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Russland wehrt Invasion im Herzen Afrikas ab
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Russland wehrt Invasion im Herzen Afrikas ab
In der Zentralafrikanischen Republik haben zum Neujahr lokale Stämme und ausländische Söldner versucht, Gebiete zu erobern. Eine Schlüsselrolle bei der Abwehr des Angriffs spielten russische Spezialeinheiten.
von Jewgeni Krutikow
Ende Dezember 2025 ist Faustin-Archange Touadéra mit überwiegender Mehrheit zum Präsidenten der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) wiedergewählt worden – und sah sich sogleich mit dem Versuch einer bewaffneten Rebellion konfrontiert. In der Nacht nach den Wahlen am 29. Dezember fiel die erste Gruppe aus 60 bewaffneten Kämpfern, hauptsächlich ausländischen Söldnern und Vertretern des Volks der Azande aus Südsudan, über die Grenze in die ZAR ein und rückte in Richtung Bambouti, einen der Hauptorte der Präfektur Ober-Mbomou, vor.
Es ist ein entlegenes Gebiet im äußersten Südosten der ZAR mit einer selbst nach hiesigen Maßstäben desolaten Infrastruktur. Von der Landeshauptstadt Bangui ist Ober-Mbomou fast 1.500 Kilometer entfernt, hier gibt es praktisch keine Straßen, Mobilfunkverbindung und überhaupt Anzeichen von Zivilisation. Die Präfektur gilt als eine der unzugänglichsten Regionen der Welt überhaupt und unterstand lange Zeit gar keiner organisierten staatlichen Gewalt.
Das Volk der Azande, welches hier an der formalen Grenze zwischen der ZAR und Südsudan lebt (in der Praxis gibt es in der Savanne und im Dschungel gar keine Grenze) und mit den Pygmäen aus dem Kongo verwandt ist, erkannte lange Zeit überhaupt keine Regierung an und lebte bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts quasi in der Steinzeit. Die Engländer brachten Missionäre und automatische Waffen in dieses Land, doch ein Teil der Azande siedelte nach der Bekanntschaft mit ihnen zu den Pygmäen in die Dschungel des Kongo über. Die verbliebenen Azande bauen Mais an und haben sich als anfällig für den Glauben an Hexerei und diverse pseudochristliche Sekten erwiesen.
Insbesondere unterstützten die Azande lange Zeit die sogenannte Lord’s Resistance Army (LRA) – eine destruktive Sekte, die Anwerbung von Kindersoldaten und Menschenopfer praktiziert und seit 1986 Teile Südsudans, Ugandas und den Nordosten der Demokratischen Republik Kongo terrorisiert. Alle Nachbarstaaten führen seit Jahren Krieg gegen die LRA, doch nach jeder Niederlage erholt sich die Sekte in den unzugänglichen Gebieten Südsudans an der Grenze zur ZAR und lebt wieder auf.
Im Übrigen war der erste europäische Gelehrte, dem es noch im 19. Jahrhundert gelang, Kontakt mit den Azande herzustellen, der Deutsch-Russe Wassili Wassiljewitsch (Wilhelm) Junker, der im Auftrag der Russischen Geografischen Gesellschaft dieses Land bis zu den Zuflüssen des Kongo überquerte. Gerade er machte als Erster nähere Bekanntschaft mit den “Kannibalen Niam-Niam”, wie die Azande damals bezeichnet wurden. Junker zeichnete die erste Karte dieser Region, wofür er mit einer Goldmedaille der Royal Geographical Society ausgezeichnet wurde.
Relative Ruhe und sogar Keime der Staatlichkeit brachten in die Provinz Ober-Mbomou vor einigen Jahren russische Militärspezialisten, hauptsächlich Angehörige der Gruppe Wagner.
Formal gehört Ober-Mbomou immerhin zum Territorium der ZAR, und zur Wiederherstellung der Staatlichkeit war es erforderlich, die Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet herzustellen. Durch Verhandlungen mit Azande-Stammesführern erreichten Wagner-Angehörige einen relativen Frieden und organisierten sogar eine lokale Miliz unter dem Namen “Azande Ani Kpi Gbe” (AAKG), übersetzt etwa “zu viele Azande sind gestorben”.
Dabei lebt ein Großteil der Azande im benachbarten Südsudan und trat der Miliz nicht bei. Nach dem Abzug der Gruppe Wagner geriet die Miliz unter ausländischen Einfluss. Auf der Seite der Zentralregierung in Bangui blieben etwa 200 Menschen, die den informellen Namen “Zande-Wagner” erhielten. Der Rest der Gruppierung degenerierte zu einer Bande, die begann, die lokale Bevölkerung aus religiösen und ethnischen Gründen zu terrorisieren. Besonders zu leiden hatten lokale Muslime, von denen einige Tausend in die DR Kongo flohen und dort in Flüchtlingslagern untergebracht wurden. Die Christen flohen indessen unter den Schutz der katholischen Kirche ins Städtchen Zémio.
Einige französische Quellen behaupten, dass der Überfall von Söldnern aus Südsudan, die dafür empfängliche Azande in ihre Aktionen hineingezogen haben, in keiner Verbindung mit den Präsidentschaftswahlen in der ZAR stehe. Dafür gibt es Argumente. Azande leben nicht in Städten, ihnen ist es gleichgültig, welche Regierung in der ZAR, im Südsudan oder in der DR Kongo herrscht. Allerdings neigen sie zu Machtdemonstrationen und greifen zu diesem Zwecke ausgerechnet staatliche Symbole wie etwa Provinzhauptstädte an. Doch die Fakten sprechen gegen diese Behauptung.
