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„Vom Abi an die Front“ – Die ARD als Söldnerwerber
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„Vom Abi an die Front“ – Die ARD als Söldnerwerber
Dass die Sympathien auch für die widerlichsten Einheiten der ukrainischen Armee in deutschen Medien stark sind, ist nichts Neues. Aber dieses Mal hat die ARD einen Beitrag geliefert, der eigentlich alle Beteiligten vor Gericht bringen müsste.
von Dagmar Henn
Das Jugendwerbefilmchen, das die ARD jüngst unter dem Titel “Vom Abi an die Front” veröffentlicht hat, ist ein Musterbeispiel dafür, dass nicht nur die Berichterstattung, sondern auch die Rechtsauffassung der öffentlich-rechtlichen Medien inzwischen äußerst fragwürdig ist. Um das zu belegen, genügt ein einziger Absatz aus diesem Beitrag:
“Wer sich der Armee anschließen will, kann sich online bewerben, etwa auf der Webseite der Internationalen Legion zur Verteidigung der Ukraine. Auch bei der Spezialeinheit Azov International Battalion sind online Bewerbungsformulare zu finden. (…) Das Azov-Regiment gilt als Spezialeinheit in der Ukraine. In der Vergangenheit war es wegen rechtsextremen Verbindungen umstritten. Eigenen Angaben zufolge grenzt sich die Einheit inzwischen klar davon ab.”
Dass die Sympathien der deutschen Leitmedien auf ukrainischer Seite liegen, ist nichts Neues. Schon im Jahr 2015 wurde mit viel Sympathie über einen jungen Münchener berichtet, den es ausgerechnet zu der nun zweifelsfrei nazistischen “Misanthropischen Division” gezogen hatte. Auch damals wurde dieser Bericht mit dem freundlichen Hinweis garniert, der junge Mann habe über die ukrainische Botschaft seinen Weg dorthin gefunden.
Allerdings – das deutsche Strafrecht hätte dafür sorgen müssen, dass dieser oben zitierte Satz in dem Film nicht erscheint. Es stellt nämlich zwar nicht das Kämpfen für eine fremde Armee unter Strafe (was vermutlich ein Gefallen für die Franzosen und deren Fremdenlegion war), aber die Werbung dafür sehr wohl. So heißt es in Paragraf 109h Strafgesetzbuch:
“(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.”
Also, ist das Werbung für eine fremde Armee? Da fällt auch der Punkt ins Gewicht, dass sie es so hätten machen können wie im ersten Fall, in dem zwar in epischer Breite dargestellt wurde, wie dieser Deutsche zu dieser Nazitruppe gelangt ist, aber zumindest der Form nach die Kriterien einer Darstellung eingehalten wurden. “Wer sich der Armee anschließen will” ist allerdings unzweifelhaft eine Vermittlung von Information zu einem einzigen Zweck – nicht, um die Geschichte dieser jungen Männer zu erzählen, die genau das getan haben, sondern um möglichen Nachahmern eine Handlungsanweisung zu geben.
Dieser Satz macht aus dem ganzen Bericht einen Werbefilm mit dem Ziel, junge Deutsche der ukrainischen Armee zuzuführen. Ein klarer Verstoß gegen § 109h StGB, finanziert mit zwangsweise erhobenen Gebühren. Nach der Definition des Rundfunkstaatsvertrags übrigens vermutlich Schleichwerbung, und ohnehin etwas gänzlich anderes, als “die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote” zu berücksichtigen, wie das laut § 11 Rundfunkstaatsvertrag der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre.
Nur als kleiner Hinweis aus dem Presserecht: Im Falle einer Straftat haften alle, die an der Entstehung und Veröffentlichung eines Beitrags beteiligt waren. Das betrifft in diesem Fall die Autoren Samuel Häde und Patrick Enssle, den Produktionsleiter Arnold Konerding, die beiden Redakteure der produzierenden Sender, Martina Launhardt (HR) und Nino Seidel (Radio Bremen), Julia Rehkopf, die die Formatredaktion innehat, bis zu den Sendeanstalten selbst.
Und noch einmal ganz langsam, auch wenn beim aktuellen Zustand der deutschen Rechtspflege eine angemessene Strafverfolgung eher unwahrscheinlich sein dürfte: Wir reden hier von drei Monaten bis fünf Jahren Haft. Normalerweise müsste bei einer strafrechtlichen Bewertung auch die Reichweite mit berücksichtigt werden. Auf YouTube hatte dieser Beitrag 21 Stunden nach dem Hochladen bereits 236.154 Aufrufe. Das bedeutet, 236.154-mal wurde Zuschauern die Werbung unterbreitet, in der ukrainischen Armee zu dienen. Die Zuschauer, die den Film über die ARD-Mediathek gesehen haben, sind darin nicht einmal mit erfasst. Das klingt doch eher nach fünf Jahren als drei Monaten, oder?
Ja, letzten Endes wird das wieder einmal egal sein, so wie Recht und Gesetz inzwischen so gut wie immer egal sind, wenn es um die Ukraine geht. Aber wer weiß, die Höchststrafe ist üblicherweise auch die Verjährungsfrist. Das bedeutet: Vom letzten Datum der Verfügbarkeit dieses Filmchens an, fünf Jahre in die Zukunft gerechnet, kann wegen dieser Werbung für eine fremde Armee noch ein Verfahren eingeleitet werden.
Wobei die Kommentare auf YouTube belegen, dass diese Werbebemühungen nicht wirklich gut ankommen. “Jeder einzelne hätte hier psychologische Hilfe gebraucht” und “Da gibt es keine Season 2” sind ziemlich repräsentative Beispiele. Nur: Dass dieser plumpe Versuch der Werbung nicht so erfolgreich ist, wie sich das die Ersteller vielleicht vorgestellt haben, ändert nichts an der Strafbarkeit.
