Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wer EU-Sanktionierten hilft, muss mit jahrelanger Haft rechnen

Wer EU-Sanktionierten hilft, muss mit jahrelanger Haft rechnen

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Wer EU-Sanktionierten hilft, muss mit jahrelanger Haft rechnen

Wer EU-Sanktionierten hilft, muss mit jahrelanger Haft rechnen

Keine Nahrung, keine Unterkunft, kein Arzt, kein Anwalt: Der Bundestag hat in aller Stille ein Gesetz beschlossen, das alle mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen belegt, die von der EU sanktionierten Mitbürgern helfen. Ein deutscher Betroffener kann derweil nicht mal Essen für seine Kinder kaufen.

von Alexandra Nollok

Will der deutsche Journalist Hüseyin Droĝru überleben, muss er sich illegal helfen lassen: mit Nahrung, medizinischer Versorgung, Unterkunft und allem, was man benötigt. Denn seit Mai 2025 listet ihn die EU in ihrem 17. Russland-Sanktionspaket als “prorussischen Desinformanten“. Dabei hat er nicht einmal über den Krieg in der Ukraine berichtet. Nun sitzt der, anders als von der EU behauptet, ausschließlich deutsche Staatsbürger samt Frau und drei kleinen Kindern, darunter Zwillinge im Säuglingsalter, mittellos in Berlin.

Seit zwei Wochen verweigern ihm der deutsche Staat und seine Bank sogar den Zugang zum absoluten Existenzminimum. Er könne seine Kinder seither “nicht mit dem Nötigsten wie Nahrung versorgen“, schrieb er kürzlich auf X. Die Weigerung liege wohl vor allem daran, dass es kein Gesetz gibt, das den Umgang mit Sanktionierten im eigenen Land regelt. Denn die EU-Repressionen laufen unter dem Label “außenpolitische Maßnahme”, was eigene Staatsbürger eigentlich ausschließt. Statt dies zu regeln, um den Tod Betroffener zu verhindern, hat der Bundestag jetzt die Repressionen gegen Unterstützer verschärft: Wer Droĝru hilft, dem drohen fünf bis zehn Jahre Haft.

Jede Hilfe verboten

Das “Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union” hat der Bundestag bereits vergangene Woche verabschiedet. In den Leitmedien kam das allerdings nicht vor, nur einige kleinere Publikationen wie das ND berichteten darüber.

Die fehlende Berichterstattung könnte unter anderem (aber nicht nur) daran liegen, dass der Bundestag den Vorstoß als bloße “Anpassung an EU-Mindeststandards für die Strafverfolgung von Sanktionsverstößen” vermarktet. Bisher waren Unternehmen, die Sanktionen umgingen, oft  mit Ordnungswidrigkeitsverfahren und entsprechenden Geldbußen konfrontiert, die zwischen 133.000 und 37,5 Millionen Euro variierten, wie es heißt. Das neue Gesetz definiere dies nun als Straftat mit Geldstrafen zwischen ein bis fünf Prozent des Jahresumsatzes oder konkret zwischen acht und 40 Millionen Euro.

Was wie ein gewöhnlicher, demokratischer Rechtsrahmen klingt, vom Bundestag verharmlosend “Harmonisierung” (mit dem EU-Recht) genannt, kann allerdings auch jede Privatperson treffen, die einem Betroffenen hilft. Das erfährt man im Gesetzentwurf: Danach sind Verträge aller Art mit Sanktionierten, außerdem Honorare, Spenden, Zuwendungen mit Geld, Bedarfsgütern oder Dienstleistungen an Betroffene wie Droĝru strafbar. Wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, für bis zu fünf Jahre im Gefängnis zu landen, in “besonders schweren Fällen” bis zu zehn Jahre.

Bürokratische Todesstrafe

Bezüglich verbotener “Dienstleistungen” nennt der Gesetzentwurf zum Beispiel “die Erbringung einer Rechtsberatung”, den “Abschluss oder Fortführung eines Miet- oder Pachtvertrags” oder eine “Sende-, Übertragungs-, Verbreitungs- oder sonstige Rundfunkdienstleistung”, was auch Internetzugänge und die Telekommunikation betrifft.