Die Vorhut der Azande stieß auf einen kleinen, nur 20 Mann starken Vorposten der zentralafrikanischen Regierungstruppen (FACA), der keinen Widerstand leisten konnte, sich nach einem kurzen Gefecht in die Stadt Bambouti zurückzog und sich dort auf dem Stützpunkt der UNO-Friedenstruppen (MINUSCA) verschanzte. Das Hauptkontingent der Friedenstruppen nicht nur in der ZAR, sondern auch in Zentralafrika im Allgemeinen stellen nepalesische Gurkha-Soldaten, die bereits mehrmals in vielen Ländern Standhaftigkeit, Tapferkeit und Verantwortungsbewusstsein demonstriert haben. Beispielsweise waren sie die Einzigen, die im Sommer des vergangenen Jahres aktiven Widerstand gegen die Offensive der Tutsi im Osten der DR Kongo leisteten. Die Einstellung gegenüber MINUSCA ist in der ZAR insgesamt negativ, weil die Mission ihre Aufgaben nicht erfüllt, doch gerade nepalesische Soldaten verdienten sich Respekt.
Zu den Azande stieß Verstärkung, mit 170 Kämpfern umstellten sie den Stützpunkt der Nepalesen und begannen gleichzeitig, lokale Zivilisten zu massakrieren. Zum Neujahr wurde die Lage kritisch. Russische Militärspezialisten und das Afrikanische Korps mussten Verantwortung übernehmen. Eine anonyme Quelle berichtete gegenüber der Nachrichtenagentur TASS:
“Zum Morgen des 1. Januar 2026 wurde ein Gegenangriff geplant und durchgeführt. Drei zusammengesetzte Stoßtrupps der FACA begannen mit Unterstützung der russischen Verbündeten die Entsetzung des MINUSCA-Stützpunkts und die Säuberung von Bambouti und des Umlands.”
Der Einsatz zur Befreiung des Stützpunkts und der Stadt dauerte etwa vier Stunden und endete mit einer vollständigen Rückkehr Bamboutis unter die Kontrolle der Regierung. Die Gegenseite hatte etwa 50 Tote und Verwundete zu beklagen, die Aufgabe wurde mit minimalen Verlusten unter den Sicherheitskräften erfüllt. Am 2. Januar war die Operation vollständig beendet. Verluste unter den russischen Spezialisten gab es nicht.
Bei allem Respekt gegenüber dem Volk der Azande kann die Eigenständigkeit ihrer Aktionen angezweifelt werden. Unter den Angreifern gab es viele arabischsprachige Söldner. Gerade sie könnten die Azande-Stammesführer zu einer Terroraktion nach der Wahl des Präsidenten Touadéra provoziert haben.
Indessen bestehen lokale Behörden und Prominente auf einer Fortsetzung der Verhandlungen mit der AAKG, die nach ihrer Meinung bloß “vom Weg abgekommen” ist. Insbesondere erklärte der Bischof von Bangassou, der bekannte italienische Missionar Aurelio Gazzera, in einem Interview mit dem französischen Fernsehen:
“Die Stammesführer und offizielle Beamte sollten hinhören. Diese Region wurde seit Jahrzehnten vernachlässigt – keine Straßen, keine Infrastruktur. Hier ist Entwicklung notwendig.”
Frankreichs Position ist verständlich. Es versucht zu demonstrieren, dass die Lage in Ober-Mbomou instabil sei, weil die Zentralregierung in Bangui es nicht schaffe. Folglich hätten es auch russische Militärspezialisten nicht geschafft, die gerade für die Sicherheit zuständig waren. Zu diesem propagandistischen Zwecke leugnet Frankreich eine auswärtige Provokation des Konflikts. Demnach sei Touadéra mit russischer Unterstützung zwar wiedergewählt worden, könne aber nach wie vor nicht den Konflikt um die Azande beenden.
Doch in Wirklichkeit waren es gerade russische Spezialisten, die ursprünglich ohne Gewaltanwendung die unkontrollierbare Volksgruppe befriedet und später die Grundlage für die Bildung der Staatlichkeit in der entlegenen Provinz geschaffen haben.
Und gerade sie kamen jetzt sowohl der Regierungsarmee als auch den Friedenstruppen aus Nepal zu Hilfe, die im Fall der Einnahme Bamboutis durch AAKG-Kämpfer garantiert ermordet und auf der Suche nach Hexer-Essenz ausgenommen worden wären. Dort ist dies ein normaler Brauch, denn ein Feind der Azande soll per definitionem von bösen Geistern besessen sein.
Einerseits demonstriert diese ganze Geschichte, dass Gegner der Wiederherstellung der Staatlichkeit in Zentralafrika und im Sahel in der Lage sind, bewaffnete Konflikte zur Destabilisierung der Lage zu provozieren und dafür zu solch unethischen Methoden greifen, wie die Instrumentalisierung halbwilder Volksgruppen. Andererseits sehen wir, unter welchen schwierigen und unangenehmen Bedingungen russische Militärspezialisten in Zentralafrika arbeiten müssen.
Freilich ist der Umfang der Operation nicht groß, wenn die Stärke des Gegners nach Köpfen gezählt wird. Doch es ist auch notwendig, lokale Bedingungen und den Gegner zu verstehen (der sich bei einem richtigen Gespräch durchaus als Verbündeter erweisen kann). Russische Missionen in Afrika sind keine Safari, sondern eine gefährliche, schwierige und erschöpfende Arbeit, die aber schlussendlich Russland als Unterstützer jener Kräfte des Kontinents etabliert, die nach Frieden und Stabilität streben. Im Übrigen häufen sich trotz des bisweiligen Heroismus der nepalesischen Soldaten seit Langem Fragen an die MINUSCA-Friedenstruppen der UNO. Am Ende zeigt sich eben, dass Russen zuverlässiger sind.
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Kampf um Thule – Warum die USA nach Grönland greifen
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Kampf um Thule – Warum die USA nach Grönland greifen
Donald Trump sorgt mit seiner Ankündigung, Grönland kaufen respektive annektieren zu wollen, für Aufsehen. Ähnlich hatte er sich auch schon in seiner ersten Amtszeit geäußert. Doch dieses Mal legt er sich mit einem mächtigen Gegner an.