Nun, mal sehen, wer hier als Erster eine Strafanzeige stellt. Einen Versuch wäre es zumindest wert. Schlimmstenfalls bekundet dann auch noch die Strafverfolgung wieder einmal ihre Blindheit – oder hat keine Zeit, weil man Nachrichten in sozialen Medien verfolgen muss, die über ukrainische Nazis aufklären, statt (ausgerechnet) für Asow zu werben.
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Kreuzberger Grüne wollen Asylheim verhindern
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Kreuzberger Grüne wollen Asylheim verhindern
Massenmigration ja, aber bitte nicht vor der eigenen Haustür. Getreu dieser Parole stellen sich ausgerechnet die Grünen in Berlin-Kreuzberg gegen eine Großunterkunft für Asylbewerber. Doch das ist noch nicht alles, was an der Sache bitter-ironisch ist.
von Laila Mirzo
Im grün-regierten Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat die bunte Vielfaltsidylle eine ordentliche Delle bekommen. Wenn man am dortigen Rathaus vorbeigeht, könnte man die Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann leise beten hören: „Heiliger Sankt Florian / Verschon‘ mein Haus, zünd‘ and’re an!“ Denn zehn Jahre nach der woken Willkommensorgie ist die Realität auch bei den moralisch ach so erhabenen Grün-Gutmenschen angekommen. Etwa 1.000 Migranten sollen an der Kreuzberger Hasenheide in einem ehemaligen Bürokomplex untergebracht werden und mit ihrer kulturellen Vielfalt die Nachbarschaft bereichern. Das gefällt den dortigen Grünen aber nicht – helfen sollen andere, vor allem woanders und überhaupt …
Ende 2026 könnten die grünen und links-woken Fürsprecher der Massenmigration endlich auch in der Praxis beweisen, wie sie sich ihre schöne neue Welt vorstellen. Denn dann ist nach rund 200 Millionen Euro Umbaukosten das zehnstöckige Bürogebäude endlich bezugsfertig und bietet auf 32.000 Quadratmetern genug Platz für ein Mini-Kalifat. Doch anstatt ihrer Grande Dame der kulturellen Selbstverleugnung, Katrin Göring-Eckardt, gleichzutun und aus ganzem Herzen „Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich darauf“ auszurufen, wollen die Kreuzberger Grünen die Flüchtlingsunterkunft gar verhindern.
In einem Brandbrief an den Regierenden Bürgermeister der Hauptstadt, Kai Wegner (CDU), hatte Clara Herrmann ihre „große Sorge“ zum Ausdruck gebracht und eindringlich darauf hingewiesen, daß die Nachbarschaft überfordert wäre. Eine solche Großunterkunft sei „der falsche Weg für das Zusammenleben in der Stadt“ – welch eine Erkenntnis!
Bedenken der Grünen sind natürlich berechtigt, aber…
Ausgerechnet diejenigen, die sich an der illegalen und unkontrollierten Migration regelrecht moralisch berauscht haben, klagen nun verkatert über die Konsequenzen ihrer eigenen Politik. Wie wäre es Frau Herrmann und ihren Kreuzberger Grünen denn genehm? Wenn nicht in der eigenen unmittelbaren Nachbarschaft, dann vielleicht AfD-Politiker, ihre Wähler und Sympathisanten wahlweise enteignen oder delogieren, um Wohnraum für Migranten zu schaffen? Vielleicht sogar im Osten, da wo die AfD in Umfragen die stimmenstärkste Partei ist? Dies würde so manchem grün-linken Weltenretter sicherlich gut gefallen – Hauptsache nicht vor der eigenen Regenbogen-Haustüre.
Unsere Buchempfehlung: „Die Grünen“ von Michael Grandt
Um fair zu sein: Die Bedenken der Kreuzberger sind natürlich berechtigt. Bis zu 1.000 Menschen auf engstem Raum zu pferchen, wird erhebliche soziale Probleme mit sich bringen. Kriminalität, sexuelle Übergriffe, Gewalt oder religiöse Radikalisierung sind unter diesen Umständen fast schon vorprogrammiert. Doch Friedrichshain-Kreuzberg wird nicht der letzte Fall von sozialer und infrastruktureller Überforderung sein. Selbst mit der groß angekündigten Migrationswende kommen jährlich rund 100.000 Migranten nach Deutschland. Jedes Jahr müssen wir also eine ganze Großstadt an Wohnraum, Schulen, Kindergärten, ärztlicher Versorgung, Verwaltung und Sicherheit aus dem Boden stampfen. So schnell kann die bio-deutsche Bevölkerung gar nicht schrumpfen, um dies zu kompensieren.
Dabei ist es wahrlich eine Ironie des Schicksals, daß die Kreuzberger Migranten dort ausgerechnet im ehemaligen Gebäude der Deutschen Rentenversicherung untergebracht werden. Plakativer kann das Scheitern der deutschen Migrationspolitik kaum dargestellt werden. Schließlich war der Fachkräftemangel – neben dem vorgeblichen „humanitären Aspekt“ – doch eines der Hauptargumente, unsere Grenzen für quasi jedermann zu öffnen. Daß die neu Hinzugekommenen weder den akuten Fachkräftemangel noch den kommenden Rentenkollaps lindern können, ist, wie wir heute allzu gut wissen, ein Treppenwitz der Geschichte.
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We are only now starting to witness the aftermath of the legislation and policies put in place by blue states as a means to control…
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