Mit anderen Worten: Vermieter müssen Betroffene fristlos auf die Straße setzen, Krankenkassen, Energie- und Telefongesellschaften sämtliche Verträge mit ihnen kündigen. Und mehr noch: Sogar Anwälten ist es unter Androhung einer Haftstrafe verboten, einen Sanktionierten rechtlich zu vertreten. Die “Kaltgestellten” dürfen sich demnach nicht einmal juristisch verteidigen, auch wenn die Regierungsvertreter in diversen Bundespressekonferenzen ständig das Gegenteil behaupten.

Man kann mit Fug und Recht konstatieren, dass die Bundesrepublik gemeinsam mit nicht gewählten EU-Vertretern eine bürokratische Todesstrafe gegen unliebsame Personen eingeführt hat, die gegen kein Gesetz verstoßen haben, sondern lediglich etwas veröffentlicht haben, was Politikern und Bürokraten nicht gefällt. Eine Floskel im Gesetzestext, wonach humanitäre Nothilfe unter strengen Vorgaben nicht bestraft werden solle, dürfte mangels Definition nicht viel an der Situation Betroffener ändern.

Es kann jeden treffen

Der Fall Droĝru verdeutlicht überdies, dass es faktisch jeden treffen kann, der den Herrschenden politisch nicht genehm ist, auch ganz ohne Verbindungen zu Russland oder entsprechende Berichterstattung. So wird dem Familienvater im Sanktionspapier ohne jeden Beleg vorgeworfen, seine inzwischen gesperrte Medienplattform red.media müsse wohl Verbindungen zu Russland haben, weil einzelne Mitarbeiter früher einmal, also vor deren Verbot, für russische Medien gearbeitet hätten.

Weiterhin rügt die EU in ihrem Erguss voller Rechtschreib- und Grammatikfehler (hier zum besseren Verständnis ausgebessert), dass Droĝru seine Medienplattform genutzt habe, “um systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen zu verbreiten, mit der Absicht, unter seinem überwiegend deutschen Zielpublikum ethnische, politische und religiöse Zwietracht zu säen, unter anderem durch die Verbreitung der Narrative über radikalislamische Gruppierungen wie die Hamas”.

Konkret habe er die Besetzung einer deutschen Universität gegen die israelischen Kriegsverbrechen im Gazastreifen gefilmt, “um Bilder des Vandalismus” durch “anti-israelische Randalierer” zu veröffentlichen. Dies habe “die Stabilität und Sicherheit in der Union untergraben oder bedroht” und letztlich Russland in die Hände gespielt. Dass es Aufgabe von Journalisten ist, die Realität zu dokumentieren – nichts anderes hat  Droĝru getan –, interessiert die EU kein bisschen.

Das ist nicht alles: Als sein Anwalt, den er nun nicht mehr haben dürfte, auf mehrfaches Nachhaken nach Monaten “Belege” von der EU erhielt, war das Staunen groß: kein Wort über propalästinensische Proteste, kein einziger Nachweis für angebliche russische Verbindungen. Stattdessen präsentierten sie einige X-Beiträge des “Dissidenten”, in denen er sich kritisch über die deutsche Politik geäußert hatte.

Exempel statuiert

Neben  Droĝru hat es bekanntlich auch andere westliche Bürger getroffen, darunter die deutschen Journalisten Thomas Röper und Alina Lipp. Beide leben allerdings in Russland, wodurch sie viel weniger betroffen sind. Allerdings hat sie die EU damit faktisch ins Exil geschickt, da sie nicht mehr durch EU-Gebiet nach Deutschland einreisen dürfen, nicht einmal zu Familienbesuchen.

Besonders populär wurde der Fall des ehemaligen Schweizer Obersts und Militäranalysten Jacques Baud, der in Brüssel lebt, also im Herzen der EU. Er landete Mitte Dezember auf der Sanktionsliste – und sitzt entsprechend in Belgien mit einem ähnlichen Schicksal fest. Denn zurück in die Schweiz darf er nicht. Immerhin scheint nun, nach gut einem Monat, die Schweizer Botschafterin bei der EU in Brüssel dagegen interveniert zu haben.