Trumps Interesse an der Insel als Besessenheit eines Verrückten abzutun, wie es die linksgepolten Mainstream-Medien tun, wäre grundlegend falsch. Vielmehr sind die Ambitionen des US-Präsidenten, die er übrigens mit der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten begründet, aus seiner Sicht rational. Denn in Grönland, das über eine weitreichende Autonomie verfügt und zu Dänemark gehört, gibt es starke Sezessionstendenzen. In einer Umfrage 2016 sprachen sich 64 Prozent der Befragten für eine Unabhängigkeit aus. In einer anderen Erhebung aus dem Jahr 2017 votierten allerdings 78 Prozent dagegen, sofern damit ein Rückgang des Lebensstandards verbunden ist. Genau letzteres könnte aber im Falle einer Unabhängigkeit, zumindest kurz- und mittelfristig, eintreten, denn dann entfiele der «bloktilskud» («Blockzuschuss») aus Kopenhagen, der rund die Hälfte der Einnahmen von Kalaallit Nunaat – so der Name des Eilands in der Sprache der Autochthonen – ausmacht.
Von der Kolonie zur Autonomie
Nicht zuletzt aufgrund der riesigen Rohstoffvorkommen könnte sich die Bevölkerung eines Tages aber dennoch für die Unabhängigkeit von Dänemark entscheiden – eine Option, die die Mehrheit dem Beitritt zu den USA klar vorzieht. Ihr Premierminister Mute Egede formulierte es noch recht diplomatisch-verklausuliert in Richtung Trump: «Lassen Sie es mich wiederholen – Grönland gehört den Grönländern. Unsere Zukunft und unser Kampf für die Unabhängigkeit ist unsere Sache.» Klarer ist das Ergebnis einer Ende Januar 2025 veröffentlichten Umfrage. Darin sprachen sich 85 Prozent gegen einen Beitritt zu den USA aus.
«Grönland gehört den Grönländern.» Premier Mute Egede
Offenkundig zieht die überwiegende Mehrheit der rund 57.000 Inselbewohner, von denen über 90 Prozent Inuit («Eskimos») sind, Freiheit der Fremdbestimmung vor. Das ist verständlich: In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde Grönland von Dänemark kolonialisiert, und die Kolonialzeit dauerte bis 1979, als die Insel weitreichende Autonomie erhielt. Aber trotz der seitherigen Selbstverwaltung fühlt man sich ungerecht behandelt vom Mutterland. In seiner Neujahrsansprache 2025 sagte Premier Egede – der ironischerweise denselben Familiennamen trägt wie der im 18. Jahrhundert auf der Insel tätige und als «Apostel der Grönländer» bezeichnete Missionar Hans Egede –, dass Dänemark keine «vollständige Gleichberechtigung» geschaffen habe.
Und Egede fügte hinzu: «Es ist jetzt an der Zeit, den nächsten Schritt für unser Land zu tun. Wie andere Länder der Welt müssen wir daran arbeiten, die Hindernisse der Zusammenarbeit – die wir als Fesseln der Kolonialzeit bezeichnen können – zu beseitigen.» Nach einem Abkommen mit Dänemark aus dem Jahr 2009 kann Grönland seine Unabhängigkeit erklären, wenn zuvor in einem Referendum dafür eine Mehrheit erzielt wurde.
Festungen im Eis
Ein solcher Schritt hätte weitreichende geopolitische Folgen. Weil dann die Insel nicht mehr zu Dänemark gehören würde, wäre sie auch nicht mehr NATO-Territorium, was, wie der geopolitische Analyst Alex Gorka bereits 2018 betonte, «das Schicksal des US-Luftwaffenstützpunkts in Thule, der Bestandteil von NORAD {Nordamerikanisches Luftverteidigungskommando} und des Frühwarnsystems für ballistische Flugkörper ist, in Frage stellt».
Der US-Luftwaffenstützpunkt Thule wäre bei einer Unabhängigkeit bedroht.
Umgekehrt ist ein unter US-Kontrolle stehendes Grönland aufgrund seiner geografischen Lage von besonderer Bedeutung, wie der Geopolitical Monitor erklärt: «Nach russischer geostrategischer Denkweise ist die Kontrolle über die Arktis ein entscheidender Schritt zur Erlangung der globalen Hegemonie, wenn man bedenkt, dass sie eine riesige Menge an natürlichen Ressourcen enthält und vor allem eine Position als potenzieller Korridor bietet, der schließlich eine Vernetzung bieten kann, der die nördlichen Teile Europas, Ostasiens und die amerikanische Hemisphäre sowohl in der militärischen als auch in der kommerziellen Schifffahrt verbinden kann.
Und wenn sich die Arktis auf lange Sicht erwärmt, dann wäre Russland in der Lage, Sibirien neu zu beleben und Warmwasserhäfen zu entwickeln.» Und zum Rohstoffreichtum Grönlands hält das Magazin fest, dass die Erderwärmung den Abbau der Bodenschätze, die unter anderem für militärische Hightech-Hardware wie Laser, Marinesonarsystemen, Nuklearwaffen, Lenkflugkörpern, Radargeräten, Satellitenkommunikation, fortschrittlicher optischer Ausrüstung und Kampfflugzeugen von entscheidender Bedeutung sind, erheblich erleichtern würde. Hinzu kommen noch vermutlich große Vorkommen an Erdöl und Erdgas.
Ein unabhängiges Grönland wäre aufgrund seiner Größe von mehr als zwei Millionen Quadratkilometern und seiner äußerst geringen Bevölkerungsdichte auf einen starken Partner angewiesen. Wenn sich die USA zu aggressiv verhalten – worauf die Äußerungen Trumps hindeuten –, könnten sich die Insulaner andere Partner suchen. In Betracht kommen dabei die beiden großen geopolitischen Gegenspieler der USA: Russland und China.
