Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Der Fall Liebich und das „Selbstbestimmungsgesetz“

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Der Fall Liebich und das „Selbstbestimmungsgesetz“

Der Aktivist und Regierungskritiker Sven Liebich, verdienter Mitstreiter der ersten Stunde, wurde 2023 aufgrund von absurden wie gleichsam konstruierten Vorwürfen durch das Amtsgericht Halle zu einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er identifizierte sich kurzerhand als Frau, benannte sich in Svenja-Marla um und zieht diesen Unrechtsstaat sogar noc

von Jochen Sommer

Der Fall der „Rechtsextremistin“ Svenja-Marla Liebich zeigt wie unter einem Brennglas die ganze Absurdität und Verlogenheit der woken Trans-Ideologie und ihrer medialen Propagandisten. Im Juli 2023 war Liebich – damals noch unter dem Namen Sven – vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Naumburg lehnte Liebichs Revision nun als unbegründet ab, womit das Urteil rechtskräftig wurde.

Während dezidiert linke Medien wie der „Spiegel“ Liebich konsequent (und inflationär) als „Rechtsextremistin“ titulieren, ohne seine Umbenennung zur Frau zum Thema zu machen, spricht man bei „Bild“ zwar die Wahrheit aus, verhält sich dabei aber noch verlogener als die linken Kollegen: „Tricksen, täuschen, provozieren: Rechtsextremist Sven Liebich hat alles versucht, um nicht ins Gefängnis zu müssen. Zuletzt wechselte er sogar sein Geschlecht“, heißt es in dem hämischen Bericht, der Liebich durchgehend als Mann anspricht. Kurz nachdem seine Revision erstmals verworfen worden sei, habe Liebich sein Geschlecht gewechselt, lebe seither als Frau und habe offenbar gehofft, „so das Männer-Gefängnis zu umgehen“. Möglich gemacht habe dies das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Jahrelang habe der Rechtsextremist die Hallenser „immer wieder mit Pöbeleien aufgehetzt, u. a. auf dem Marktplatz in Halle/S. und im Internet“. Inzwischen berufe er sich „auf Toleranz und Rücksichtnahme“, empört sich „Bild“. In den nächsten Wochen erhalte Liebich eine Ladung zum Strafantritt, die er in einer Justizvollzugsanstalt für Männer absitzen müsse.

Der Irrwitz dieser Ideologie

Da “Bild“ hier letztlich nur das ausdrückt, was das woke Transgendermilieu am Fall Liebich anprangert – dass dieser quasi nur eine Fake-Transe ist –,  zeigt sich an diesem Beispiel die ganze Verlogenheit des “Selbstbestimmungs”-Wahns. Denn im Fall eines Rechtsextremen darf plötzlich natürlich das angezweifelt werden, was bei anderen Transpersonen ebenso fragwürdig ist, dort aber nicht ausgesprochen werden darf.  Natürlich trifft es mit allergrößter Wahrscheinlichkeit  zu, dass Liebich seinen vermeintlichen Geschlechtswechsel nur vollzog, um dem Männerknast zu entgehen, Doch während dies hier offen angeprangert werden darf, liest man solche Enthüllungen bei Linken und anderen, die dies aus den gleichen Gründen tun, nie. Wenn Männer sich per Sprechakt zur Frau erklären und dann darauf bestehen, ihre Strafe im Frauengefängnis abzusetzen, spart man sich solche deutlichen Entlarvungen wie beim „Rechtsextremisten“ Liebich – auch bei „Bild“. Auch Nicht-Kriminelle, die behaupten, Frauen zu sein, um ihrem Fetisch zu frönen, werden nicht als das benannt, was sie sind. Solches „Misgendern“ oder „Deadnaming“ fällt laut Selbstbestimmungsgesetz unter das „Offenbarungsverbot“ und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dies scheint man hier bei „Bild“ jedoch nicht zu fürchten, eben so wenig wie den Vorwurf der “Transphobie” zu sein. Aus gutem Grund: Selbst wenn Liebich sich entschließen sollte, dagegen vorzugehen, wird sich niemand darüber echauffieren, dass ein „Rechtsextremist“ misgendert wurde.

Hier zeigt sich der ganze Irrwitz dieser Ideologie: Jeder weiß, dass es sich bei den Geschlechtsänderungen – bis auf eine verschwindend geringe Zahl von Fällen – um Lügen handelt; doch nur bei geächteten Rechten oder politisch Ausgegrenzten darf das Kind beim Namen genannt werden. Bei allen anderen hingegen achtet man peinlich genau darauf, diesen Unsinn mitzumachen und auf die Rechte der angeblichen „Transmenschen“ zu pochen.

Der Beitrag Der Fall Liebich und das „Selbstbestimmungsgesetz“ ist zuerst erschienen auf anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert und wurde geschrieben von Redaktion.

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