Doch das Problem wäre für Baud wohl selbst durch eine Ausreise in sein Nicht-EU-Heimatland Schweiz nicht gelöst. Denn viele Banken aus Drittstaaten, darunter die Schweiz, beteiligen sich präventiv am Sanktionsregime, um weiterhin reibungslos Geschäfte mit EU-Unternehmen und -Bürgern abwickeln zu können. Genau das will die EU damit wohl bewirken: präventiv Gehorsam durch präventive Einschüchterung – vor allem von Journalisten, Publizisten und Wissenschaftlern. 

Die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit in der EU ist damit endgültig tot. Das deutsche Grundgesetz, das diese vorschreibt, gilt nicht mehr. Statt Grundrechten droht jedem, der öffentlich politische Ansichten äußert, die seiner Regierung nicht gefallen, die neue bürokratische Todesstrafe – ohne Prozess, ohne Anhörung, ohne Unschuldsvermutung. Droĝru, Lipp, Röper, Baud und einige andere europäische Bürger sind die Unglücklichen, die der Vernichtungswahn der Herrschenden gegen “Feinde im Inneren” zuerst getroffen hat. Man hat an ihnen ein Exempel statuiert. Viele andere könnten folgen.

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61,8 Prozent: AfD-Kandidat gewinnt Bürgermeister-Wahl in Sachsen

61,8 Prozent: AfD-Kandidat gewinnt Bürgermeister-Wahl in Sachsen

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61,8 Prozent: AfD-Kandidat gewinnt Bürgermeister-Wahl in Sachsen

61,8 Prozent: AfD-Kandidat gewinnt Bürgermeister-Wahl in Sachsen

Kantersieg für die AfD im ersten Wahlgang um den Bürgermeisterposten in Altenberg. Obwohl fünf Kandidaten antraten, fiel das Wahlergebnis im Osterzgebirge sehr deutlich aus. Die Wahlbeteiligung war überraschend hoch.

von Max Hoppestedt

Der sächsische Landtagsabgeordnete André Barth (AfD) hat am Sonntag mit deutlichem Vorsprung die Bürgermeisterwahl im Wintersportort Altenberg gewonnen. Laut dem vorläufigen Ergebnis, das die Stadtverwaltung auf ihrer Webseite mitteilte, erhielt der 56jährige 61,8 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag für eine Kommunalwahl bei überraschend hohen 70,8 Prozent.

Obwohl der AfD-Politiker in der sächsischen Stadt vier Gegenkandidaten hatte, holte er schon im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit und übertraf sie sogar sehr deutlich. Abgeschlagen auf Platz zwei landete die parteilose Kandidatin Johanna Franz mit 21,3 Prozent. Auch die anderen drei Bewerber gehören keiner Partei, lediglich einer einer Wählervereinigung an.

AfD-Politiker führte das Rathaus schon kommissarisch

Barth hatte das Rathaus in der 7.500-Einwohner-Stadt zuvor schon kommissarisch geführt. Denn der bisherige Amtsinhaber Markus Wiesenberg (CDU) war im Sommer 2025 zurückgetreten, weil er sich vom Stadtrat blockiert fühlte. Daraufhin übernahm der AfD-Politiker als sein Stellvertreter die Amtsgeschäfte.

Der Rechtsanwalt sitzt bereits seit 2014 für die AfD im sächsischen Landtag. Bis 2010 gehörte Barth der SPD an. In Sachsen stellt die AfD damit das dritte Stadtoberhaupt. In Großschirma gewann Rolf Weigand die Bürgermeisterwahl. Und in Pirna wählten die Bürger den für die AfD angetretenen parteilosen Tim Lochner zum Oberbürgermeister. 

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Die deutschen Gasspeicher sinken gefährlich niedrig – Verknappung ist kaum zu vermeiden

Die deutschen Gasspeicher sinken gefährlich niedrig – Verknappung ist kaum zu vermeiden

Aufmacherbild https://www.wetter.de/cms/42-tage-wettertrend-zwischen-eiswinter-und-fruehlingsvorboten-wie-endet-der-winter-in-deutschland-4548149.html

NoTricksZoneP. Gosselin

Der deutsche Energiekanal  Energie & Outdoor Chiemgau  beleuchtet die Heizgasversorgung in Deutschland, die sich angesichts schwindender Speichermengen einer angespannten Phase nähert.

