Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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EU-Entwurf befreit Privatjets und Frachtflugzeuge von der geplanten Kerosinsteuer

Veröffentlicht von Argusmedia am 6. Juli 2021. Übersetzt und zusammengefasst von FE.

Die EU-Kommission plant die Einführung einer EU-Kraftstoffsteuer. Sie hat vorgeschlagen, Privatjets und Frachtflüge davon auszunehmen. Ein Entwurf zeigt, dass die Steuer für Passagierflüge, einschliesslich solcher, die Fracht transportieren, schrittweise eingeführt werden soll.

Die Kommission befürchtet, dass die Besteuerung von Treibstoff für reine Frachtflüge die EU-Fluggesellschaften benachteiligen würde. Fluggesellschaften aus Drittländern, die ebenfalls einen bedeutenden Anteil am Intra-EU-Frachtmarkt haben, müssten aufgrund von Luftverkehrsabkommen von der Besteuerung ausgenommen werden. Deshalb sollen auch Frachtflüge von EU-Fluggesellschaften davon befreit sein.

Privatjets werden von der geplanten Steuer ebenfalls befreit, sofern sie nicht öffentlich vermietet werden. Dasselbe gilt für «Vergnügungsflüge», bei denen ein Flugzeug lediglich für «persönliche oder Freizeitzwecke» genutzt wird

Airlines for Europe (A4E) befürchtet, dass die Festlegung von Mindeststeuersätzen für Flüge innerhalb der EU zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnten. Der Branchenverband, dem 16 Airline-Gruppen angehören, wies darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission darin kulminieren könnte, dass Flugzeuge absichtlich überschüssigen Treibstoff mit sich führen, der ausserhalb der EU gekauft wurde, um die Kerosinsteuer der EU zu umgehen.

Generell sieht die Kommission die Erhebung der Flugkraftstoffsteuer als unproblematisch an, da sie von den Kraftstofflieferanten erhoben und an die zuständigen Steuerbehörden abgeführt wird. Die Kommission schätzt die damit verbundenen Verwaltungskosten auf 0,65 Prozent der Einnahmen.

Der Entwurf kann sich noch ändern. Die so wichtigen Anhänge mit den konkreten Steuersätzen sind darin nicht enthalten. Um in Kraft treten zu können, muss er von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten gebilligt werden.

Die Kommission möchte die Energiebesteuerung an den EU-Klimazielen ausrichten, was bedeutet, dass die Steuern auf dem unteren Heizwert der Energieprodukte und des Stroms basieren sollten. Diese Mindestniveaus sollten jährlich auf der Grundlage des harmonisierten Verbraucherpreisindexes der EU angeglichen werden.

Kommentar der Redaktion:

Der «normale» Fluggast soll durch die geplante Treibstoffsteuer für seine Reisen künftig MEHR bezahlen, während für die Reichen, die in ihren Privatflugzeugen unterwegs sind, KEINE zusätzlichen Steuern fällig werden.

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