Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Zynischer geht’s nimmer: Für die Söder-Regierung dient das Skandal-Urteil gegen David Bendels „dem Schutz der Meinungsfreiheit“!

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Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hat das Skandal-Urteil des Amtsgerichts Bamberg gegen DK-Chefredakteur David Bendels indirekt verteidigt. „Die konsequente Verfolgung von strafbarem Hass, insbesondere im Internet, dient gerade dem Schutz der Meinungsfreiheit“, erklärte das bayerische Justizministerium auf Anfrage der Tageszeitung „Welt“. Denn: „Strafbare Beleidigungen und Bedrohungen“ könnten dazu führen, dass „Andersdenkende eingeschüchtert werden“ und sich aus dem öffentlichen Meinungsaustausch zurückziehen.

Die Nachfrage, ob nicht auch diejenigen eingeschüchtert werden könnten, die Politiker kritisieren, ließ das bayerische Justizministerium bezeichnenderweise unbeantwortet.

22 Sonderdezernate in Bayern

Das Ministerium verwies darauf, dass es bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften „Sonderdezernate gegen Hate-Speech“ gebe. „Dadurch sind spezialisierte Staatsanwälte in ganz Bayern vor Ort“, so eine Pressesprecherin. Außerdem gebe es einen zentralen „Hatespeech-Beauftragten“ bei der Generalstaatsanwaltschaft München.

Das bayerische Justizministerium begründet das strikte Vorgehen gegen vermeintliche Hassnachrichten so: „Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich strafbarer Hass und Hetze im Netz zu einer echten Gefahr für die Demokratie entwickeln und – gerade im Internet – ein erschreckendes Ausmaß angenommen haben.“

Ebenfalls unbeantwortet lässt das Justizministerium von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Frage, welche konkreten Gefahren für die Demokratie gemeint seien.

„Schwierigkeiten bei der Anwendung“

Gegenüber der „Welt“ räumte die Sprecherin des bayerischen Justizministeriums ein, dass es „teilweise Schwierigkeiten bei der Anwendung der Norm“ gebe, was den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) betreffe. Der Paragraf wurde 2021 verschärft und sieht in der seither erweiterten Fassung vor, dass es bei Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens eine Geldstrafe oder Haftstrafe geben kann. Die hoch umstrittene Gesetzesnorm wird deshalb auch der neue „Majestätsbeleidigungs“-Paragraf genannt.

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