Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Hetze gegen Polizei“: Kündigung von Polizei-Dozentin rechtswidrig

Der deutsche Rechtsstaat ist der eigenen Polizei wieder einmal in den Rücken gefallen: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab einem Eilantrag der linksradikalen Hochschuldozentin Bahar Aslan statt – und erklärte deren Entlassung durch die Fachhochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Gelsenkirchen vorerst für „rechtswidrig. Aslan setzte ihre Hetztiraden sogleich fort.

Die türkischstämmige Polemikerin hatte ihren Lehrauftrag für „Interkulturelle Kompetenz“ im Mai verloren, nachdem sie die Polizei auf Twitter als „braunen Dreck“ bezeichnet hatte. Damit kann sie zum Beginn des neuen Semesters am Freitag wieder zum Dienst erscheinen.

Bizarres Urteil

In seiner Urteilsbegründung kam das Gericht zu dem bizarren Schluss, dass weder Aslans bis dahin gezeigte Leistungen noch ihre Lehrmethoden „Anlass zur Beanstandung” gegeben hätten. Dies hätte die Hochschule bei ihrer Entscheidung – gerade auch im Hinblick auf den Vorwurf, Aslan sei pädagogisch ungeeignet – stärker berücksichtigen müssen.

Geradezu dreist ist jedoch die Feststellung, dass die Hochschule sich früher auch nicht daran gestört hätte, dass Aslan „kritische Äußerungen“ veröffentlicht habe. Damit wurde euphemistisch übertüncht, dass Aslan seit Jahren in übelster Form öffentlich gegen die Polizei hetzt, deren Nachwuchs sie selbst ausbildet.

„Aktive Antifaschistin“

So schrieb sie etwa am 19. September 2020: „Bevor ich es vergesse. Danke Polizei, dass ihr trotz rechtsextremer Tendenzen in euren Behörden weiterhin auf eurem rechten Auge blind seid und wir eure rassistischen Aussagen dulden müssen.“ Immer wieder bekannte sich Aslan, die auch den Grünen angehört, zu ihrem Linksradikalismus und bezeichnete sich als „aktive Antifaschistin“.

Gerne inszeniert sie sich als heldenhaft kämpfendes Opfer ständiger rassistischer Verfolgung. Schon vor diesem Hintergrund war es ein Skandal, dass eine solche Figur überhaupt einen Lehrauftrag an einer Polizeischule hatte.

Selbststilisierung als Opfer

Nach ihrer Entlassung war Aslan praktisch die gesamte linksgrüne Heuchlerbourgeoisie zur Seite geeilt. Ausgerechnet sie wurde als Opfer der „Cancel Culture“ hingestellt, deren bloße Existenz sonst in linken Kreisen vehement bestritten wird.

Nach dem Urteil triumphierte Aslan: „Die Entscheidung zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert. Es war rechtswidrig, mich als Lehrbeauftragte wegen einer kritischen Äußerung zu Rechtsextremismus in der Polizei abzusetzen. Jetzt muss die inhaltliche Debatte dort weitergehen, wo sie hingehört: In den Hochschulen, in der Gesellschaft“, sagte sie dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Nichts aus dem Fall gelernt

Zuspruch kam unter anderem von der Grünen-Parteifreundin Irene Mihalic, der ersten parlamentarischen Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion , und der linksradikalen Amadeu-Antonio-Stiftung. Dass Aslan indes selbst nicht das Geringste aus den jüngsten Vorfällen gelernt hat, zeigen ihre Äußerungen der letzten Tage.

Darin faselt sie unverdrossen weiter von „institutionellem Rassismus bei den Ermittlungsbehörden“; tags zuvor hatte sie gejammert: „In einer strukturkonservativen Behörde, die von Männern dominiert wird, kannst Du als migrantische Frau nur verlieren.”

Sogleich weitere Propaganda verbreitet

Und weiter sagte sie: „Was es bedeutet, diesen patriarchalischen Unterdrückungsstrategien ausgesetzt zu sein, bekomme ich nun am eigenen Leib zu spüren. Es ist dasselbe Muster, was vielen Frauen in unserer Gesellschaft widerfährt, wenn sie sich wehren oder ihre Stimme erheben.“ Auch sonst verbreitet sie unablässig linke Propaganda.

Die Polizeischule will nun prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Zudem könnte sie auch das sogenannte Hauptsacheverfahren anstrengen, um klären zu lassen, ob der Widerruf des Lehrauftrags gegen Verwaltungsrecht verstößt. Man kann den Polizeischülern nur wünschen, dass die Schule hart bleibt und es ihr gelingt, sie vor Aslans Zugriff zu bewahren.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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