Washington will das verhindern. 2024, also während der Präsidentschaft von Joseph «Joe» Biden, veröffentlichte das Pentagon eine Arktis-Strategie. Darin wird gleich einleitend unmissverständlich festgehalten: «Die Arktis ist für die Vereinigten Staaten eine strategisch wichtige Region.» Außerdem umfasse der Nordpol wichtige maritime Engpässe wie die Beringstraße zwischen Russland und Alaska und die Barentssee nördlich von Norwegen, die wegen der Verringerung des Packeises aufgrund des Klimawandels immer besser befahrbar werden und deswegen an wirtschaftlicher und militärischer Bedeutung gewinnen.
Zimmer-Flak im Eis
«Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Vorsitzende des EU-Verteidigungsausschusses, hält die Idee einer dauerhaften NATO-Präsenz auf Grönland für richtig. ”Angesichts der Bedrohungslage (…) ist eine Präsenz der NATO dort unerlässlich”, sagte Strack-Zimmermann dem Spiegel. Sofern die ”Bundeswehr über entsprechendes fachliches Potenzial verfügt, sollte sie sich daran beteiligen, denn es liegt auch in unserem Interesse, dass diese Passage gesichert ist”. Es müssten sich allerdings auch weitere europäische Partner beteiligen, schon allein, ”um den USA zu signalisieren, dass sie dort kein alleiniges Hoheitsrecht haben, sondern dass es unser aller Verantwortung bedarf”.» (Spiegel, 4.2.2025)
Besonders sauer stößt Washington auf, dass Putin die militärischen Einrichtungen in der Arktis modernisiert, zumal Moskau bereits jetzt «über das größte arktische Territorium und die am stärksten entwickelte regionale Militärpräsenz aller Arktis-Nationen verfügt». Außerdem sei beängstigend, dass «Russlands Fähigkeiten in der Arktis das Potenzial haben, das Heimatland der USA sowie das Territorium von Verbündeten und Partnern zu gefährden. Hier könnte eine Militarisierung Abhilfe schaffen, wobei als Beispiel der Zweite Weltkrieg dienen möge: Nach der deutschen Besetzung Dänemarks gestattete Kopenhagen mit dem Hull-Kauffmann-Vertrag 1941 Washington die Errichtung militärischer Basen auf Grönland. Daraufhin errichteten die USA an dessen Ost- und Westküste mehrere «Bluie» genannte Militärstützpunkte. Ein solcher Stützpunkt war Bluie East Two, den die USA 1947 aufgaben und 200.000 Ölfässer zurückließen, die verrosten und die Umwelt verseuchen.
Die polare Großmacht
Bezüglich China kritisiert die Arktis-Strategie des Pentagon vor allem Pekings Vision einer Polaren Seidenstraße. So erklärte sich die Volksrepublik 2018 zu einem «arktisnahen Staat» und kündigte an, bis 2030 eine «polare Großmacht» werden zu wollen. Dabei versucht Peking unter anderem, mit Investitionen seinen wirtschaftlichen und vor allem auch politischen Einfluss zu vergrößern. Bereits 2013 schrieb Paula Briscoe vom Council on Foreign Relations, der einflussreichsten US-Denkfabrik auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik: «Wenn Grönland, ein arktisches Anrainergebiet, zunehmend von chinesischen Investitionen abhängig wird, wächst auch der Einfluss Pekings auf Grönland und arktische Angelegenheiten. Chinas Antrag auf einen ständigen Beobachterstatus steht 2013 auf der Tagesordnung des Arktischen Rates, und Grönlands Verwalter, Dänemark, unterstützt Chinas Antrag bereits.» Mittlerweile ist über den Antrag übrigens positiv entschieden worden. Briscoe ist davon überzeugt, dass Peking im Arktischen Rat mehr will als nur einen Beobachterstatus. Denn sollte Grönland ein eigener Staat werden, wäre es wahrscheinlich ständiges Mitglied in diesem Gremium und könnte zusammen mit Peking abstimmen.
«Die Arktis ist für die USA eine strategisch wichtige Region.»
Alles Paranoia? Der neue US-Außenminister Marco Rubio sagte, das Vorgehen von Trump sei von China und dessen Ambitionen getrieben. Und tatsächlich ist der rote Drache am Polarkreis für viele eine Alternative zu den USA. Zwar ist, wie das US-Magazin Newsweek am 19. Januar schrieb, die positive Einstellung der Insulaner zum Reich der Mitte gesunken, aber dennoch gaben in einer Umfrage 79,5 Prozent an, dass Grönland nicht der US-amerikanischen China-Politik folgen sollte. Das Blatt weist auch darauf hin, dass der fernöstliche Riese ein wichtiger Handelspartner sei und als zukünftiger Investor im Bergbau und in der Entwicklung des Tourismus eine bedeutende Rolle spielen werde. Der in London lehrende Professor für Geopolitik, Klaus Dodds, wird mit folgenden Worten zitiert: «Am Ende wird ein unabhängiges Grönland als Sorge für die Sicherheit der Vereinigten Staaten angesehen werden.» Deswegen will Trump diese Entwicklung unbedingt verhindern und die Insel kaufen. Übrigens: Sollte Kopenhagen seinem Wunsch nicht nachkommen, schloss er den Einsatz militärischer Gewalt nicht aus.
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Sächsische Separatisten: Jagt die Justiz ein Phantom?
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Sächsische Separatisten: Jagt die Justiz ein Phantom?
