Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbstĂ€ndig und als Spezialist fĂŒr vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tĂ€tig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht fĂŒr Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr ĂŒber nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. HĂ€tte ich es frĂŒher gebaut, wĂ€re das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wĂ€re ich an einen Ort gebunden gewesen und hĂ€tte mich einschrĂ€nken mĂŒssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem NĂŒtzlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Zwangsinternierung von 270 Abiturienten auf Mallorca wird juristische Konsequenzen haben

Die Zwangsinternierung von 270 Abiturienten im sogenannten Covid-Hotel (Hotel Palma Bellver) auf Mallorca wird fĂŒr die Generaldirektorin fĂŒr Öffentliche Gesundheit der Balearenregierung, Maria AntĂČnia Font, juristische Konsequenzen haben. Die hochrangige Beamtin wird aufgrund eines mutmasslichen Delikts der Amtspflichtverletzung und der Freiheitsberaubung am 7. September als Beschuldigte aussagen mĂŒssen. Dies hat das Amtsgericht Nummer 12 in Palma de Mallorca entschieden.

Font hatte Ende Juni wegen einer vermeintlichen «Megainfektion» eine ZwangsquarantĂ€ne fĂŒr die Jugendlichen angeordnet. Diese willkĂŒrliche Internierung beruhte allein auf der hypothetischen Annahme, die SchĂŒler könnten Kontakt mit anderen Jugendlichen gehabt haben, die nach der RĂŒckkehr von ihrer Abiturreise auf das Festland positiv getestet wurden (wir berichteten). WĂ€hrend ihres Zwangsaufenthalts wurden die SchĂŒler von bewaffneten Polizisten am Verlassen des Covid-Hotels gehindert.

Die Mutter eines SchĂŒlers, die RechtsanwĂ€ltin Arantxa de la Fuente, hatte daraufhin wegen der illegalen Festsetzung ihres Sohns ein erstes Rechtsmittel eingereicht, ein sogenanntes «habeas corpus». Dieses wurde vom Gericht zuerst abgelehnt. Am Tag darauf revidierte die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung. Sie hielt die Einweisung der Jugendlichen in die ZwangsquarantĂ€ne fĂŒr rechtswidrig, weil die Massnahme «nicht ausreichend begrĂŒndet und unverhĂ€ltnismĂ€ssig» gewesen sei.

Am 30. Juni hob das Verwaltungsgericht die Anordnung der balearischen Gesundheitsbehörde schliesslich auf. Insgesamt 181 negativ getestete Abiturienten durften das «Covid-Hotel» daraufhin verlassen. 51 positiv getestete SchĂŒler, die keine Symptome aufwiesen, mussten weiterhin in der ZwangsquarantĂ€ne verbleiben. 16 SchĂŒler wurden mit «leichten Symptomen» ins Krankenhaus befördert.

Wie die Mainstream-Medien berichteten haben inzwischen mehrere Eltern Anzeige erstattet, weil ihre zum Teil minderjÀhrigen Kinder ohne ihre Zustimmung zwangsinhaftiert wurden.

Und wie sollte es anders sein: Die Balearenregierung unterstĂŒtzt Fonts Vorgehen und behauptet nach wie vor, dass die Aktion «verhĂ€ltnismĂ€ssig» war und dass sie zu jeder Zeit «das grundlegende Kriterium der Verteidigung und des Schutzes der Bevölkerung erfĂŒllte».

Der VizeprĂ€sident der Balearenregierung, Juan Pedro Yllanes, ging noch weiter. Wie es in Corona-Zeiten ĂŒblich ist, ĂŒbte er Druck auf die zustĂ€ndige Richterin aus. Wie der Mainstream kundtat, habe Yllanes die Entscheidung der Richterin «scharf» kritisiert und behauptet, dass sie «die gesamte Gesundheitspolitik gefĂ€hrde», die nicht nur von seiner Regierung, sondern auch von der Zentralregierung wĂ€hrend der Pandemie festgelegt wurde.

Kommentar Corona-Transition:

Die Argumente der Balearenregierung spotten jeglicher Beschreibung. Yllanes scheint noch nicht mitgekriegt zu haben, dass das oberste spanische Verfassungsgericht den ersten «Alarmzustand» und die damit einhergehende «Gesundheitspolitik» der Zentralregierung in der vergangenen Woche als illegal und verfassungswidrig eingestuft hat (wir berichteten).

FĂŒr wie blöd halten die politischen EntscheidungstrĂ€ger das Volk? Die gleiche Frage mĂŒssen sich auch die Mainstream-Medien gefallen lassen, die mit der GehirnwĂ€sche ihrer Leser, Zuschauer und Zuhörer skrupellos fortfahren und nach wie vor so tun, als existiere dieses Urteil nicht. Man könnte dieses Verhalten nicht nur als unethisch und unmoralisch einstufen, sondern sogar als vorsĂ€tzliche IrrefĂŒhrung der Bevölkerung.

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