Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Zwei Jahre nach Nord Stream-Anschlag: Erster Haftbefehl gehen Ukrainer erwirkt

Gerade noch sorgte die desinteressiert anmutende Beantwortung einer AfD-Anfrage durch die Bundesregierung zur Sprengung der Nord Stream-Pipelines für Unverständnis in der deutschen Bevölkerung. Nun soll Medienberichten zufolge ein erster Haftbefehl erwirkt worden sein: Ein Ukrainer wird verdächtig, einer der Taucher zu sein, die die Sprengsätze platziert hatten. Jedoch: Der Mann ist untergetaucht.

Bald zwei Jahre ist der Anschlag auf die beiden Gas-Pipelines her: Die Sprengungen fanden am 26. September 2022 statt. Echte Bemühungen, diese Sabotage der deutschen Erdgasversorgung inmitten der politisch forcierten Energiekrise aufzuarbeiten, waren für die Bevölkerung nicht erkennbar. Nun wurde publik, dass der Generalbundesanwalt einen Haftbefehl beim Bundesgerichtshof erwirkt haben soll: Verdächtig wird ein Ukrainer, der als einer der Taucher an der Platzierung der Sprengsätze beteiligt gewesen sein soll.

Zuletzt soll der Mann – angeblich ein Tauchlehrer – sich in Polen aufgehalten haben. Der Europäische Haftbefehl sei bereits im Juni beantragt worden, aber die polnischen Behörden nahmen den Ukrainer bislang nicht fest: Mittlerweile soll er untergetaucht sein.

Zwei weitere ukrainische Staatsangehörige stehen unter Tatverdacht. Bei den beiden – ein Mann und eine Frau – könnte es sich ebenfalls um Taucher gehandelt haben. Haftbefehle liegen aber bislang nicht gegen sie vor.

Die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen dürfte niemanden überraschen. Unvergessen sind die Versuche der Systempresse, den Anschlag Russland in die Schuhe zu schieben – obwohl man sich mit der Sabotage der Pipelines selbst geschadet hätte. Schon seit einem Jahr steht die sechsköpfige ukrainische Crew (fünf Männer, eine Frau) der Segeljacht „Andromeda“ in Verdacht, die Sprengsätze angebracht zu haben. Warum man sich mit dem Erwirken des ersten Haftbefehls ein knappes Jahr Zeit ließ, bleibt das Geheimnis der Behörden…

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