
Es ist eine bisher beispiellose und skandallöse Wahlkampfbeeinflussung: Vor den NRW-Kommunalwahlen im September streut der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz völlig unbewiesene Zweifel an der Verfassungstreue von AfD-Kandidaten!
Darüber berichtet u.a. die „Welt“ unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Schreiben des Düsseldorfer Landesamtes an mehrere Wahlausschüsse im einwohnerstärksten Bundesland. Der Inlandsgeheimdienst zweifelt demnach die Verfassungstreue einer Reihe von AfD-Kandidaten an. So sandte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) sogenannte „Erkenntnismitteilungen“ zu sechs AfD-Kandidaten an die entsprechenden Wahlgremien, die die Kandidatenvorschläge absegnen müssen.
Betroffen von den Anschwärzungen des NRW-Verfassungsschutzes ist u.a. der Paderborner AfD-Kommunalpolitiker Marvin Weber, über den die der schwarz-„grünen“ Landesregierung unterstellte Schnüffelbehörde akribisch Wortbeiträge zusammentrug, um seine angebliche Verfassungsfeindlichkeit zu beweisen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz beruft sich bei seiner unverhüllten Wahlkampfbeeinflussung auf den Paragrafen 17 des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes. Demnach dürfe die Behörde öffentliche Stellen über Personen unterrichten, wenn dies dem „Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ dient oder für die Gewähr der „öffentlichen Sicherheit“ nötig ist.
Absurd: Abschiebungen sind „fremdenfeindlich“
Im Fall des Paderborner AfD-Politikers Weber heißt es in der LfV-Mitteilung, dieser habe in den vergangenen Jahren „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agitiert.“ Dazu listet die Behörde einige Beispiele. Als „fremdenfeindlich“ stuft der Verfassungsschutz etwa folgende Äußerung Webers auf dessen Telegram-Kanal ein: „Wir brauchen dringend eine Abschiebekultur! Wir sind nicht das Sozialamt der Welt. Wir sind nicht der historische Müllhaufen für alle Verbrechen dieser Welt.“
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