Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Zwangsimpfung in der Schweiz – Die Masken sind endgültig gefallen…

In Sissach hat eine emotionale Mahnwache die Aufmerksamkeit vieler Anwohner und Medien auf sich gezogen, nachdem ein bedeutsames Urteil des Bundesgerichts gefällt wurde. Zwei Jungen stehen im Mittelpunkt dieses Urteils, da sie gegen Masern geimpft werden sollen. Während des schwierigen Scheidungsverfahrens der Eltern entbrannte ein intensiver Streit bezüglich der Impfung der Kinder. Während die Mutter gegen die Impfung war, bestand der Vater darauf, dass sie durchgeführt werden sollte.

Bemerkenswert an dieser Geschichte ist, dass die Kinder selbst ihren Wunsch geäußert hatten, nicht geimpft zu werden. Trotz ihrer Einwände und der anfänglichen Ablehnung des Vaters Antrag durch ein untergeordnetes Gericht, entschied das Bundesgericht, dass in Fällen, in denen sich Eltern nicht einigen können, die Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ausschlaggebend sei. Dieses Urteil wirft wichtige Fragen über das Recht von Kindern auf, ihre eigenen gesundheitlichen Entscheidungen zu treffen, und hat in Sissach und darüber hinaus intensive Diskussionen ausgelöst.

Nun kam am 8. August der Vollstreckungsentscheid durch die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde), welcher die Masern-Impfung nun notfalls auch durch polizeilichen Zwang durchsetzen will. Die Folgen dieser Entwicklung sind erschreckend, weitreichend und für alle Eltern von Belang.

Wer ist die KESB?

Die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) ist eine Behörde in der Schweiz, die für den Schutz von Kindern und Erwachsenen zuständig ist. Die KESB wurde im Jahr 2013 eingeführt und hat die Vormundschaftsbehörden, die zuvor auf Gemeindeebene angesiedelt waren, abgelöst.

Die Hauptaufgaben der KESB sind:

  1. Kindesschutz: Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist, kann die KESB Massnahmen ergreifen, die von der Beratung der Eltern bis zur Platzierung des Kindes in einer Pflegefamilie oder einem Heim reichen.
  2. Erwachsenenschutz: Für Erwachsene, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, psychischen Problemen oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, kann die KESB eine Beistandschaft oder andere Schutzmaßnahmen anordnen.
  3. Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen: Die KESB beurteilt auch die Gültigkeit von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen und setzt diese gegebenenfalls in Kraft.

Die Einführung der KESB und das damit verbundene neue Erwachsenenschutzrecht haben in der Schweiz eine breite Diskussion ausgelöst, insbesondere hinsichtlich der Rechte der betroffenen Personen und der Rolle des Staates im privaten Leben der Bürger.

Die Staatsimpfung als Verbrechen: Wenn durch Zwangsvollstreckungen Krebsrisiken grob fahrlässig in Kauf genommen werden. Video zum Fall hier zu finden.

Wichtige Rede von Marek Schäfer vom Verein PIU vor der KESB in Sissach von heute dem 18. September 2023.

Direkt zum Video:

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