Am 23. Januar beginnt in Dresden in einem Hochsicherheitsgerichtssaal der Prozess gegen die sogenannten sächsischen Separatisten. Über die Vorwürfe der Anklage ist in den Medien umfassend berichtet worden. Doch wie ist der Blick von der anderen Seite?
von Stephan Kloss
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) veröffentlichte am 15. Dezember 2025 die Medieninformation, dass gegen die acht Beschuldigten Anklage erhoben werde. Darauf soll zunächst kurz eingegangen werden. In der Mitteilung heißt es u.a.:
„Der 5. Strafsenat (…) des Oberlandesgerichts Dresden hat (…) das Hauptverfahren gegen acht deutsche Staatsangehörige wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (…) eröffnet. Die Angeklagten sollen einer im Februar 2020 gegründeten Vereinigung angehört haben, die sich selbst “Sächsische Separatisten” nannte und deren Mitglieder rassistische, antisemitische und teilweise apokalyptische Überzeugungen vertraten. Sie seien, so die Anklage, überzeugt gewesen, dass ein unbestimmter “Tag X” bevorstehe, an dem der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch Deutschlands eintreten werde. Sie seien entschlossen gewesen, bei dieser Gelegenheit einen möglichst großen Teil Sachsens zu erobern und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten. Hierzu seien eine Liquidierung von Vertretern der staatlichen Ordnung und ethnische Säuberungen geplant gewesen. Auf dieses Szenario habe sich die Gruppe durch umfassende Beschaffung militärischer Ausrüstungsgegenstände und paramilitärische Kampftrainings vorbereitet.“
Das Oberlandesgericht hat korrekt gekennzeichnet, dass es sich beim Text um die Sicht der Anklage handelt (Zeile 6) und hält den Text auch strikt im Konjunktiv. Ein großes Dennoch: Aus rechtspsychologischer Sicht ist die Veröffentlichung hochproblematisch. Das Gericht gibt ausschließlich die Sicht der Anklage wieder. Wo ist die Sicht der Verteidigung? Das OLG als unabhängige Institution des Rechtsstaats gibt ausschließlich die Sicht des Generalbundesanwaltes wieder? Seine Pressemitteilung ist hier nachzulesen.
Die martialische Wortwahl der Anklage erscheint – auch aus kognitionspsychologischer Perspektive – ebenso problematisch: „Terroristische Vereinigung“, „Separatisten“, „rassistische, antisemitische, apokalyptische Überzeugungen“, „Tag X“, „Zusammenbruch“, „erobern“, „Nationalsozialismus“, „Liquidierung“ – es sind kraftvolle Angst-Worte, die mit Leichtigkeit die zentrale Exekutive im Arbeitsgedächtnis des Lesers überwinden, in sein Langzeitgedächtnis geschoben werden, dort kleben bleiben und sich regelrecht einbrennen können. Und doch könnten die von der Anklage benutzen Vokabeln nur Zuschreibungen sein, die aber die Wahrnehmung der Leserschaft (von Presseartikeln, TV-Nachrichten, Mitglieder der Justiz) verzerren. Es wird eine Attributionsvoreingenommenheit bzw. ein Attributionsfehler erzeugt. Das Wort Unschuldsvermutung, ein fundamentales Rechtsgut im Rechtsstaat, das den Beschuldigten zusteht, tauchte im Vorfeld des Prozesses eigentlich nirgendwo in der Berichterstattung auf, auch nicht auf der Seite des OLG Dresden. Dieser Umstand wäre eine medien-wissenschaftliche Untersuchung wert. Übrigens: Eine apokalyptische Überzeugung zu haben, ist nicht strafbar. Inzwischen sehen wahrscheinlich zahlreiche Mittelständler die Apokalypse vor sich, angesichts der verheerenden Wirtschaftslage in unserem Land.
Sächsischen Separatisten? In Sachsen? Wirklich?
Zu Gast beim Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann. Seine Kanzlei liegt recht zentral in der drittgrößten sächsischen Stadt. Der Fachanwalt für Strafrecht bietet einen Kaffee an und stellt Stollen auf den Tisch. „Der darf eigentlich erst am 24. angeschnitten werden“, schmunzelt er. Kohlmann vertritt den Beschuldigten Jörg S. – der laut Anklage der sogenannte Rädelsführer der sogenannten Sächsischen Separatisten sein soll (wieder diese martialischen Angstworte) – und sagt dem Autor sofort zu Beginn des Gespräches: „Die dem Beschuldigten unterstellten Taten ergeben sich nicht aus der Akte.“
Wie kommt die Anklage eigentlich auf den Namen „Sächsische Separatisten“, will ich wissen. In einem Chat, in dem Jörg S. regelmäßig unterwegs war, sei auch ein Teilnehmer unterwegs gewesen, der sich als Chef einer US-Freizeitmiliz ausgab, in Wirklichkeit aber ein FBI-Agent war. Als er Jörg S. fragte, was es denn so für politische Gruppen in Sachsen gäbe, zählte dieser einige auf und antwortete, bezogen auf eine bestimmte Gruppe, angeblich „They are called Saxon Separatists“ – sie werden sächsische Separatisten genannt. So soll es im Chatprotokoll stehen. Damit seien laut Kohlmann die Freien Sachsen gemeint gewesen, jedenfalls nicht der Freundeskreis um Jörg S. Ähnlich scheint es sich mit dem sogenannten „Tag X“ zu verhalten. Im Chat war angeblich immer von „SHTF“ die Rede, eine Abkürzung für die amerikanische Redewendung „shit hits the fan“ – wenn es wirklich schrecklich wird / wenn etwas Schlimmes passiert. Diese Redewendung wurde von der Anklage offenbar in „Tag X“ umattribuiert.
