Die 28 kurz vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen spektakulär in ihr Herkunftsland „abgeschobenen“ Afghanen sind nach Angaben der Taliban wieder frei. Die von ihnen in Deutschland begangenen Straftaten (u.a. Vergewaltigungen) seien am Hindukusch nicht relevant, hieß es. Derweil gerät Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zunehmend in Erklärungsnöte wegen der 1.000 Euro „Handgeld“, das der deutsche Steuerzahler an jeden dieser Schwerverbrecher ausgezahlt hat.
Die ungewöhnlich hohe Summe lässt immer mehr vermuten, dass die 28 Afghanen gar nicht „abgeschoben“ wurden, sondern freiwillig ausgereist sein könnten. Zumal die Höhe des sogenannten Handgeldes knapp zwei durchschnittlichen Jahreseinkommen in Afghanistan entspricht.
Nach übereinstimmender Auskunft mehrerer Bundesländer beträgt das übliche „Handgeld“ bei Abschiebungen in der Regel 50 Euro. Das wirft die Frage auf: Warum erhielten die 28 angeblich abgeschobenen afghanischen Straftäter das Zwanzigfache?
Es habe eine „bundeseinheitliche Absprache“ gegeben, heißt es dazu u.a. aus dem bayerischen Innenministerium. Diese Auskunft steht allerdings in einem gewissen Widerspruch zu dem, was Innenministerin Faeser am Tag der Abschiebung (30.August) zur Höhe des sogenannten Handgeldes im ZDF-„heute journal“ behauptet hatte: „Das führen die Länder durch.“
War die Rückkehr also wirklich freiwillig? Oder wollte Faeser zwei Tage vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen lediglich eine 28.000 Euro teure Abschiebe-Show medienwirksam inszenieren?
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