Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Erneuerbare Energien: Schlag gegen die Windkraft-Lobby*

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Dagmar Jestrzemski (Red. PAZ)*

Wegen unzumutbarer Geräusch-Emissionen :

Frankreich stellt Weiterbetrieb von Windparks in Frage

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Überraschend hat Frankreichs Staatsrat am 8. März einer Klage des Umweltschutz-Dachverbands „Fédération Environnement Durable“ (FED) stattgegeben. Der Verband hatte moniert, dass die Umweltprüfung für terrestrische Windparks gegen geltende Gesetze verstoße und Bürger durch die Geräuschemissionen von Windkraftanlagen unzumutbar belästigt würden.

Der Klage des FED hatten sich 15 regionale Umweltschutzverbände und Anti-Windkraft-Initiativen angeschlossen. Mit seinem Beschluss hat Frankreichs höchstrichterliche Instanz die amtlichen Erlasse bezüglich der Lärmschutzprotokolle für Windparks an Land für unzureichend und gesetzeswidrig erklärt. Sämtliche Genehmigungen für bereits bestehende Windkraftanlagen wurden infolgedessen annulliert.

In einer internationalen Presseerklärung gab der FED hocherfreut die Entscheidung des Staatsrats bekannt. Die Entscheidung wird als richtungweisend für die Energiepolitik Frankreichs aufgefasst. Die Konsequenzen für bestehende und in Planung befindliche Windparks an Land sind derzeit noch nicht abzusehen. Sie betreffen auch Fragen zur Wirtschaftlichkeit vorhandener Windparks auf Grundlage neuer Vorschriften.

Möglicherweise soll die im Nachbarland extrem unbeliebte Windenergie an Land stark zurückgefahren werden. Das Urteil wirft auch ein Licht auf die tiefe Kluft zwischen Deutschland und Frankreich hinsichtlich der Bürgerrechte und des Umweltschutzes. Diese Rechte wurden zuletzt in Deutschland im Zuge des Ausbaus der Windenergie in jedem Jahr, mit jeder Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), weiter beschnitten. Stattdessen wurden die Rechte der Windkraft-Investoren und -Unternehmen gestärkt, desgleichen die Rechte der Gemeinden und Landkreise. Diese dürfen die Geldangebote der Windkraft-Investoren als „Preis“ für die Genehmigung zum Bau neuer Windparks annehmen, selbst wenn eine Mehrheit der Einwohnerschaft diese Vorhaben strikt ablehnt.

Bedenklich ist, dass Deutschlands Leitmedien den aufsehenerregenden Urteilsspruch ignorieren. Hierzulande hätte eine derartige Klage keine Chance, auch weil sich der Umweltverband NABU immer seltener auf die Seite der Bürger stellt, selbst wenn es um den Schutz der Wälder und intakter Ökosysteme geht.

Lediglich das Portal „de.dayfr.com“ informierte über das Urteil des französischen Staatsrats und verwies auf die Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich hinsichtlich der Bürgerrechte: „Insgesamt beobachten wir ein staatliches Bewusstsein für die Windverschmutzung. Ganz klar: Diese Entscheidung des Staatsrates ist ein Rückschlag für die Windenergielobby! ‚Mit seiner Entscheidung machte der Staatsrat das von Windenergieunternehmern selbst entwickelte Protokoll zur Messung der Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen überflüssig‘, erklärt Fabien Bouglé, führende Persönlichkeit der Gegner der Entwicklung dieser Energie. Mit anderen Worten: Anwohner, die Opfer der Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen sind, verfügen (in Frankreich) über ein besseres gesetzgeberisches Arsenal, um sich vor dem Staat Gehör zu verschaffen.“

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)*  Anmerkung der EIKE-Redaktion :

Dieser Aufsatz ist zuerst erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung;  22. März 2024, S.7; EIKE dankt der PAZ-Redaktion sowie der Autorin Dagmar Jestrzemski   für die Gestattung der ungekürzten Übernahme, wie schon bei früheren Artikeln :   https://www.preussische-allgemeine.de/ ; Hervorhebungen im Text: EIKE-Redaktion.

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