Nach dem Abitur am Gymnasium in Brandis im Landkreis Leipzig begann Jörg S. ein duales Studium im Bereich Fitness und Ernährung, musste es während der Corona-Zeit jedoch abbrechen, weil das Fitness-Studio schloss. Danach war er Dachdeckergeselle und ließ sich schließlich zu einem Sicherheitsmann ausbilden. Er verkaufte – ganz legal – Militaria-Sachen im Netz und war in verschiedenen Chats unterwegs. Was Jörg S. nicht wusste: Er wurde seit geraumer Zeit observiert, seit Jahren wahrscheinlich. Bei einem sogenannten „Training“ war anscheinend der Chat-Agent persönlich dabei, da war bereits alles verkabelt. Die Behörden lauschten mit. Jörg S. war 18 Jahre alt, als er angefangen haben soll, „falsch abzubiegen“. Wenn er doch so „gefährlich“ war, warum haben die Behörden ihn – und die anderen Beschuldigten – jahrelang nur beobachtet? Warum haben die Behörden keine Interventionsgespräche durchgeführt, wie es der § 12 im Sächsischen Polizeivollzugs-Dienstgesetz vorsieht, wenn doch angeblich Gefahr im Verzug war? Stattdessen wurden mehrere junge Personen, die um die 20 Jahre alt waren, als sie sich angeblich als „Sächsische Separatisten“ organisierten, jahrelang sehr aufwändig überwacht. Laut Anwalt Kohlmann bestehen Zweifel daran, dass es überhaupt eine feste Gruppe gab. Die Frage ist hier zudem: Wurde Jörg S. durch seinen „Chat-Freund“, den „Milizenführer“, auch indirekt gesteuert?
Teile Sachsens von Polen aus „erobern“?
Inzwischen hatte Jörg S. offenbar andere Lebenspläne. Er wanderte aus, zog nach Polen zu seiner Freundin. Beide wohnten in Zgorzelec, dem polnischen Teil von Görlitz. Jörg S. hatte einen Job in der Oberlausitz und pendelte jeden Tag. Das junge Paar war auf der Suche nach einem Haus in Zgorzelec, die Freundin war im 9. Monat schwanger. Wie muss man sich das vorstellen: Wollte Jörg S. von Polen aus Teile von Sachsen „erobern“, um „einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten“? Das ist schwer zu glauben. Man darf gespannt sein, wie die Anklage das beweisen möchte.
Am 5. November 2024, um sechs Uhr in der Früh, fand eine koordinierte Verhaftungswelle statt. Die Behörden nahmen in Sachsen, Polen und Österreich mehrere Personen fest, darunter Jörg S. und Kurt H., auf dessen Fall wir noch kommen. Gegen acht Personen wurde Anklage erhoben. Wir erinnern uns an den folgenden Teil der Anklage. Die Beschuldigen seien …
„… überzeugt gewesen, dass ein unbestimmter “Tag X” bevorstehe, an dem der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch Deutschlands eintreten werde. Sie seien entschlossen gewesen, bei dieser Gelegenheit einen möglichst großen Teil Sachsens zu erobern und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten.“
Der Autor fragt sich: Stand der „Tag X“ kurz bevor? Für wann wurde der Zusammenbruch Deutschlands erwartet? 12 Uhr mittags am 5. November 2024? Konnte uns der Generalbundesanwalt gerade noch rechtzeitig retten, als er in weiser Voraussicht die acht Beschuldigten verhaften ließ, damit die im postdemokratischen, chaotischen Sachsen mit rund vier Millionen Einwohnern nicht die Macht übernehmen? Welchen Teil von Sachsen wollten die Beschuldigten eigentlich „erobern“? Nur die Region Brandis im Leipziger Land, woher Jörg S. stammt? Oder das gesamte Gebiet zwischen Brandis und Grimma (von dort stammt der Beschuldigte Kurt H., der weiter unten beschrieben wird)? Dazwischen fließt die Mulde und es gibt wundervolle Auenlandschaften, dort könnte man tatsächlich im Notfall zelten, wenn Sachsen untergegangen ist und beim Lagerfeuer ausharren.
Musiker, AfD-Kommunalpolitiker und „Sachseneroberer“?
Ein kalter Wind weht über den Marktplatz von Geithain im südlichsten Zipfel des Kreises Leipziger Land. Bis Chemnitz ist es nicht weit. Auf dem Marktplatz steht noch eine große Pyramide. Es weihnachtet noch ein bisschen. Das nahe Erzgebirge lässt grüßen. Vor allem: Der Geithainer Stollen war bereits um 20 Prozent reduziert. Schmuckes Städtchen, dieses Geithain.
Rechtsanwalt Mike Thümmler hat kurzfristig Zeit gefunden für ein Interview. Er ist einer von Kurt H.s zwei Pflichtverteidigern, außerdem gibt es noch drei Wahlverteidiger. Wir sitzen im Besprechungsraum. Die Mitarbeiterin serviert mir einen Espresso. Auch Thümmler hält die Vorwürfe gegen seinen Mandanten – gemäß Aktenlage – für unbegründet. Eine Namensgebung oder Vereins- bzw. Gruppengründung hält er für unbewiesen. Ich frage Rechtsanwalt Thümmler: Wurden auch entlastende Belege ermittelt?
Er lächelt bitter und sagt: „Nein“. Aus den Akten gehe nicht hervor, dass entlastende Tatsachen ermittelt wurden. Das Schlimme sei auch, dass inzwischen der Verdacht, dass man etwas Falsches gedacht haben könnte, ausreiche, damit die Behörden aktiv werden. Der bevorstehende Prozess solle anscheinend wie eine generalpräventive Strafe wirken. Das sei ein rechtspolitisches Verfahren.
