Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Zwangsinternierung von 270 Abiturienten auf Mallorca wird juristische Konsequenzen haben

Die Zwangsinternierung von 270 Abiturienten im sogenannten Covid-Hotel (Hotel Palma Bellver) auf Mallorca wird für die Generaldirektorin für Öffentliche Gesundheit der Balearenregierung, Maria Antònia Font, juristische Konsequenzen haben. Die hochrangige Beamtin wird aufgrund eines mutmasslichen Delikts der Amtspflichtverletzung und der Freiheitsberaubung am 7. September als Beschuldigte aussagen müssen. Dies hat das Amtsgericht Nummer 12 in Palma de Mallorca entschieden.

Font hatte Ende Juni wegen einer vermeintlichen «Megainfektion» eine Zwangsquarantäne für die Jugendlichen angeordnet. Diese willkürliche Internierung beruhte allein auf der hypothetischen Annahme, die Schüler könnten Kontakt mit anderen Jugendlichen gehabt haben, die nach der Rückkehr von ihrer Abiturreise auf das Festland positiv getestet wurden (wir berichteten). Während ihres Zwangsaufenthalts wurden die Schüler von bewaffneten Polizisten am Verlassen des Covid-Hotels gehindert.

Die Mutter eines Schülers, die Rechtsanwältin Arantxa de la Fuente, hatte daraufhin wegen der illegalen Festsetzung ihres Sohns ein erstes Rechtsmittel eingereicht, ein sogenanntes «habeas corpus». Dieses wurde vom Gericht zuerst abgelehnt. Am Tag darauf revidierte die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung. Sie hielt die Einweisung der Jugendlichen in die Zwangsquarantäne für rechtswidrig, weil die Massnahme «nicht ausreichend begründet und unverhältnismässig» gewesen sei.

Am 30. Juni hob das Verwaltungsgericht die Anordnung der balearischen Gesundheitsbehörde schliesslich auf. Insgesamt 181 negativ getestete Abiturienten durften das «Covid-Hotel» daraufhin verlassen. 51 positiv getestete Schüler, die keine Symptome aufwiesen, mussten weiterhin in der Zwangsquarantäne verbleiben. 16 Schüler wurden mit «leichten Symptomen» ins Krankenhaus befördert.

Wie die Mainstream-Medien berichteten haben inzwischen mehrere Eltern Anzeige erstattet, weil ihre zum Teil minderjährigen Kinder ohne ihre Zustimmung zwangsinhaftiert wurden.

Und wie sollte es anders sein: Die Balearenregierung unterstützt Fonts Vorgehen und behauptet nach wie vor, dass die Aktion «verhältnismässig» war und dass sie zu jeder Zeit «das grundlegende Kriterium der Verteidigung und des Schutzes der Bevölkerung erfüllte».

Der Vizepräsident der Balearenregierung, Juan Pedro Yllanes, ging noch weiter. Wie es in Corona-Zeiten üblich ist, übte er Druck auf die zuständige Richterin aus. Wie der Mainstream kundtat, habe Yllanes die Entscheidung der Richterin «scharf» kritisiert und behauptet, dass sie «die gesamte Gesundheitspolitik gefährde», die nicht nur von seiner Regierung, sondern auch von der Zentralregierung während der Pandemie festgelegt wurde.

Kommentar Corona-Transition:

Die Argumente der Balearenregierung spotten jeglicher Beschreibung. Yllanes scheint noch nicht mitgekriegt zu haben, dass das oberste spanische Verfassungsgericht den ersten «Alarmzustand» und die damit einhergehende «Gesundheitspolitik» der Zentralregierung in der vergangenen Woche als illegal und verfassungswidrig eingestuft hat (wir berichteten).

Für wie blöd halten die politischen Entscheidungsträger das Volk? Die gleiche Frage müssen sich auch die Mainstream-Medien gefallen lassen, die mit der Gehirnwäsche ihrer Leser, Zuschauer und Zuhörer skrupellos fortfahren und nach wie vor so tun, als existiere dieses Urteil nicht. Man könnte dieses Verhalten nicht nur als unethisch und unmoralisch einstufen, sondern sogar als vorsätzliche Irreführung der Bevölkerung.

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