Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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NRW-Kommunalwahlen: Landes-Verfassungsschutz warnt vor AfD-Kandidaten

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Es ist eine bisher beispiellose und skandallöse Wahlkampfbeeinflussung: Vor den NRW-Kommunalwahlen im September streut der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz völlig unbewiesene Zweifel an der Verfassungstreue von AfD-Kandidaten!

Darüber berichtet u.a. die „Welt“ unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Schreiben des Düsseldorfer Landesamtes an mehrere Wahlausschüsse im einwohnerstärksten Bundesland. Der Inlandsgeheimdienst zweifelt demnach die Verfassungstreue einer Reihe von AfD-Kandidaten an. So sandte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) sogenannte „Erkenntnismitteilungen“ zu sechs AfD-Kandidaten an die entsprechenden Wahlgremien, die die Kandidatenvorschläge absegnen müssen.

Betroffen von den Anschwärzungen des NRW-Verfassungsschutzes ist u.a. der Paderborner AfD-Kommunalpolitiker Marvin Weber, über den die der schwarz-„grünen“ Landesregierung unterstellte Schnüffelbehörde akribisch Wortbeiträge zusammentrug, um seine angebliche Verfassungsfeindlichkeit zu beweisen.

Das Landesamt für Verfassungsschutz beruft sich bei seiner unverhüllten Wahlkampfbeeinflussung auf den Paragrafen 17 des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes. Demnach dürfe die Behörde öffentliche Stellen über Personen unterrichten, wenn dies dem „Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ dient oder für die Gewähr der „öffentlichen Sicherheit“ nötig ist.

Absurd: Abschiebungen sind „fremdenfeindlich“

Im Fall des Paderborner AfD-Politikers Weber heißt es in der LfV-Mitteilung, dieser habe in den vergangenen Jahren „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agitiert.“ Dazu listet die Behörde einige Beispiele. Als „fremdenfeindlich“ stuft der Verfassungsschutz etwa folgende Äußerung Webers auf dessen Telegram-Kanal ein: „Wir brauchen dringend eine Abschiebekultur! Wir sind nicht das Sozialamt der Welt. Wir sind nicht der historische Müllhaufen für alle Verbrechen dieser Welt.“

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