Sein Mandant sitzt in der JVA in Leipzig. Besuchen darf ihn seine Frau zweimal im Monat für zwei Stunden. Mike Thümmler fragt: „Ist es vom Rechtssystem gewollt, dass Bürger, die in Untersuchungshaft sitzen und für die die Unschuldsvermutung gilt, ihre Familienangehörigen nur durch die Trennscheibe sehen und Väter ihre Kinder nicht in den Arm nehmen dürfen?“
Kein Besuch ohne Trennscheibe
Ein paar Tage später. Es ist eine Stunde vor Mittag. Vor dem Haus von Kurt H. am Rande von Grimma begrüßt mich seine Ehefrau. Wir gehen hinein in die Stube. Während sie Kaffee und Tee zubereitet, schaue ich mich um. An der Wand hängt in einem schönen Holzrahmen die Meisterurkunde von Kurt H. Seit 23. März 2024 hat er den Titel. „Meister des Metallbauerhandwerks“. Ausgestellt am 9. September 2024. Zwei Wochen vor der Festnahme war die eigentliche Meisterfeier. Frau H. sagt spontan zu Beginn unseres mehrstündigen Gespräches: „Wir sind ganz normale ordentliche Leute, wir haben nichts zu verbergen.“ Sie wirkt geordnet und authentisch.
Kurt H. ist in Grimma geboren und aufgewachsen, hat das Abitur am St. Augustin Gymnasium mit der Note 1,8 bestanden. Nach Bundeswehr, kurzem Studium in Maschinenbau und danach Geschichte entschied er sich für einen handwerklichen Weg, machte eine Metallausbildung. Als ihn ein Polizeikommando am 5. November 2024 – einem nebligen Novembermorgen – verhaftete, absolvierte er gerade eine Ausbildung zum Schweißerfachmann. Im Sommer war H. für die AfD in den Stadtrat von Grimma eingezogen und wurde zum Fraktionsvorsitzenden gewählt. Das ist er de jure auch heute noch. Kurt H. spielte Flügelhorn im Jugendblasorchester von Grimma, beherbergte Japaner in seinem Haus, die zu einem internationalen Treffen in der Stadt waren und kümmerte sich einige Jahre zuvor, noch am Gymnasium, um Austauschschüler aus den USA und Russland. Für usbekische Gäste hatte H. sogar eines der Schafe seiner Familie geschlachtet, die daraus das Nationalgericht Plov zauberten. Das klingt alles nicht wirklich nach einem Ausländerfeind.
Mehrfach habe sie, erzählt mir Frau H., beantragt, dass bei Besuchen die Trennscheibe weggelassen werden solle, damit Kurt H. sein jetzt zweijähriges Kind auf den Arm nehmen könne. Der Generalbundesanwalt habe alle Anträge abgelehnt. Angebliche Begründung: „Flucht- und Verdunklungsgefahr“. Und angeblich könnte das Kind Informationen schmuggeln. Klingt alles eigenartig. Die Begründungen selbst hat der Autor nicht gesehen. Aber die Tatsache, dass Kurt H. sein Kind nicht auf den Arm nehmen darf, steht. Möchte die Justiz ein zweijähriges Kind bestrafen, weil sein Vater in Haft sitzt? Welchen Sinn hätte eine solche juristische Züchtigung?
Verhaftung mit vielen Fragezeichen
Die Festnahme von Kurt H. war offenbar ein Polizei-Desaster. So ist es zumindest den Schilderungen seiner Frau zu entnehmen. Während die polnischen Behörden zeitgleich an die Wohnungstür von Jörg S. in Zgorzelec anscheinend höflich klopften, stürmte in Grimma ein vermummtes Kommando das Grundstück der Familie H. Kurt H., rief zweimal die örtliche Polizei an und teilte mit, dass Unbekannte vor seinem Grundstück stünden. Die Episode der Erstürmung ist lang und kann hier nur bruchstückhaft wiedergegeben werden. Kurt H. kam mit eine Waffe raus – für die er einen Waffenschein besaß –, weil er offenbar dachte, Linksextremisten wollten sein Haus stürmen. Wie anscheinend auch Nachbarn berichteten, seien die Vermummten nicht als Einsatzkräfte erkennbar gewesen. Die Einsatzkräfte riefen: „Das Grundstück ist umstellt, bitte verlassen Sie das Grundstück mit erhobenen Händen!“ Wussten die Beamten, dass im Haus das neun Monate alte Baby des Ehepaars H. schlief?
Ein Beamter schoss anscheinend zweimal auf Kurt H. und traf ihn am Kopf. Warum schoss der Beamte auf H.s Kopf? Kurt H.s Ehefrau saß nach der Erstürmung mit dem 9 Monate alten Kind im Polizeiauto und wurde bewacht. In dem Zeitraum passierten seltsame Dinge. Ein Beamter habe zu ihr gesagt: „Ihr Mann hat ganz schön Dreck am Stecken“. Ein anderer Beamter (wahrscheinlich ein Staatsanwalt, der ebenfalls anwesend war) rief ihr zu: „Das ist alles ganz schlimm, das sind drei bis neun Jahre.“ Jeder Rechtspsychologe wird hier hellhörig. Bei einer Festnahme wird bereits der Strafrahmen benannt? Und woher weiß der Beamte, dass H. angeblich „ganz schön Dreck am Stecken hat“? Woher kommen diese bizarren Urteilsheuristiken?
Da taucht sie wieder auf: die fehlende Unschuldsvermutung. Eine Beobachtung, die sich wie ein roter Faden durch diese Recherchen zieht. Kurt H. liegt dann schwer blutend am Boden, die Einsatzkräfte müssen eine Ambulanz rufen. Ein Nachbar soll gehört haben, wie ein Polizist zum Sanitäter gesagt haben soll: „Da ist nichts, er ist nur gestürzt“. Später wird Kurt H. in sein Hafttagebuch schreiben, dass die Beamten noch später in der Universitätsklinik Leipzig, wo seine Schussverletzung notärztlich versorgt wurde, zum ärztlichen Personal gesagt hat, Kurt H. wäre auf einen Ast gefallen. Hatten die Beamten gelogen? Wenn ja, warum? Erst der scharfe Blick einer Ärztin auf H.s MRT-Bild habe offenbart, dass es sich um eine Schussverletzung handelte. Die Ärztin legte fest, dass Kurt H. nicht mit blutender Schusswunde am Unterkiefer nach Karlsruhe geflogen werden darf. Darauf hatten wohl die Beamten zunächst bestanden. Ohne Worte.
