kräfte fordern die völlige Beseitigung der Rechtswidrigkeit von Abtreibungen, also ihre Legalisierung bis zur Geburt. Das bedeutet die Auffassung, dem ungeborenen Kind komme überhaupt noch keine Menschenwürde zu, die es davor schütze, wie eine Sache, ein Tier, behandelt zu werden. – Was liegt solchen Gedanken zugrunde?
Die aktuelle Situation
Die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch (AfD) hatte sich in der Fragestunde des Bundestages vom 10.7.2025 mit folgender Frage direkt an Bundeskanzler Merz gewandt:
„Ich frage Sie, ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, Frau Brosius-Gersdorf zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist. Frau Brosius-Gersdorf hat gesagt, dass einem Kind, das neun Monate alt ist, zwei Minuten vor der Geburt keine Menschenwürde zukommt. Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, diese Frau zu wählen, wissend, dass vermutlich diese Dame in Kürze über die Abschaffung des § 218 StGB abstimmen wird?“
Darauf antwortete Friedrich Merz wörtlich:

