Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Starkes Signal aus Queensland: Oberstes Gericht beurteilt Impfpflicht als rechtswidrig

Diese Entscheidung könnte der Startschuss für eine regelrechte Klagewelle sein: Am Dienstag urteilte Richter Glenn Martin vom Obersten Gericht in Queensland, dass die verhängten Impfpflichten für Polizisten und Medizinpersonal gemäß dem Human Rights Act rechtswidrig waren.

Mit dem Urteil wurden drei separate Klagen von 74 Polizeibeamten, Zivilpersonal und Sanitätern gegen den Queensland Police Service und Queensland Health wegen Covid-Impfvorschriften aus den Jahren 2021 und 2022 beigelegt. Demnach hat Police Commissioner Katarina Caroll nicht beweisen können, dass sie die mit der Impfpflicht für Polizeibeamte verknüpften Eingriffe in die Menschenrechte ausreichend berücksichtigt und bedacht hat. Der damalige Gesundheitsdirektor John Wakefield wiederum konnte die Rechtmäßigkeit der Impfpflicht für Gesundheitspersonal nicht belegen: Zwar durfte er in seiner Position gesetzlich „rechtmäßige und angemessene“ Vorschriften für Angestellte des Queensland Ambulance Service erteilen, es gelang ihm jedoch nicht, vor Gericht zu zeigen, dass die Impfpflicht eine solche angemessene Vorschrift war.

Ich habe festgestellt, dass der Commissioner beim Erlass der angefochtenen Entscheidungen die für diese Entscheidungen relevanten Menschenrechte nicht angemessen berücksichtigt hat. […] Ebenso habe ich festgestellt, dass Dr. Wakefield nicht nachgewiesen hat, dass die von ihm erteilte Anweisung eine Bedingung für das Arbeitsverhältnis mit den (Queensland Ambulance Service) Bewerbern ist.

Quelle: Urteil S. 70

Insbesondere die festgestellte Verletzung der Menschenrechte sorgt nun weltweit für Aufsehen. In seiner Urteilsbegründung führt der Richter aus, dass die Impfpflicht Sektion 17(c) des Queensland Human Rights Act 2019 verletzte: Demnach hat jede Person das Recht, nicht ohne vollständige, freie und informierte Zustimmung einer medizinischen Behandlung ausgesetzt zu werden. Tatsächlich befindet der Richter diesen Eingriff angesichts des angeblichen Pandemie-„Notfalls“ zwar als durchaus angemessen – jedoch müssen derartige Menschenrechtsverletzungen von jenen, die kritische Verordnungen erlassen, bedacht werden. Dass dies in ausreichendem Maße geschehen ist, konnte Police Commissioner Caroll demnach nicht belegen.

Zwar bedeutet das Urteil nicht, dass jene, die die Impfpflicht nicht befolgten, automatisch ihren Job wiederbekommen, doch es öffnet Betroffenen gewissermaßen die Tür, um für eine Wiedereinstellung zu kämpfen.

Es könnte eine Klagewelle folgen

Impfzwangbefürworter stellen sich zwar jetzt auf den Standpunkt, dass das Urteil nicht die Impfpflichten selbst angriff, sondern die Verfahren, in denen sie verhängt wurden. Dass Richter derartige Grundsatzkritik an den Vakzinen und der Corona-Politik zulassen, war aber auch kaum zu erwarten: In Deutschland beispielsweise dürfte ein allzu kritisches Urteil Hausdurchsuchungen und weitere scharfe Repressionsmaßnahmen nach sich ziehen. Australien war für seinen diktatorischen Corona-Kurs hinlänglich bekannt. Während also Impffanatiker dazu auffordern, neuerliche Impfpflichten fortan rechtssicher zu machen, feiern kritische Politiker und Bürger das Urteil dennoch zu Recht als Meilenstein, der obendrein eine Klagewelle lostreten könnte. Besonders Angestellte des Staats könnten nun auf ähnliche Urteile hoffen.

Finanziert wurden die Klagen offensichtlich von Milliardär Clive Palmer, der bereits ankündigte, zukünftig auch weitere solcher Rechtsstreitigkeiten zu unterstützen. Für die Politik und andere Verantwortliche ist das Urteil jedenfalls ein deutliches Signal: Sie genießen keine Narrenfreiheit – auch wenn sie das im Machtwahn in der Krise scheinbar dachten.

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