Später wurde der Haftbefehl am Krankenbett von Kurt H. durch eine BGH-Richterin vorgelesen, der gerade notoperiert worden war. Wenn es so war, finde ich das befremdlich. Die Platten im rechten Unterkiefer wurden inzwischen entfernt. Drei Zähne von Kurt H. sollen tot sein.
Ehefrau: „Kurt ist kein gewalttätiger Mensch“
Später durfte Frau H. wieder ins Haus und ihr Kind versorgen. Die Durchsuchung des Hauses dauerte bis abends 22.30 Uhr. Die Einsatzkräfte durchsuchten alles. Die Teebeutel in der Küche, es wurden Beete im Garten umgegraben, sogar der Hundefäkalien-Eimer wurde durchsucht. Sprengstoffhunde wurden auf das Grundstück gebracht. Kurt H. hat eine Bibliothek mit rund 500 Büchern, einen Teil konnte ich im Wohnzimmer in Augenschein nehmen. Darunter Koran, Talmud, Bibel, Märchen- und Gartenbücher. Eines der 500 Bücher habe die Polizei angeblich fotografiert, als Beweis für seine „Gesinnung“, berichtet mir seine Frau.
„Kurt ist kein gewalttätiger Mensch“, so seine Frau gegenüber dem Autor. Ihr Mann sei zugleich auch ihr bester Freund gewesen. „Wir sind gute Freunde und wir haben über alles gesprochen“. Ihr Mann liebe Deutschland und als Patriot haben er sich keinen Umsturz gewünscht. Sächsische Separatisten und Kurt H. – so etwas hätte nicht zusammengepasst, sagt sie. Auch hätte es keine Gruppe gegeben.
In der Haft darf Kurt H. inzwischen temporär seine Schreibmaschine nutzen. Wie seine Frau berichtet, erledigt er dort Schreibdienste für Mitinsassen. Er setzt für sie Schreiben auf, z.B. an Gerichte oder Anwälte, auch für ausländische Mitinsassen. Klingt in meinen Ohren nicht rassistisch oder ausländerfeindlich. Es sei richtig, so Frau H., dass das junge Paar an Sommerwende-Feiern teilgenommen habe, aber das sei nicht verboten.
Das junge Paar – Kurt H. ist jetzt 26 Jahre – hatte schon für die Zukunft geplant. Ein zweites Kind war gewünscht, H. wollte sich als Kommunalpolitiker engagieren und später vielleicht in den Sächsischen Landtag einziehen. 2024 sei ein volles Jahr gewesen, schilderte H.s Ehefrau: Umbau des Hauses, Geburt des Kindes, Kurt H.s Meisterausbildung, AfD-Fraktionschef im Stadtrat von Grimma, Schweißerlehrgang zum Schweißfachmann.
Und „nebenbei“ soll sich Kurt H. auf den „Tag X“ und die Eroberung von Teilen Sachsens vorbereitet haben – gemeinsam mit Jörg S. und den anderen Beschuldigten? Irgendwie sträubt sich mein Kopf, das zu glauben. Man darf gespannt sein, was der Generalbundesanwalt am 23. Januar 2026 dazu vorträgt.
Am 16. Dezember 2026 sollen die Urteile fallen
Insgesamt 67 Verhandlungstage sind für den Prozess angesetzt. Der Plan ist hier einzusehen. Eigenartig ist: Es gibt insgesamt 15 Personen, gegen die ermittelt wird. Aber nur acht sitzen in Untersuchungshaft. Auf meine Frage an die Verteidiger, warum die anderen sieben weiter auf freiem Fuß sind, zuckten sie nur mit den Schultern. Sie können es sich auch nicht erklären. Wenn doch alles so schlimm ist mit der Eroberung Sachsens etc. pp, müssten doch alle in Haft sein? Hier fehlt irgendwie die Logik.
In einer Art Full-Speed-Mini-Prinz-Reuss-Prozess will die Justiz in Sachsen anscheinend spätestens am 16. Dezember das Verfahren abschließen. Für den Prozess wurde am Oberlandesgericht Dresden offenbar extra der 5. Senat errichtet, dem fünf Strafrichter angehören. Vorsitzende ist die Richterin am Oberlandesgericht Simone Herberger, eine noch in der DDR ausgebildete Juristin, die ab 1988 am Kreisgericht Karl-Marx-Stadt tätig war, 1991 in den sächsischen Justizdienst übernommen wurde und danach als Richterin an verschiedenen Gerichten gearbeitet hat. Fakt ist: Herberger ist sehr erfahren. Außerdem ist sie Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen.
Die Vorwürfe der Anklage und die Eindrücke aus den Recherchen des Autors vor Ort bei Verteidigern und Familien passen nicht zusammen. Sächsische Separatisten – bisher konnte ich sie nicht finden.
Der Autor fragt sich: Möchte der Generalbundesanwalt mit diesem Prozess das Narrativ von der Bedrohung von rechts aufrechterhalten? In Zeiten von zunehmender linksextremistischer, terroristischer Gewalt in Deutschland?
Hochproblematisch: Durch mediale Verbreitung der Sicht der Anklage hat sehr wahrscheinlich bereits eine mediale Vorverurteilung stattgefunden. Tausende Seiten, die sich in den Ermittlungsakten befinden sollen, hunderte Seiten Anklage, enormer Ermittlungsdruck, großes mediales und politisches Interesse. Ich bin sehr gespannt, welchen Kurs das Gericht fahren wird.
Der Beitrag Sächsische Separatisten: Jagt die Justiz ein Phantom? ist zuerst erschienen auf anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert und wurde geschrieben von Redaktion.
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