Sollte der kalte Januar in Deutschland wie prognostiziert anhalten, ist mit einer Erdgasrationierung zu rechnen. 

Die deutschen Gasspeicher sinken gefährlich niedrig – Verknappung ist kaum zu vermeiden

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/_svg/Gasspeicher_Fuellstand/Speicherfuellstand.html?nn=652300

Dieser Januar gilt als einer der kältesten der letzten 15 Jahre. In solchen Kälteperioden steigt der deutsche Gasverbrauch sprunghaft an (bis zu 1,3 % Kapazitätsverlust pro Tag).  Aktuell (Stand: 19. Januar) liegt der Füllstand der Gasspeicher bei 41,8 % und damit deutlich niedriger als im Vorjahreszeitraum (nahezu 64 %).

Nahezu kritische Werte

Da die aktuellen Speicherstände in Deutschland weiter sinken, nähert sich ein kritischer Punkt: Sobald die Speicher unter 20 % fallen, wird es technisch schwierig, genügend Druck für die Standardentnahme aufrechtzuerhalten. Laut Stefan Spiegelsperger von  Energie & Outdoor Chiemgau markiert dies den Beginn einer Gasknappheitssituation

Ein erheblicher Teil der deutschen Gasspeicher wird zur Stromerzeugung genutzt, insbesondere in Zeiten geringer Wind- (wie derzeit) oder Solarstromproduktion („Dunkelflöße“). Obwohl LNG-Terminals vorhanden sind, bleiben viele aufgrund eines Mangels an Tankern unterausgelastet. Darüber hinaus exportiert Deutschland weiterhin Gas in Nachbarländer.

In seinem Video kritisiert Spiegelsperger die Prognosen der INES ( Initiative Energien Speichern ) als zu optimistisch. Er weist darauf hin, dass die tatsächlichen Speicherstände bereits unter die prognostizierten Werte fallen, was besorgniserregend sei. Sollte die Kältewelle bis Mitte Februar anhalten, deutet eine Referenzberechnung (basierend auf dem Jahr 2010) darauf hin, dass die Speicher vollständig leer sein könnten.

Mögliche Folgen eines Gasmangels

Was geschieht also, wenn die Gasspeicherstände weiterhin besorgniserregend sinken und ein tatsächlicher Mangel entsteht? Antwort: Es kommt zu Rationierungen, und die Versorgung von Privathaushalten hat Priorität. Um die Versorgung dieser Haushalte zu sichern, müsste die Industrie ihren Verbrauch drastisch reduzieren. Dies hätte gravierende wirtschaftliche Folgen.

Auch öffentliche Einrichtungen wie Schwimmbäder könnten geschlossen werden, und es könnte Appelle geben, die Heiztemperaturen in den Häusern zu senken.

Darüber hinaus wird aufgrund von Angebot und Nachfrage mit einem Anstieg der Gaspreise gerechnet.

Stefan Spiegelsperger von Energie & Outdoor Chiemgau  hält eine Gasknappheit derzeit für kaum vermeidbar, es sei denn, der Rest des Winters verläuft überraschend mild. Aktuell deuten die Wettermodelle nicht auf dieses Szenario hin.

Spiegelsperger rät den Zuschauern, sich auf mögliche Engpässe einzustellen. Eine kleine positive Nachricht ist der Beginn der Gaslieferungen aus Aserbaidschan, die allerdings nur einen Bruchteil des Gesamtbedarfs decken.

Diese verheerende Situation ist größtenteils Deutschlands leichtsinnigem Vorstoß in die Fantasiewelt der grünen Energie zu verdanken.

[Und nicht zu vergessen, der Anschlag auf Nordstream und der Weigerung der deutschen Regierung, wenigstens die verbliebene Pipeline zu nutzen – der Übersetzer]

https://wattsupwiththat.com/2026/01/23/as-german-gas-storage-dips-dangerously-lowshortage-hardly-avoidable/

 

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