Horst D. Deckert

Beate Bahner: «Warnung vor der Covid-‹Impfung› laut Landgericht Passau zulässige Tatsachenbehauptung»

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht und Autorin des Buches «Corona-Impfung», hat einen bemerkenswerten Sieg gegen die Landesärztekammer Bayern vor dem Landgericht Passau errungen. In einem Video ihres Youtube-Kanals schildert die Heidelbergerin, die auch Mitglied der Anwälte für Aufklärung ist, die Hintergründe:

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Quelle: Youtube-Kanal von Beate Bahner

Demzufolge hatte die Kammer gegen den Arzt Ronny Weikl, der auch als Vorstand des Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) fungiert, eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage angestrengt. Dabei ging es um ein Info-Blatt über die Gen-Injektionen für Ärzte, das auf der Website der MWGFD veröffentlicht worden war.

In diesem Info-Blatt wird dargelegt, «dass COVID-19 Impfstoffe 1. unnötig, 2. unwirksam und 3. gefährlich sind».

Laut Bahner sei die Klage «von Anfang an offensichtlich aussichtslos» gewesen. Und tatsächlich wurde die Klage der Landesärztekammer Bayern abgewiesen.

Das bemerkenswerte Ergebnis: Infos und Warnungen des Vereins MWGFD an Ärzte vor der Covid-«Impfung» und vor den Haftungsgefahren seien dem Landgericht Passau zufolge zulässige Tatsachenbehauptungen und Meinungsäusserungen. Sie dürften folglich nicht verboten werden.

Bahners Fazit: Hier hat sich gezeigt, dass «der Rechtsstaat noch funktioniert» – und dass «Richter sich noch an Recht und Gesetz halten».

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