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Zwei Klassen-Justiz: „Schwachkopf“ wird bestraft, „Nazinutte“ nicht
Die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Joana Cotar prangert die unterschiedliche Behandlung von Beleidigungen gegen politische Amtsträger an und kritisiert die Doppelmoral der Behörden bei der Strafverfolgung.
von Günther Strauß
Die frühere Bundestagsabgeordnete (ehemals AfD, später fraktionslos) Joana Cotar, prangert auf X die Doppelmoral im Umgang mit Beleidigungen gegen Politiker an. Cotar, die selbst einen „besonders netten Kommentar“ unter einem ihrer Beiträge gefunden hatte, macht deutlich, wie unterschiedlich die Reaktionen der Behörden auf Beleidigungen von Politikern ausfallen, je nachdem, welchem politischen Spektrum sie angehören.
Beispielhafte Fälle von Beleidigungen
Cotar bezieht sich in ihrer Kritik unter anderem auf die Hausdurchsuchung im Rahmen der „Schwachkopf“-Affäre bei einem Rentner. Als sie jedoch selbst unter einem ihrer Beiträge den Kommentar „Heul leise Nazinutte“ fand und diese Beleidigung als „’ne Spur beleidigender“ empfand als das „Schwachkopf“-Meme gegen Habeck, entschloss sie sich, den Vorfall anzuzeigen. Sie wollte wissen, was passieren würde, wenn sie einen Nutzer aus dem linken Spektrum anzeige, „und zwar genau wegen des Paragraphen, den alle anderen Politiker nutzen“.
Ein “Schwachkopf” – Meme bringt eine Hausdurchsuchung, ein Trampolin-Witz einen Strafbefehl und 800 EUR Strafe.
“Nazinutte” bringt dagegen die Einstellung des Verfahrens. Was ist passiert?
Wie Politik und Behörden mit Usern umgehen, die Habeck, Baerbock und Co beleidigen,… pic.twitter.com/9Ro2RSlvkA
— Joana Cotar (@JoanaCotar) April 2, 2025
Die Antwort der Staatsanwaltschaft war laut Cotar wenig überraschend: Sie stellte das Verfahren gegen den Nutzer, der sie als „Nazinutte“ beschimpft hatte, ein. Die Begründung: Es könne nicht nachgewiesen werden, dass der betreffende Nutzer den Kommentar tatsächlich abgesetzt habe. Dass der Beschuldigte der Inhaber des Profils und die Nummer beim Profil hinterlegt sei, spiele für die Staatsanwaltschaft offenbar keine Rolle, so Cotars Kritik. Für ein Augenzwinkern sorgte auch, dass Cotar von der Staatsanwaltschaft der AfD zugeordnet wurde, obwohl sie seit November 2022 nicht mehr der Partei angehört.
Doppelmoral im Umgang mit Beleidigungen
Der Vorfall wirft laut Cotar ein Schlaglicht auf den Umgang mit politischen Beleidigungen und die unterschiedliche Behandlung je nach politischer Ausrichtung. „Es spielt eben eine Rolle, wer beleidigt wird“, erklärt sie und verweist darauf, dass die Staatsanwaltschaft bei Beleidigungen gegen Politiker der selbsternannten „demokratischen Mitte“ oft schnell und konsequent handele. Treffe es sie, brauche es weder Hausdurchsuchungen noch Strafe, „denn da hat es ja die ‘Richtige’ getroffen“, so die Politikerin.
Allzu lange hofften allzu viele, die AfD wäre nur eine vorübergehende Störung deutscher Normalität. Ab- und Ausgrenzen schien auszureichen, um mit der neuen Partei fertigzuwerden. Das erwies sich als Irrtum. Der Umgang des politischen und medialen Establishments mit den verhassten “Rechtspopulisten” bewirkte das genaue Gegenteil.
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