Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

EU-Gerichtshof entscheidet über die Rechtmäßigkeit der Aufnahme biometrischer Daten in Personalausweise

Der Europäische Gerichtshof wird in naher Zukunft ein Urteil in einem Fall fällen, der potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Privatsphäre und Rechte der Menschen haben kann. Der Fall betrifft die Frage, ob die Speicherung von Fingerabdruckdaten auf Personalausweisen mit den EU-Vorschriften vereinbar ist. Ursprünglich entstand der Fall in Deutschland, als eine Person aus Wiesbaden sich weigerte, ihre biometrischen Fingerabdrücke für einen neuen Personalausweis abzugeben. Die Stadtverwaltung lehnte daraufhin die Ausstellung des Ausweises ab.

Die EU-Rechtsvorschriften schreiben seit 2021 vor, dass Fingerabdruckdaten in Personalausweisen enthalten sein müssen. Die Weigerung der betroffenen Person führte zu einer Eskalation des Falls, der schließlich vor den Europäischen Gerichtshof gelangte, nachdem die Kampagnengruppe Digitalcourage den Fall aufgegriffen hatte.

Im Kern des Streits steht das Spannungsverhältnis zwischen der Verpflichtung zur Aufnahme von Fingerabdruckdaten und den individuellen Rechten und der Privatsphäre. Digitalcourage argumentiert, dass die Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen nicht mit dem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie dem Schutz personenbezogener Daten vereinbar ist. Die Gruppe behauptet, dass die Aufnahme von „Vollbildern“ der Fingerabdrücke auf den Ausweis-Chips dem Grundsatz der Datenminimierung gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) widerspricht.

Ein Berater ermutigt die EU dazu, sich gegen die Aufnahme biometrischer Daten in Personalausweise auszusprechen. Das bevorstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird voraussichtlich einen Präzedenzfall schaffen und das Gleichgewicht zwischen der Gewährleistung der Freizügigkeit innerhalb der EU und dem Schutz der Grundrechte und des Datenschutzes der Bürger beeinflussen.

Ähnliche Nachrichten