Horst D. Deckert

EU-Entwurf befreit Privatjets und Frachtflugzeuge von der geplanten Kerosinsteuer

Veröffentlicht von Argusmedia am 6. Juli 2021. Übersetzt und zusammengefasst von FE.

Die EU-Kommission plant die Einführung einer EU-Kraftstoffsteuer. Sie hat vorgeschlagen, Privatjets und Frachtflüge davon auszunehmen. Ein Entwurf zeigt, dass die Steuer für Passagierflüge, einschliesslich solcher, die Fracht transportieren, schrittweise eingeführt werden soll.

Die Kommission befürchtet, dass die Besteuerung von Treibstoff für reine Frachtflüge die EU-Fluggesellschaften benachteiligen würde. Fluggesellschaften aus Drittländern, die ebenfalls einen bedeutenden Anteil am Intra-EU-Frachtmarkt haben, müssten aufgrund von Luftverkehrsabkommen von der Besteuerung ausgenommen werden. Deshalb sollen auch Frachtflüge von EU-Fluggesellschaften davon befreit sein.

Privatjets werden von der geplanten Steuer ebenfalls befreit, sofern sie nicht öffentlich vermietet werden. Dasselbe gilt für «Vergnügungsflüge», bei denen ein Flugzeug lediglich für «persönliche oder Freizeitzwecke» genutzt wird

Airlines for Europe (A4E) befürchtet, dass die Festlegung von Mindeststeuersätzen für Flüge innerhalb der EU zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnten. Der Branchenverband, dem 16 Airline-Gruppen angehören, wies darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission darin kulminieren könnte, dass Flugzeuge absichtlich überschüssigen Treibstoff mit sich führen, der ausserhalb der EU gekauft wurde, um die Kerosinsteuer der EU zu umgehen.

Generell sieht die Kommission die Erhebung der Flugkraftstoffsteuer als unproblematisch an, da sie von den Kraftstofflieferanten erhoben und an die zuständigen Steuerbehörden abgeführt wird. Die Kommission schätzt die damit verbundenen Verwaltungskosten auf 0,65 Prozent der Einnahmen.

Der Entwurf kann sich noch ändern. Die so wichtigen Anhänge mit den konkreten Steuersätzen sind darin nicht enthalten. Um in Kraft treten zu können, muss er von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten gebilligt werden.

Die Kommission möchte die Energiebesteuerung an den EU-Klimazielen ausrichten, was bedeutet, dass die Steuern auf dem unteren Heizwert der Energieprodukte und des Stroms basieren sollten. Diese Mindestniveaus sollten jährlich auf der Grundlage des harmonisierten Verbraucherpreisindexes der EU angeglichen werden.

Kommentar der Redaktion:

Der «normale» Fluggast soll durch die geplante Treibstoffsteuer für seine Reisen künftig MEHR bezahlen, während für die Reichen, die in ihren Privatflugzeugen unterwegs sind, KEINE zusätzlichen Steuern fällig werden.

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