Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Impfpflicht ab Oktober auch in Deutschland?

Wie Report24 berichtet, liegt der Entwurf für das deutsche «Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2» vor. Es kann unter diesem Link eingesehen werden.

«Zur Prävention stehen gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung. Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 schützen die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen.»

So lautet die Begründung für den entsprechenden Gesetzesentwurf. Würde das Gesetz in Kraft treten, so müssten der Krankenkasse beispielsweise Nachweise über drei Impfungen oder einen gültigen Genesenenstatus vorgelegt haben. Dies, obwohl sich die Krankenkassen bereits gegen entsprechende Kontrollen wehrten, wie Report24 schreibt.

«Schon ab 15. Mai sollen die Krankenkassen alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren», heisst es weiter. Das Gesetz wäre bis Ende 2023 befristet und müsste alle drei Monate auf seine «Wirksamkeit» hin überprüft werden.

«Bei allen zugelassenen Impfstoffen überwiegt der Nutzen der Impfung hinsichtlich der Verhinderung von Covid-19 einschliesslich der von schweren Krankheitsverläufen deutlich die Risiken von sehr selten auftretenden schwerwiegenden Nebenwirkungen nach Impfung», heisst es im Gesetzesentwurf.

Impfnebenwirkungen würden nicht thematisiert. Dass gerade junge Menschen keinerlei Nutzen und vielmehr ein Risiko durch die Impfung zu tragen hätten, werde ignoriert, kritisiert das Newsportal.

«Im Rahmen der Angemessenheit ist ferner zu berücksichtigen, dass sich die Sanktionierung von Verstössen gegen die Impfpflicht auf die Verhängung von Bussgeldern beschränkt und nicht durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden darf.»

Eine Busse könne allerdings die Höhe von 2500 Euro erreichen, lässt Report24 wissen: «Hier nicht von Zwang reden zu wollen, ist reine Augenwischerei.»

Die Debatte über den Gesetzesentwurf werde am 17. März im deutschen Bundestag stattfinden. «Neben dem eben geschilderten Entwurf werden noch weitere vorgestellt werden: Darunter einer, der die Erhöhung der Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht vorsieht, ein Antrag der AfD, der sich komplett gegen jede Impfpflicht ausspricht, und ein Entwurf für eine Impfpflicht ab 50 Jahren.»

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