An der Grenze zu Polen waren kürzlich drei Somalier bei mehreren Versuchen, illegal nach Deutschland einzureisen, von der Bundespolizei zurückgewiesen worden. Ein der grünen Ideologie nahestehender Richter verfügte, als sie es beim dritten Male mit dem Zauberwort „Asyl“ versucht hatten, dass sie nun einzureisen hätten. Aufatmen bei der Flüchtlingslobby.
Zu dieser zählt neben den Parteien, die sich per se für bessere Menschen halten, auch der Flüchtlingsbeauftragte der EKD, der Bischof von Berlin-Brandenburg und Schlesischer Oberlausitz, Christian Stäblein. Er ist sozusagen noch einmal die Steigerung des Guten per se, das die Grünchristen bei sich in Partei und Kirche zu Hause wähnen. Bischof Stäblein ist seit 2022 Flüchtlingsbeauftragter der EKD.
Als solcher war es ihm besonders wichtig, sich nun sogar persönlich mit den drei Somaliern zu treffen – eine gute Gelegenheit, das eigene Gutsein herauszustellen. Die WELT berichtet, wie er das Treffen durchlebte:
Der evangelische Berliner Bischof Christian Stäblein hat sich mit den drei somalischen Migranten getroffen, die Anfang Mai an der deutsch-polnischen Grenze zurückgewiesen worden waren – und die gegen diese Entscheidung juristisch vorgegangen sind. Deren Schicksal bewege ihn, erklärte der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Donnerstag.
Stäblein sprach von drei „sehr jungen Menschen, die schwer an dem tragen, was sie in ihrer Heimat und auf der Flucht erfahren haben“. […]
„Wenn ich ihre Lebensgeschichten höre und ihre Verletzlichkeit spüre, dann trifft es mich, dass Menschen, die Schutz suchen, an unseren Grenzen abgewiesen werden.“
Dazu haben wir vier Fragen an den Herrn Bischof und Flüchtlingsbeauftragten:
1. Warum eine Flucht aus Polen?
Vor welcher Gefahr standen die drei Somalier denn in Polen, dass sie von dort nach Deutschland flüchten wollten? Vor was suchten sie an der polnisch-deutschen Grenze „Schutz“, wie Sie behaupten?
2. Frage: Warum sollte das Grundgesetz für die drei Somalier eine Ausnahme machen, Herr Bischof?
Laut deutschem Grundgesetz Art. 16a, 2, gilt das Grundrecht auf Asyl nicht, wenn die Fordernden aus einem Mitgliedsstaat der EU (also Polen) oder einem anderen sicheren Nachbarstaat Deutschlands (z.B. Schweiz) in unser Land kommen. Das geht im Grunde nur aus der Luft oder über die Küsten der Nord- und Ostsee. Also beinahe gar nicht.
3. Wie beurteilen Sie die rechtliche Einschätzung eines ehemaligen Präsidenten unseres Bundesverfassungsgerichtes?
Hans-Jürgen Papier war acht Jahre lang, von 2002 bis 2010, Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Papier schrieb 2024, zitiert nach der NZZ, dass Zurückweisungen an den deutschen Grenzen nicht nur durchgeführt werden dürften, sondern sogar rechtlich geboten seien. Was halten Sie dem entgegen?
4. Und zuletzt noch eine persönliche Frage an Sie: Wären Sie bereit, Ihr Zuhause und Ihr Geld mit den drei Somaliern zu teilen oder muten Sie das nur Ihren Mitchristen und deutschen Mitbürgern zu?
Werter Bischof, Sie haben bei uns auf PI-NEWS die Möglichkeit, diese Fragen unzensiert und ungekürzt auf bis zu zwei Seiten darzulegen. Wir würden uns über eine Antwort freuen.
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