Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Beate Bahner: «Warnung vor der Covid-‹Impfung› laut Landgericht Passau zulässige Tatsachenbehauptung»

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht und Autorin des Buches «Corona-Impfung», hat einen bemerkenswerten Sieg gegen die Landesärztekammer Bayern vor dem Landgericht Passau errungen. In einem Video ihres Youtube-Kanals schildert die Heidelbergerin, die auch Mitglied der Anwälte für Aufklärung ist, die Hintergründe:

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Quelle: Youtube-Kanal von Beate Bahner

Demzufolge hatte die Kammer gegen den Arzt Ronny Weikl, der auch als Vorstand des Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) fungiert, eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage angestrengt. Dabei ging es um ein Info-Blatt über die Gen-Injektionen für Ärzte, das auf der Website der MWGFD veröffentlicht worden war.

In diesem Info-Blatt wird dargelegt, «dass COVID-19 Impfstoffe 1. unnötig, 2. unwirksam und 3. gefährlich sind».

Laut Bahner sei die Klage «von Anfang an offensichtlich aussichtslos» gewesen. Und tatsächlich wurde die Klage der Landesärztekammer Bayern abgewiesen.

Das bemerkenswerte Ergebnis: Infos und Warnungen des Vereins MWGFD an Ärzte vor der Covid-«Impfung» und vor den Haftungsgefahren seien dem Landgericht Passau zufolge zulässige Tatsachenbehauptungen und Meinungsäusserungen. Sie dürften folglich nicht verboten werden.

Bahners Fazit: Hier hat sich gezeigt, dass «der Rechtsstaat noch funktioniert» – und dass «Richter sich noch an Recht und Gesetz halten».

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