Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Amazon wehrt sich gegen das neue Zensurgesetz der EU

In einem Monat wird die EU versuchen, neue Sprachgesetze durchzusetzen.

In einem interessanten Film hat sich Amazon gegen die geplanten Vorschriften der Europäischen Union zur Eindämmung von „Desinformation“ im Internet ausgesprochen. Der Einzelhandels- und Tech-Koloss hat eine formelle Petition beim Gericht in Luxemburg eingereicht, in der er bestimmte Aspekte der Vorschriften anfechtet, wie die Financial Times zuerst berichtete.

Die fraglichen Gesetze sind Teil des neuen Zensurgesetzes der EU, dem Digital Services Act (DSA), ein alarmierendes Regelwerk, das am 25. August in Kraft treten soll. Diese weitreichende Gesetzgebung zielt auf große Tech-Unternehmen mit Maßnahmen ab, die darauf abzielen, digitale Desinformation und „Hassreden“ zu unterbinden.

Um die Sicherheit im Internet zu gewährleisten, stuft die DSA 19 Unternehmen als „sehr große Online-Plattformen“ oder „sehr große Online-Suchmaschinen“ ein – eine Auszeichnung, die Firmen verliehen wird, die eine Nutzerbasis von mindestens 45 Millionen aktiven monatlichen Nutzern vorweisen können. Diese Einstufung verleiht diesen Plattformen eine erhöhte Verantwortung, einschließlich der Pflicht, Desinformation und Hassreden im Internet zu bekämpfen.

Amazons Petition wendet sich jedoch gegen seine Einstufung unter dem DSA als „sehr große Online-Plattform“ (VLOP).

Dieser Einwand stützt sich auf das Argument, dass Amazon in erster Linie als Online-Einzelhändler auftritt, eine Sphäre, die sich von der sozialer Netzwerke oder Suchmaschinen unterscheidet, und dass daher die für diese Plattformen vorgesehenen DSA-Regeln nicht gelten sollten. Der Einzelhandelsriese weist auch auf die Diskrepanz zwischen ihm und anderen großen Einzelhändlern in der EU hin, die nicht der gleichen Klassifizierung unterworfen wurden.

In einer gegenüber Insider abgegebenen Erklärung erklärte ein Amazon-Sprecher: „Der DSA wurde entwickelt, um systemische Risiken anzugehen, die von sehr großen Unternehmen ausgehen, deren Haupteinnahmequelle Werbung ist und die Sprache und Informationen verbreiten. Obwohl wir mit dem Ziel der Europäischen Kommission übereinstimmen und uns weiterhin dafür einsetzen, die Kunden vor rechtswidrigen Produkten und Inhalten zu schützen, entspricht Amazon nicht der Definition der DSA als ’sehr große Online-Plattform‘ und sollte nicht unter diese Bezeichnung fallen.“

Der Sprecher argumentierte weiter, dass der Löwenanteil der Einnahmen von Amazon aus dem Einzelhandelsgeschäft stammt. Das Unternehmen wies ferner darauf hin, dass es in keinem der EU-Länder, in denen es tätig ist, den Status des größten Einzelhändlers beansprucht und keiner dieser führenden Einzelhändler als VLOP eingestuft worden ist.

Während die Europäische Kommission nicht öffentlich auf Amazons Standpunkt reagiert hat, spielte ein Sprecher auf die unterschiedliche Natur der Plattformen an und räumte ein, dass nicht alle gleichwertige Risiken darstellen oder identische Strategien zur Risikominderung erfordern.

Der Sprecher kommentierte: „Die benannten Plattformen und Suchmaschinen müssen ihre Systeme, Ressourcen und Prozesse zur Einhaltung der Vorschriften anpassen und ein unabhängiges System zur Einhaltung der Vorschriften einrichten. Außerdem müssen sie die erste jährliche Risikobewertung durchführen, um zu prüfen, wie illegale Inhalte über ihren Dienst verbreitet werden können und wie ihre Dienste die Grundrechte, den zivilen Diskurs und die öffentliche Gesundheit gefährden können.

Trotz der Allgemeingültigkeit dieser Anforderungen betonte der Sprecher: „Social-Media-Plattformen sind natürlich ganz anders als Marktplätze.“ Das Ergebnis von Amazons Anfechtung und ihre Auswirkungen auf andere digitale Giganten bleiben abzuwarten.

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