Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Zurückgewiesene Somalier: Fragen an den EKD-Flüchtlingsbeauftragten

An der Grenze zu Polen waren kürzlich drei Somalier bei mehreren Versuchen, illegal nach Deutschland einzureisen, von der Bundespolizei zurückgewiesen worden. Ein der grünen Ideologie nahestehender Richter verfügte, als sie es beim dritten Male mit dem Zauberwort „Asyl“ versucht hatten, dass sie nun einzureisen hätten. Aufatmen bei der Flüchtlingslobby.

Zu dieser zählt neben den Parteien, die sich per se für bessere Menschen halten, auch der Flüchtlingsbeauftragte der EKD, der Bischof von Berlin-Brandenburg und Schlesischer Oberlausitz, Christian Stäblein. Er ist sozusagen noch einmal die Steigerung des Guten per se, das die Grünchristen bei sich in Partei und Kirche zu Hause wähnen. Bischof Stäblein ist seit 2022 Flüchtlingsbeauftragter der EKD.

Als solcher war es ihm besonders wichtig, sich nun sogar persönlich mit den drei Somaliern zu treffen – eine gute Gelegenheit, das eigene Gutsein herauszustellen. Die WELT berichtet, wie er das Treffen durchlebte:

Der evangelische Berliner Bischof Christian Stäblein hat sich mit den drei somalischen Migranten getroffen, die Anfang Mai an der deutsch-polnischen Grenze zurückgewiesen worden waren – und die gegen diese Entscheidung juristisch vorgegangen sind. Deren Schicksal bewege ihn, erklärte der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Donnerstag.

Stäblein sprach von drei „sehr jungen Menschen, die schwer an dem tragen, was sie in ihrer Heimat und auf der Flucht erfahren haben“. […]

„Wenn ich ihre Lebensgeschichten höre und ihre Verletzlichkeit spüre, dann trifft es mich, dass Menschen, die Schutz suchen, an unseren Grenzen abgewiesen werden.“

Dazu haben wir vier Fragen an den Herrn Bischof und Flüchtlingsbeauftragten:

1. Warum eine Flucht aus Polen?

Vor welcher Gefahr standen die drei Somalier denn in Polen, dass sie von dort nach Deutschland flüchten wollten? Vor was suchten sie an der polnisch-deutschen Grenze „Schutz“, wie Sie behaupten?

2. Frage: Warum sollte das Grundgesetz für die drei Somalier eine Ausnahme machen, Herr Bischof?

Laut deutschem Grundgesetz Art. 16a, 2, gilt das Grundrecht auf Asyl nicht, wenn die Fordernden aus einem Mitgliedsstaat der EU (also Polen) oder einem anderen sicheren Nachbarstaat Deutschlands (z.B. Schweiz) in unser Land kommen. Das geht im Grunde nur aus der Luft oder über die Küsten der Nord- und Ostsee. Also beinahe gar nicht.

3. Wie beurteilen Sie die rechtliche Einschätzung eines ehemaligen Präsidenten unseres Bundesverfassungsgerichtes?

Hans-Jürgen Papier war acht Jahre lang, von 2002 bis 2010, Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Papier schrieb 2024, zitiert nach der NZZ, dass Zurückweisungen an den deutschen Grenzen nicht nur durchgeführt werden dürften, sondern sogar rechtlich geboten seien. Was halten Sie dem entgegen?

4. Und zuletzt noch eine persönliche Frage an Sie: Wären Sie bereit, Ihr Zuhause und Ihr Geld mit den drei Somaliern zu teilen oder muten Sie das nur Ihren Mitchristen und deutschen Mitbürgern zu?

Werter Bischof, Sie haben bei uns auf PI-NEWS die Möglichkeit, diese Fragen unzensiert und ungekürzt auf bis zu zwei Seiten darzulegen. Wir würden uns über eine Antwort freuen.

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