Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Zertifikatspflicht an der Universität Zürich bis auf Weiteres aufgehoben

Nicolas Rasper ist Master-Student für Volkswirtschaft an der Universität Zürich und zudem SVP-Gemeindeparlamentarier in Wädenswil. Er wollte die Zertifikatspflicht der Uni Zürich (UZH) nicht einfach so hinnehmen. Zusammen mit seinem Rechtsvertreter Artur Therekov legte er bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen als erste Instanz Beschwerde ein. «Während die Jugendbewegung «Mass-Voll!» bisweilen eher Schall und Rauch produziert und eine Exponentin öffentlichkeitswirksam erklärte, dass sie sich als Studentin «aufgrund des enormen psychischen Drucks» habe impfen lassen, bleibt Nicolas Rasper standfest und beschreitet den Rechtsweg», schreibt Therekov in seiner Medienmitteilung.

Das Rechtsmittel habe unmittelbare Folgen, unabhängig vom erstinstanzlichen Entscheid. Der Rekurs habe aufschiebende Wirkung, da diese von der UZH in ihrem Beschluss nicht entzogen worden sei. «Somit ist bis zu einer gegenteiligen Anordnung die Zertifikatspflicht an Zürcher Hochschulen ab heute ausser Kraft gesetzt. Und ich hoffe, dass die Zürcher Hochschulen dem derzeitigen politischen Impfdruck nicht nachgeben», sagt Therekov gegenüber der Redaktion von Corona-Transition.

Die Hauptargumentation der Beschwerde bezieht sich auf die Corona-Tests: «Für die meist nicht finanzstarken Studierenden, die gar nicht zur Risikogruppe gehören, führen die kostenpflichtigen Tests zu einem faktischen Impfzwang.» Diese Praxis verstosse per se gegen Art. 6 Abs. 2 lit. d des Epidemiengesetzes EpG.

Da Studierende meist unter 30 Jahre alt sind, seien sie keine Risikogruppe: «Die Eingriffe in die körperliche Integrität (BV 10 II) wie auch die Wirtschaftsfreiheit (BV 27) erweisen sich als offensichtlich unverhältnismässig. Und ‹nur› die Erhöhung der Impfquote ist kein legitimes öffentliches Interesse, da eine flächendeckende indirekte Impfpflicht nicht mit den Wertungen des EpG vereinbar ist», stellt Therekov weiter fest.

Die aktuell eindeutige Diskriminierung von ungeimpften Personen lasse sich nicht auf sachliche Gründe stützen und verletze die Rechtsgleichheit (BV 8 I) und auch das Willkürverbot (BV 9).

Da Geimpfte und Genesene noch immer Dritte anstecken könnten und selber gegen neue Virusvarianten nicht immun seien (Stichwort dritte Impfdosis), wäre, wenn man schon übervorsichtig sein wolle, eine flächendeckende Testpflicht nachvollziehbar. Die UZH differenziere allerdings überhaupt nicht nach der Grösse von Lehrveranstaltungen. Bei gewissen Studiengängen sei sie notorisch tief und auf Masterstufe verteile sich die Studentenzahl auf diverse Veranstaltungen. Sogar der Bundesrat sehe für Events unter 50 Personen einen teilweisen Verzicht auf die Zertifikatspflicht vor (Art. 14a Covid-19-VO besondere Lage).

«Warum die UZH nun restriktiver ist als das Bundesrecht und zum Beispiel auch in Japanologie oder Latein eine Zertifikatspflicht verfügt, bleibt vollends unklar», so Therekov.

Er und sein Klient hoffen darauf, dass die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen trotz der aktuellen Panikkultur nicht «vorsorglich» etwas Gegenteiliges entscheide.

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